BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6809 21. Wahlperiode 29.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 21.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Wer kontrolliert die Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) auf Rechtmäßigkeit nach dem SGB II und welche Arbeitsvermittlungs-Erfolge haben die Ein-Euro-Jobs bisher gebracht? Im §16d SGB heißt es: „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. (…)“ Demnach müssen Arbeitsgelegenheiten zusätzlich (2), im öffentlichen Interesse liegen (3) und wettbewerbsneutral (4) sein. Maßnahmeträger haben nachvollziehbar und ausführlich dazulegen, inwiefern ihre Arbeitsgelegenheiten den nach § 16d SGB II geforderten Absätzen 2 – 4 entsprechen. Arbeiten sind nicht zusätzlich , wenn sie keinen zeitlichen Aufschub dulden oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse. Und Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft infolge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Wie viele Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II gab es jeweils in den Jahren 2015 bis aktuell? Bitte jeweils monatlich nach Art der Arbeitsgelegenheit auflisten. Jobcenter bietet Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16d SGB II an. Jan. 2015 Feb. 2015 Mrz. 2015 Apr. 2015 Mai 2015 Jun. 2015 Jul. 2015 Aug. 2015 Sep. 2015 Okt. 2015 Nov. 2015 Dez. 2015 3124 2294 2275 2320 2320 2329 2329 2329 2329 2329 2329 2329 Jan. 2016 Feb. 2016 Mrz. 2016 Apr. 2016 Mai 2016 Jun. 2016 Jul. 2016 Aug. 2016 Sep. 2016 Okt. 2016 Nov. 2016 Dez. 2016 2329 1950 1950 1950 1950 1950 1950 1950 1950 1950 1950 1950 2. Wie viele Arbeitsgelegenheiten sind für 2017 aktuell oder zukünftig geplant und in welchem Verhältnis stehen diese EGL zu den Gesamt- Drucksache 21/6809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 EGL? Sollte die Planung noch nicht abgeschlossen sein, so bitte mitteilen , bis wann damit gerechnet werden kann. Für den Zeitraum bis zum 31. Januar 2017 sind 1.950 Plätze bewilligt. Die Planungen für den Zeitraum ab dem 1. Februar 2017 werden voraussichtlich bis zum 15. Januar 2017 abgeschlossen sein. 3. Bei welchen Trägern wurden die Arbeitsgelegenheiten in 2015 und laufend und in welcher Teilnehmer-/-innen-Anzahl jeweils umgesetzt? Bitte monatlich auflisten. AGH-Träger 2015 AGH-Träger 2016 Alraune gGmbH AQtivus gGmbH AQtivus gGmbH ARINET - Arbeits-Integrations-Netzwerk GmbH ARINET - Arbeits-Integrations-Netzwerk GmbH ausblick hamburg gmbh Ausbildungszentrum-Bau in Hamburg GmbH DEKRA Akademie GmbH ausblick hamburg gmbh einfal GmbH Beschäftigung und Bildung e.V. Grone Netzwerk Hamburg gGmbH BFW Vermittlungskontor GmbH IN VIA Hamburg e.V. DEKRA Akademie GmbH Jugend in Arbeit gGmbH einfal GmbH Jugendbildung Hamburg gGmbH Grone Netzwerk Hamburg gGmbH KOALA - Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung e.V. IN VIA Hamburg e.V. KOM gemeinnützige Gesellschaft für be-rufliche Kompetenzentwicklung mbH Jugend hilft Jugend e.V. Mook Wat e.V. Jugend in Arbeit gGmbH Nutzmüll e.V. Jugendbildung Hamburg gGmbH Passage gGmbH KOALA - Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung e.V. SBB Kompetenz gGmbH KOM gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Kompetenzentwicklung mbH Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH Mook Wat e.V. Verein zur Förderung des Einzelhandels mit Nahrungs- und Genussmitteln e. V. Nutzmüll e.V. Passage gGmbH SBB Kompetenz gGmbH Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH Verein zur Förderung des Einzelhandels mit Nahrungs- und Genussmitteln e. V. Zukunft Arbeit gGmbH Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung