BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/681 21. Wahlperiode 12.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 04.06.15 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Mai 2015? Derzeit kommen viele „Flüchtlinge im weitesten Sinne“ nach Hamburg. Die Zuwanderungszahlen erreichen immer wieder neue Höchststände. Deshalb ist es notwendig, regelmäßig die wichtigsten Kennzahlen zu diesem Thema abzufragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die statistischen Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Ausländerzentralregisters (AZR) für den Monat Mai 2015 liegen noch nicht vor, sodass aus diesen Quellen im Folgenden nur Angaben zum Monat April 2015 gemacht werden können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Mai in Hamburg? Der aufenthaltsrechtliche Status der Flüchtlinge und deren Hauptherkunftsländer ergeben sich aus den folgenden Übersichten (Quelle: AZR, Stand: 30. April 2015): GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen insgesamt 14.998 nach § 22 Satz 1 AufenthG (Aufnahme aus dem Ausland) 33 nach § 22 Satz 2 AufenthG (Aufnahme durch BMI) 54 nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme durch Land) 1.878 nach § 23 Abs. 2 AufenthG (besondere Fälle) 413 nach § 23a AufenthG (Härtefallaufnahme durch Länder) 159 nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) 3 nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asylberechtigter) 246 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 2.799 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 384 nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernisse) 3.235 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende persönliche oder humanitäre Gründe) 927 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (Verlängerung wegen außergewöhnlicher Härte) 571 nach § 25 Abs. 5 AufenthG (rechtliche oder tatsächliche Gründe) 4.145 Drucksache 21/681 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe nach § 25 Absatz 4b AufenthG (Drittstaatsangeh., Opfer einer Straftat nach § 10 Abs. 1 o. § 11 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG) 2 nach § 25a Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) 130 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Eltern) 12 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Geschwister ) 7 Niederlassungserlaubnis 7.245 nach § 26 Abs. 3 AufenthG (Asyl/GfK nach 3 Jahren) 3.345 nach § 26 Abs. 4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 7 Jahren) 3.900 Ausländer mit Aufenthaltsgestattung insgesamt 5.673 Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 4.708 Summe der Flüchtlinge 32.624 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 5.714 Syrien 1.759 Iran 1.123 Serbien 576 Ghana 498 Türkei 462 Russische Föderation 450 Irak 311 Montenegro 301 Armenien 286 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 1.965 Iran 1.237 Türkei 790 Bosnien und Herzegowina 487 Serbien 281 Togo 277 Irak 237 Kosovo 228 Russische Föderation 161 Vietnam 136 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Hauptherkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 1.458 Syrien 694 Kosovo 564 Iran 405 Russische Föderation 338 Albanien 334 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/681 3 Hauptherkunftsland Zahl der Personen Eritrea 289 Serbien 278 Somalia 209 Irak 159 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Serbien 528 Montenegro 332 Ägypten 306 Afghanistan 304 Mazedonien 283 Russische Föderation 238 Ghana 237 Aserbaidschan 224 Türkei 168 Iran 158 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern kamen im Mai 2015 neu