BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6808 21. Wahlperiode 29.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 21.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Wird die rot-grüne Zweckentfremdung der BAföG-Millionen auch 2017/ 2018 fortgesetzt? Im Mai 2014 verkündeten die Vertreter der Großen Koalition eine Einigung bei der geplanten Entlastung der Länder: Ab 2015 wird der Bund vollständig die BAföG-Zahlungen übernehmen. Im Jahr 2016 fragte die Bundesregierung bei den Ländern nach, wie die frei gewordenen Mittel nach dem BAföG im Jahr 2016 verwendet wurden. Die Ergebnisse wurden nun als Drucksache des Deutschen Bundestages (18/8973) veröffentlicht. Während Hamburg und Hessen derweil keine Daten zur detaillierten Verwendung der Mittel lieferten, gab neben Hamburg, wie schon in der Drs. 21/5130, nur noch Niedersachsen an, dass eine detaillierte Zuordnung der frei gewordenen Mittel zu einzelnen Ausgaben beziehungsweise Maßnahmen aufgrund haushalterischer Spezifika nicht möglich sei. Abgesehen davon, dass die BAföG-Mittel des Bundes „insbesondere für die Universitäten und Hochschulen zu nutzen“ sind, stellen sich hier die Fragen, warum es Hamburg nicht möglich war, eine detaillierte Zuordnung der Mittelverwendung vorzunehmen, während es Hamburg noch in der Drs. 20/13006 möglich war, darzustellen, in welchen Bereichen man mit den BAföG-Mitteln des Bundes Maßnahmen finanzieren wolle, wie etwa die Abschaffung der Kita-Gebühren. Ich bitte darum, die Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aufgrund der politischen Schwerpunktsetzung des Senates dienen die ehemaligen BAföG-Mittel dazu, den erheblichen Anstieg von Bildungsausgaben in den Bereichen Hochschule, Schule und Kita zu finanzieren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Schriftliche Kleine Anfrage, wie folgt: 1. Warum ist es Hamburg nicht mehr möglich, klar auszudrücken beziehungsweise detailliert darzustellen, wie die Kostenentlastung durch die Übernahme der BAföG-Mittel durch den Bund abgebildet wird beziehungsweise in welchen Produktgruppen welche Maßnahmen genau finanziert wurden? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die BAföG- Mittel des Bundes in den Jahren 2015 und 2016 in welcher Höhe genau beziehungsweise im Detail verwendet? 3. Um welche Summen (genauer: in welchen Positionen beziehungsweise Produktgruppen im Einzelnen) hat sich der Wissenschaftsetat in den Jahren 2015 und 2016 im Vergleich zu 2014 erhöht? Drucksache 21/6808 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die BAföG-Mittel des Bundes in den Jahren 2017 und 2018 in welcher Höhe genau beziehungsweise im Detail zu verwenden? Seit dem 1. Januar 2015 erstattet der Bund die nach den gesetzlichen Vorgaben des BAföG von Hamburg festgestellten und ausgezahlten Förderungsleistungen vollständig . Die Auszahlungen der Förderleistungen sind im Haushaltsplan der zuständigen Behörde als Kosten für Transferleistungen im Ergebnisplan der Produktgruppe 248.01 ermächtigt. Die Erstattungen des Bundes sind in derselben Produktgruppe als Erlöse veranschlagt. Im Übrigen siehe Drs. 21/5130, 20/13461, 20/13006 und 20/13000. 5. Um welche Summen sollen sich welche Positionen beziehungsweise Produktgruppen im Einzelnen in 2017 und 2018 genau erhöhen? Siehe Drs. 21/5000. 6. „Diese freiwerdenden Mittel sollen (die Länder) für Ausgaben im Bereich Schule und Hochschule einsetzen. Eine sehr weitreichende und sehr positive Entscheidung, die sehr viel Druck wegnimmt“, wie Bürgermeister Scholz betonte. So ist die Aussage von Hamburgs Erstem Bürgermeister seit dem 27. Mai 2014 auf der Seite der SPD Deutschlands zu lesen. Was genau ist mit der Aussage des Bürgermeisters gemeint, wenn die frei gewordenen Mittel offenbar nicht beziehungsweise nicht vollständig in die dafür vorgesehenen Bereiche investiert werden? Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu Äußerungen seiner Mitglieder Stellung zu nehmen.