erfolgt durch den Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit nicht. Vonseiten des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit erfolgt eine Auswertung zu „Zeitreihen zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Deutschland, Länder, Regionaldirektionen“, siehe Anlage. Eine händische Auswertung der in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit genannten Werte bezogen auf die Träger ist in der für Parlamentarische Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie viele Arbeitsgelegenheiten wurden 2014 bis 31. Dezember 2016 an Dritte wie städtische Unternehmen, Behörden, Verwaltung, Verbände, Vereine oder sonstige Unternehmen über Jobcenter team.arbeit.- hamburg vergeben oder über sonstige Verfahren vergeben? Und wie viele davon werden bis in 2017 verlängert? Bitte jeweils jährlich tabellarisch nach Beginn und Ende auflisten sowie nach Träger und deren Überlassung an benannte Dritte. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6809 3 In den Jahren 2014 und 2015 wurden 3.124 beziehungsweise 2.320 und im Jahr 2016 bisher 1.950 AGH-Plätze bewilligt, Angaben zur Überlassung durch Träger an Dritte sind in der für Parlamentarische Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Mit Blick auf den Bewilligungszeitraum ab 1. Februar 2017 sind noch keine Aussagen möglich. 5. Welche Kontrollinstanz überprüft die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten nach: a. Zusätzlichkeit? b. öffentlichem Interesse? c. Wettbewerbsneutralität? Die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten wird hinsichtlich der oben genannten Aspekte durch die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit und den Bundesrechnungshof (BRH) geprüft. Ferner prüfen der Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit sowie Jobcenter die Arbeitsgelegenheiten im Hinblick auf die bewilligungs- und rechtskonforme Durchführung. 6. Wann und wie oft erfolgt die Prüfung nach Frage 5. und wie ist der genaue Ablauf? Bitte ausführlich beschreiben. Die Prüfungen von Jobcenter erfolgen (gegebenenfalls anlassbezogen) ohne vorherige Bekanntgabe in der Regel Vorort beim Träger. Dabei werden zum Beispiel Durchführungsort , Dokumentationen, Ausstattung und Abrechnungsprozesse in Augenschein genommen und Gespräche/Interviews geführt. Die Erkenntnisse werden standardisiert protokolliert. Angaben zu den weiteren in der Antwort zu Fragen 5. a. bis 5. c. genannten Prüforganen erfolgen durch Jobcenter nicht. Es wird darüber hinaus auf die Antworten zu 11. und 12. verwiesen. 7. Wie stellen der Senat oder Jobcenter t.a.h. sicher, dass die Vergabe von Arbeitsgelegenheiten keine regulären Arbeitsplätze verdrängt oder solche durch diese erst gar nicht entstehen? Jobcenter verweist auf die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu „Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II“ unter: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/ mdcx/~edisp/l6019022dstbai626714.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI626717. 8. Welche Beschwerdestelle(n) gibt es für: a. Teilnehmer/-innen in Arbeitsgelegenheiten, b. nicht teilnehmende Unternehmen, Verbände, Vereine oder Träger, wenn festgestellt oder vermutet wird, dass eine Arbeitsgelegenheit nicht dem § 16d SGB II Absatz (2) bis (3) entspricht? Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben jederzeit die Möglichkeit, sich an ihre zuständige Integrationsfachkraft zu wenden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten sowie nicht teilnehmende Unternehmen, Verbände, Vereine oder Träger können darüber hinaus Bitten und Beschwerde an das Jobcenter oder die aufsichtführende Behörden richten oder/und den Rechtsweg beschreiten. Beschwerden werden durch das Kundenreaktionsmanagement von Jobcenter bearbeitet . Eine schriftliche Darlegung von Beschwerden ist stets möglich. 