nach Hamburg? Wie viele dieser Neuankömmlinge stellten einen Asylantrag? Die Zahl der im April 2015 gestellten Asylerst- und Folgeanträge und deren Herkunftsländer sind der in der Anlage 1 beigefügten Übersicht zu entnehmen. Darüber hinaus kamen sechs Personen nach Hamburg, die im Mai 2015 Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 22 und 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz vom Einwohner-Zentralamt erhalten haben. Es handelt sich dabei um einen Afghanen und einen Jordanier syrischer Herkunft sowie vier Syrer. 3. Wie viele Monate betrug die durchschnittliche Gesamtasylverfahrensdauer in Hamburg im Mai 2015? Das gemäß § 5 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) für die Durchführung der Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde beteiligt, hat jedoch keinen Antwortbeitrag übermittelt. Angaben zur Dauer der Asylverfahren auf Bundesebene sind der BT-Drs. 18/4980 zu entnehmen (http://dip21.bundestag.de/ dip21/btd/18/049/1804980.pdf), im Übrigen siehe Drs. 21/299. 4. Wie sieht die aktualisierte Prognose der zuständigen Behörde für das Jahr 2015 aus? Mit wie vielen neuen Flüchtlingen wird gerechnet? Die Prognose ist dem Schreiben des nach § 44 Absatz 2 Asylverfahrensgesetz zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 07.05.2015 zu entnehmen: www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20150507-prognose-asylantraege- 2015.html. Im Übrigen siehe Drs. 21/131. Unterkünfte 5. Wie viele Personen waren in den Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) und wie viele in der Folgeunterbringung untergebracht? Bitte auch nach einzelnen Unterkünften aufschlüsseln. Die Belegung in den Einrichtungen der ZEA (Stand 29. Mai 2015) ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Standort Belegung Harburger Poststraße 390 Drucksache 21/681 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Standort Belegung Schnackenburgallee 1.124 Sportallee 477 Karl-Arnold-Ring 236 Schwarzenberg 633 Dratelnstraße 447 Holstenhofweg 270 Niendorfer Straße 252 Auf dem Sülzbrack 215 Neuland 354 Nostorf 200 Summe: 4.598 In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung waren zum Stand 31. Mai 2015 3.161 wohnungsberechtigte Zuwanderer und 7.225 nicht wohnungsberechtigte Zuwanderer untergebracht. Eine nach Wohnunterkünften differenzierte Aufstellung liegt nicht vor und kann in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden. 6. Welche neuen Unterkünfte für wie viele Flüchtlinge wurden in die Prüfung genommen, fertiggestellt, in Betrieb genommen oder wieder geschlossen? Für die Schaffung neuer Plätze in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden der zuständigen Behörde sowohl von Privatpersonen, Vermietern, Vereinen, anderen Organisationen wie auch von Behörden und Bezirken laufend Flächen zur Prüfung angeboten. Zum Ablauf der Prüfverfahren siehe Drs. 21/341. Die folgenden Einrichtungen wurden im Mai 2015 fertiggestellt, in Betrieb genommen oder geschlossen. Fertiggestellt:  Bahngärten: 120 Plätze (Inbetriebnahme 3. Juni 2015)  Brookkehre: 380 Plätze In Betrieb genommen:  Grüner Deich 8: 178 Plätze (Zwischennutzung Winternotprogramm)  Brookkehre: 380 Plätze Geschlossen:  Güntherstraße (ehemals 173 Plätze). Im Übrigen siehe Drs. 21/635. Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge 7. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern gab es mit Stand Ende Mai in Hamburg? Wo und in welcher Form werden sie jeweils betreut? Zum Stichtag 31. Mai 2015 lebten 1.032 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hamburg, davon - 631 im Rahmen der Erstversorgung, - 401 in einer Folgeunterbringung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung. Darüber hinaus lebten weitere 582 unbegleitet und minderjährig eingereiste Flüchtlinge als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige. Zu den Herkunftsländern und Betreuungsformen siehe Anlage 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/681 5 8. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern kamen im Mai neu nach Hamburg? In der nachfolgenden Tabelle sind die Fälle aus dem Monat Mai dargestellt, die vorläufig zur Feststellung des Alters oder endgültig als unter 18-Jährige in Obhut genommen wurden: Herkunftsland Anzahl Somalia 63 Afghanistan 48 Eritrea 41 Marokko 12 Syrien 5 Albanien 4 Guinea 4 Ägypten 3 Benin 3 Algerien 2 Irak 2 Palästina 1 Burkina-Faso 1 Libyen 1 Sierra Leone 1 Äthiopien 1 Guinea-Bissau 1 Gambia 1 gesamt 194 9. Wurden im Mai Ermittlungsverfahren gegen minderjährige unbegleitete Flüchtlinge eingeleitet? Wenn ja, bitte nach Ordnungswidrigkeiten/Straftaten, deretwegen ermittelt wird, aufschlüsseln. Im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA wird nicht statistisch erfasst, ob es sich bei einem Beschuldigten um einen minderjährigen unbegleiteten Flüchtling handelt. Es müssten zur Beantwortung dieser Frage unter anderem alle in der für die Verfolgung Jugendlicher und Heranwachsender zuständigen Abteilung im Mai 2015 neu erfassten Vorgänge händisch ausgewertet werden. Hierbei handelt es sich um 1.714 Verfahren. Hinzu kommt der Umstand, dass in weiteren Abteilungen Verfahren gegen Jugendliche bearbeitet werden, sofern die dem Verfahren jeweils zugrunde liegende Straftat in den Zuständigkeitsbereich einer staatsanwaltschaftlichen Spezialabteilung fällt. Angesichts der vorgenannten Anzahl der Ermittlungsverfahren kann die Frage in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. Rückführungen 10. Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im Mai 2015 in Hamburg auf? Wie viele dieser Personen wurden aus welchem Grund geduldet ? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR (Stand: 30. April 2015) auf 6.985 Personen. Die Teilmenge der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte Zahl der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 13 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 92 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 2.728 Drucksache 21/681 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Duldungssachverhalte Zahl der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt aus sonstigen Gründen Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 147 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern nach § 60a Abs.2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 1.627 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 7 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 5 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 3 Duldung nach § 60a AufenthG (alt) 86 Gesamt 4.708 Quelle: AZR 11. Wie viele Personen befanden sich im Mai 2015 in Abschiebehaft? Keine. 12. Wie viele vollzogene und gescheiterte Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen gab es im Mai 2015? Welche Gründe führten jeweils zum Scheitern? Im Mai 2015 erfolgten 71 Rückführungen. Weitere 63 vorbereitete Rückführungen scheiterten. Die Gründe sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Grund für das Scheitern der Rückführung Zahl der Personen Flugausfall 2 nicht zum Termin erschienen 3 untergetaucht 4 Eingabe 10 Asylantrag 7 Eilantrag beim Verwaltungsgericht 1 ärztliches Attest 10 sonstiger Grund 26 Flüchtlingsbetreuung 13. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise Vollzeitäquivalente (VZÄ) in der Ausländerbehörde sind im Mai 2015 mit Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen befasst? Als Rückführungen werden Abschiebungen, Überstellungen in Drittländer und überwachte Ausreisen definiert. Für die Vorbereitung und Durchführung von Rückführungen ist im Einwohner-Zentralamt das Referat Aufenthalt von Asylbewerbern zuständig sowie ein weiteres für den Vollzug zuständiges Sachgebiet. Bei den Arbeitsplätzen in dem Referat handelt es sich um Mischarbeitsplätze: Neben den gewährenden aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen werden dort auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen vorbereitet. Das Referat umfasst insgesamt 66 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise 63,36 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Das für den Vollzug zuständige Sachgebiet umfasst zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise zehn Vollzeitäquivalente. 14. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ der Sozialbehörde beschäftigten sich im Mai 2015 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? In der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) sind 10,6 VZÄ im Projekt Kapazitätsaufbau öffentliche Unterbringung sowie eine Vollzeitkraft zur Steuerung des Trägers „fördern und wohnen“ beschäftigt. Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller Ämter der BASFI mit den aktuellen Auf- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/681 7 gaben im Bereich der Unterbringung und Versorgung beziehungsweise Betreuung von Flüchtlingen befasst. Beim Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) war Personal im Umfang von 244,89 VZÄ beschäftigt, davon - 210,25 VZÄ im Rahmen der Erstaufnahme und Erstversorgung nach § 42 SGB VIII und - 34,64 VZÄ im Bereich der Anschlusshilfen in Einrichtungen ausschließlich für UMF nach §§ 27 ff. SGB VIII. Die Angaben enthalten alle Berufsgruppen in den Einrichtungen, also auch Sprachund Kulturmittler, Leitung und Hauswirtschaft sowie den Fachdienst Flüchtlinge (17,82 VZÄ), Overhead, Immobilienwirtschaft et cetera. Bei den VZÄ sind keine Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung enthalten, die nicht ausschließlich Flüchtlinge betreuen und konzeptionell nicht explizit auf Flüchtlinge ausgerichtet sind. 15. Wie viele Mitarbeiter welcher Bezirke beziehungsweise VZÄ beschäftigten sich im Mai 2015 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Bezüglich der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen sind diverse Bereiche der Bezirksämter betroffen. Die anliegende Anlage 3 führt die Mitarbeiter und Vollzeitäquivalente auf, die in speziell für die Zielgruppe der Flüchtlinge organisierten Einheiten beschäftigt sind. Sofern die Sachbearbeitung im Rahmen von Einheitssachbearbeitung erfolgt, ist es nicht möglich, die auf die Bearbeitung von Leistungen speziell für die Zielgruppe Flüchtlinge entfallenden Arbeitszeitanteile zu beziffern . Auch eine belastbare Schätzung ist nicht möglich, weil die Anzahl der Fälle in den Sachgebieten unterschiedlich ist und sich der zeitliche Aufwand je nach Fallkonstellation und Komplexität unterschiedlich darstellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/324. Zu den Bezirksämtern im Einzelnen: Bezirksamt Hamburg-Mitte: Siehe Anlage 3. Bezirksamt Hamburg-Nord: Fachamt Grundsicherung und Soziales: Siehe oben einleitenden Hinweis zur Einheitssachbearbeitung . Jugendamt: Die Aufgaben nach den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere nach dem SGB VIII, sind vielfältig und werden im Sinne