9. Wie viele Arbeitsgelegenheiten mündeten in einer sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in den Jahren 2015 bis aktuell bei einem Träger oder sonstige Dritte? Bitte jährlich auflisten und jeweils im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Arbeitsgelegenheiten darstellen. Drucksache 21/6809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 10. Wie viele Arbeitsgelegenheiten, die über einen Träger bei der Stadt Hamburg angesiedelt sind, mündeten in einer Übernahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in den Jahren 2010 bis aktuell? Bitte jährlich tabellarisch darstellen. Siehe Drs. 21/6515. Darüber hinaus erfolgt keine Auswertung im Sinne der Fragestellungen erfolgt durch den Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit. 11. Wie haben sich die Ergebnisse der Prüfungen der internen Revision im Bereich Markt und Integration bei Jobcenter t.a.h. bei den Arbeitsgelegenheiten , in der Fehlerquote als auch in der Gesamtfehlerquote in den Jahren 2013 bis aktuell jeweils zum Vorjahr verändert? Bitte jeweils tabellarisch auflisten. Die Berichte der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit stehen nur dem Dienstbereich zur Verfügung und werden somit nicht zur Beantwortung herangezogen . 12. Wie bewerteten die interne Revision als auch der Bundesrechnungshof die Durchführung des Absolventenmanagements bei Jobcenter t.a.h. bei den Arbeitsgelegenheiten für die Jahre 2014 bis aktuell und welche Kritik gab es jeweils? Bitte ausführlich darstellen. Die Entscheidung über eine Weitergabe der Inhalte eines Berichtes des Bundesrechnungshofes an Dritte bleibt dem Bundesrechnungshof vorbehalten. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. 13. Wie viele abschließende Gespräche nach Beendigung einer Arbeitsgelegenheit im Rahmen des geforderten Absolventenmanagements wurden jeweils bei Jobcenter t.a.h. in den Jahren 2015 bis aktuell durchgeführt und wie hat sich hier jeweils die Quote zum jeweiligen Vorjahr verändert ? Für jede Maßnahmeart gibt es ein Absolventenmanagement. Eine statistische Erfassung und Auswertung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. B es ch äf tig un g sc ha ffe nd e M aß na hm en , h ie r: A rb ei ts ge le ge nh ei te n (A G H ) Ja n 15 Fe b 15 M rz 1 5 Ap r 1 5 M ai 1 5 Ju n 15 Ju l 1 5 Au g 15 Se p 15 O kt 1 5 N ov 1 5 D ez 1 5 2. 52 4 1. 83 0 2. 19 1 2. 32 6 2. 35 0 2. 38 7 2. 36 8 2. 31 1 2. 31 9 2. 31 0 2. 31 2 2. 32 0 Ja n 16 Fe b 16 M rz 1 6 Ap r 1 6 M ai 1 6 Ju n 16 Ju l 1 6 Au g 16 Se p 16 O kt 1 6 2. 22 4 1. 77 3 1. 82 7 1. 80 0 1. 78 9 1. 80 6 1. 76 2 1. 68 9 1. 73 8 1. 77 9 Ja n 15 Fe b 15 M rz 1 5 Ap r 1 5 M ai 1 5 Ju n 15 Ju l 1 5 Au g 15 Se p 15 O kt 1 5 N ov 1 5 D ez 1 5 25 5 1. 91 2 55 5 40 8 32 9 31 1 21 2 27 5 27 0 20 1 23 9 16 2 Ja n 16 Fe b 16 M rz 1 6 Ap r 1 6 M ai 1 6 Ju n 16 Ju l 1 6 Au g 16 * Se p 16 * O kt 1 6* 98 1. 83 2 22 6 22 5 18 4 22 8 18 3 16 4 25 6 24 9 * vo rlä uf ig u nd h oc hg er ec hn et Q ue lle : S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t Te iln eh m er in a us ge w äh lte n ar be its m ar kt po lit is ch en In st ru m en te n - n ac h de r K os te nt rä ge rs ch af t d er T ei ln eh m er im R ec ht sk re is S G B II A A H am bu rg S ta nd O kt ob er 2 01 6 B es ta nd Zu gä ng e Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6809 5 Anlage 6809ska_Text 6809ska_Anlage