einer Einheitssachbearbeitung im Jugendamt durchgeführt. Diese Arbeitsweise gilt auch für den Bereich des ASD für Migranten, die nicht ausschließlich für die Betreuung von Unterkünften eingesetzt werden. Auch hier richten sich die eingesetzten Arbeitsanteile nach Fallqualität und -quantität, die sehr unterschiedlich ausfallen und nicht valide quantifiziert werden können. Gesundheitsamt: Die unterschiedlichen Aufgaben der Abteilungen des Gesundheitsamtes werden im Rahmen der Einheitssachbearbeitung bearbeitet. Es ist nicht möglich , die auf die Arbeit mit Flüchtlingen entfallenden Arbeitszeitanteile zu beziffern. Auch eine belastbare Schätzung ist nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 16. Bezirksamt Altona: Fachamt Grundsicherung und Soziales: Die Ist-Stellen für die Leistungssachbearbeitung beliefen sich auf 39,75 Stellen (ohne Abteilungsleitung, aber zuzüglich einer Stelle aus dem Eingangsbereich). Drucksache 21/681 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Jugendamt: Im Bereich der Flüchtlingsbetreuung gibt es 4,49 Stellen VZÄ. Weiterhin hat die Abteilung A/JA1- ASD1 neun Wohnunterkünften (Bleibe- und Nichtbleibeberechtigte ) zu betreuen. Die Fallzahlen haben den Umfang von rund einer Stelle VZÄ. Familien mit Kindern in der ZEA (Zentrale Erstaufnahme Schnackenburgallee), bei denen Anliegen mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eingehen, werden ebenfalls von A/JA1-ASD1 betreut. Bezirksamt Bergedorf: Siehe Anlage 3. Bezirksamt Eimsbüttel: Im Fachamt Grundsicherung und Soziales (GS) beschäftigen sich 26,6 Sachbearbeiter in drei Dienststellen mit der Bewilligung und Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Kolleginnen in Einarbeitung oder freie Stellen sind nicht eingerechnet. Im Übrigen siehe oben einleitenden Hinweis zur Einheitssachbearbeitung . Im Fachamt Jugend- und Familienhilfe sind neben den Beschäftigten im Bereich ASD/ Asyl 25 Beschäftigte aus dem Bereich der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und bezirkliche Netzwerker anteilig mit Angeboten für Flüchtlinge im Jugendamtsbereich tätig. Dazu kommen elf Beschäftigte aus dem Bereich Amtsvormundschaften . Eine belastbare Einschätzung der damit gebundenen Stellenanteile ist auch hier nicht möglich, da auf Bedarfe von Flüchtlingen im Rahmen der Regeltätigkeit flexibel reagiert wird. Im Übrigen siehe Anlage 3. Bezirk Harburg: Siehe Anlage 3. Bezirksamt Wandsbek: Die Anlage 3 berücksichtigt die Daten für das Sachgebiet ASD Zuwanderung. In den übrigen Fachbereichen – Leistungsrechtliche Sachbearbeitung AsylbLG durch GS, Kita unter anderem – werden Leistungen in Einheitssachbearbeitung erbracht, siehe oben einleitenden Hinweis. 16. Wie viele Koordinatoren für die Freiwilligenarbeit waren im Mai 2015 in welchem Bezirk beschäftigt? Bezirksamt Hamburg-Mitte: Eine Mitarbeiterin: 0,50 VZÄ Bezirksamt Hamburg-Nord: Koordinierende Aufgaben im Bereich Freiwilligenengagement rund um Flüchtlingsbetreuung haben im Mai 2015 verschiedene Mitarbeiter/- innen des Bezirksamtes Hamburg-Nord übernommen; jeweilige Zeitanteile können nicht beziffert werden. Bezirksamt Altona: Diese Aufgabe nimmt derzeit eine Mitarbeiterin des Fachamtes Sozialraummanagement mit 0,9 VZÄ wahr. Bezirksamt Bergedorf: Für die Aufgabe Integration und Förderung des Ehrenamtes für alle migrantischen Bürger in Bergedorf ist ein Koordinator mit 1,0 VZÄ zuständig. Bezirksamt Eimsbüttel: Im Fachamt Sozialraummanagement war im Mai eine Mitarbeiterin mit der Hälfte ihrer Stelle mit der Unterstützung von Ehrenamtlichen bei der Flüchtlingshilfe befasst. Bezirk Harburg: Keine. Bezirksamt Wandsbek: Fehlanzeige. 17. Wie viele ABC- und IVK-Klassen waren im Mai 2015 an welcher Schule eingerichtet? Wo wurden Klassen geschlossen? Siehe Anlage 4. Es sind keine Klassen geschlossen worden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/681 9 Anlage 1 Aufschlüsse- lung nach Herkunfts- ländern Hamburg April 2015 LS ASYLANTRÄGE insgesamt davon Erst- anträge davon Folgeanträge Albanien 121 138 138 - Bosnien und Herzegowina 122 22 13 9 Italien 137 - - - Montenegro 140 14 7 7 Mazedonien 144 34 28 6 Kosovo 150 115 110 5 Russische Föderation 160 44 42 2 Türkei 163 - - - Ukraine 166 1 1 - Weißrußland 169 - - - Serbien 170 77 56 21 sonst. europ. Staatsangeh . 199 - - - Europa 445 395 50 Algerien 221 2 2 - Eritrea 224 28 27 1 Äthiopien 225 - - - Benin 229 - - - Elfenbeinküste (Cote d Ivoire) 231 - - - Nigeria 232 1 1 - Gambia 237 3 3 - Ghana 238 1 1 - Mauretanien 239 - - - Kongo, Dem. Republik 246 - - - Liberia 247 - - - Libyen 248 - - - Mali 251 - - - Marokko 252 - - - Niger 255 - - - Burkina-Faso 258 1 1 - Guinea-Bissau 259 - - - Guinea 261 7 6 1 Senegal 269 - - - Sierra Leone 272 - - - Somalia 273 17 17 - Sudan (ohne Südsudan ) 277 - - - Tansania 282 - - - Togo 283 - - - Tunesien 285 - - - Ägypten 287 3 3 - sonst. afrik. Staatsangeh . 299 - - - Afrika 63 61 2 Ecuador 336 - - - Nicaragua 354 - - - Drucksache 21/681 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Aufschlüsselung nach Herkunfts- ländern Hamburg April 2015 LS ASYLANTRÄGE insgesamt davon Erst- anträge davon Folgeanträge Amerika - - - Jemen 421 - - - Armenien 422 3 2 1 Afghanistan 423 101 98 3 Georgien 430 - - - Vietnam 432 - - - Indien 436 - - - Irak 438 40 37 3 Iran, Islamische Republik 439 13 13 - Israel 441 - - - Jordanien 445 - - - Libanon 451 - - - Pakistan 461 1 1 - Turkmenistan 471 - - - Syrien, Arabische Republik 475 105 104 1 sonst. asiat. Staatsangeh . 499 22 22 - Asien 285 277 8 Staatenlos 997 1 - 1 Ungeklärt 998 1 1 - Unbekannt 2 1 1 Herkunftsländer gesamt 795 734 61 Quelle: BAMF U M F im R ah m en d er E rs tv er so rg un g (S tic ht ag 3 1. 05 .2 01 5) B et re uu ng so rt H er ku nf ts la nd Kinder- und Jugend- notdienst KJND - Mädchenhaus Erstaufnahme Ham- mer Straße Außenstelle Alters- feststellung Erstversorgungsein- richtung 1 Erstversorgungsein- richtung 2 Erstversorgungsein- richtung 3 Erstversorgungsein- richtung 4 Erstversorgungsein- richtung 5 Erstversorgungsein- richtung 6 Erstversorgungsein- richtung A2 Erstversorgungsein- richtung A3 Erstversorgungs- ein- richtung A4 Erstversorgungs- ein- richtung A5 Einrichtungen des LEB Einrichtungen freier Träger, andere Orte Gesamt A fg ha ni st an 23 3 26 4 8 12 17 1 18 17 20 9 35 16 17 9 23 5 S om al ia 29 3 17 7 2 6 3 11 7 14 10 5 11 4 Ä gy pt en 4 2 6 11 2 7 11 7 10 9 1 2 72 E rit re a 26 4 9 4 1 1 4 1 7 3 2 4 66 S yr ie n 8 3 2 1 5 8 4 6 37 G ui ne a 3 2 5 5 1 4 2 22 M ar ok ko 4 1 9 4 18 A lb an ie n 3 8 1 3 2 17 Ira k 4 1 1 1 1 1 2 11 A lg er ie n 2 3 1 1 3 10 G am bi a 1 1 2 3 1 1 9 B en in 3 1 4 P al äs tin a 1 1 1 3 Li by en 1 1 2 Ä th io pi en 1 1 2 Je m en 1 1 P ak is ta n 1 1 B ur ki na -F as o 1 1 N ig er ia 1 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/681 11 Anlage 2 B et re uu ng so rt H er ku nf ts la nd Kinder- und Jugend- notdienst KJND - Mädchenhaus Erstaufnahme Ham- mer Straße Außenstelle Alters- feststellung Erstversorgungsein- richtung 1 Erstversorgungsein- richtung 2 Erstversorgungsein- richtung 3 Erstversorgungsein- richtung 4 Erstversorgungsein- richtung 5 Erstversorgungsein- richtung 6 Erstversorgungsein- richtung A2 Erstversorgungsein- richtung A3 Erstversorgungs- ein- richtung A4 Erstversorgungs- ein- richtung A5 Einrichtungen des LEB Einrichtungen freier Träger, andere Orte Gesamt G ui ne a- B is sa u 1 1 Tu ne si en 1 1 A rm en ie n 1 1 S ie rr a Le on e 1 1 Ts ch ad 1 1 ge sa m t 11 4 10 61 20 16 42 46 16 40 39 47 19 78 20 35 28 63 1 Drucksache 21/681 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 N at io na lit ät U nb eg le ite te M in de rjä hr ig e Fl üc ht lin ge (U M F) in F ol ge un te rb rin gu ng (H ilf e zu r E rz ie hu ng ) D at um d es g ew äh lte n D at en be st an de s: 0 6. 06 .2 01 5 S tic ht ag : 3 1. 05 .2 01 5 u. 14 u. 14 14 b is u . 18 14 b is u . 18 m än nl ic h w ei bl ic h m än nl ic h w ei bl ic h af gh an is ch 4 3 96 12 äg yp tis ch 9 11 0 1 so m al is ch 44 9 gu in ei sc h 18 3 er itr ei sc h 2 25 5 sy ris ch 2 9 al ge ris ch 5 1 ira ni sc h 5 m ar ok ka ni sc h 6 gu in ea -b is sa ui sc h 2 ga m bi sc h 2 un be ka nn t 4 pa lä st in en si sc h 3 be ni ni sc h 3 m al is ch 1 in di sc h 3 ru ss is ch 1 ni ge ria ni sc h 1 1 an go la ni sc h 1 2 m au re ta ni sc h 1 si er ra -le on is ch 1 al ba ni sc h 1 ira ki sc h 1 m on te ne gr in is ch 1 se ne ga le si sc h 1 Su m m e: 17 3 34 3 38 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/681 13 U M F in H ilf en z ur E rz ie hu ng H ilf ef or m U M F § 19 7 § 29 1 § 30 a m b. 77 § 31 1 § 33 2 § 34 20 8 § 35 11 3 S um m e: 40 9 A ch t U M F er ha lte n m eh r a ls e in e Le is tu ng g le ic hz ei tig , d ie se U M F w er de n hi er m eh rfa ch g ez äh lt. Drucksache 21/681 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Bezirksamt Fachamt Mitarbeiter (Anzahl Personen) VZÄ (Beschäftigungsvolu - men) HH-Mitte JA 1 - Asyl 18 13,80 inkl. Leitung JA - KTB 22 16,63 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht separierbar . GA 4 - TBC 13 10,40 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht separierbar . GS - Allg. Sozialhilfe 56 46,23 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht separierbar . Altona GS 39,75 exkl. Leitung, zuzügl . 1 Stelle aus Eingangsbereich Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht separierbar . JA-FB 4,49 JA1- ASD1 ca. 1 geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung SR 1 0,9 Eimsbüttel JA3/ASD Asyl 3 2,5 GA2 2 0,25 Angebote der Mütterberatung in Flüchtlingsreinrichtungen (Testbetrieb ohne eigene Ressource ) geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA1/GA3 2 0,05 hygienische Überwachung Flüchtlingseinrichtungen ; med.-gutachterliche Fragestellungen bei Flüchtlingen geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GS/SDZ 30 26,6 SR 0,5 0,5 HH-Nord Wandsbek JA2/ASD Asyl 8 7,19 Bergedorf JA/ASD2 Abschnitt umF/Flücht -linge 5 3,36 JA/KTB Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht separierbar . SDZ/GS SR121 GA Harburg 0 0 Stand 31.05.2015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/681 15 Anlage 3 Basisklassen (ABC-Klassen) und Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) an allgemeinbildenden Schulen Schule Schule Stadtteil ABC-Klassen IVK Gesamt Albrecht-Thaer-Gymnasium Stellingen 1 1 Carl-Götze-Schule Groß Borstel 1 1 Clara-Grunwald-Schule Neuallermöhe 2 2 Ganztagsschule Fährstraße Wilhelmsburg 1 1 Gretel-Bergmann-Schule Neuallermöhe 1 3 4 Grundschule An der Haake Hausbruch 1 1 2 Grundschule Groß Flottbek Bahrenfeld 1 1 Grundschule Heidhorst Lohbrügge 2 2 Grundschule St.Pauli St. Pauli 1 1 2 Gymnasium Allermöhe Neuallermöhe 1 1 Gymnasium Bornbrook Lohbrügge 1 1 Gymnasium Hamm Hamm 5 5 Hansa-Gymnasium Bergedorf Bergedorf 1 1 Heinrich-Hertz-Schule Winterhude 1 1 Heinrich-Wolgast-Schule St. Georg 1 1 2 Heisenberg-Gymnasium Eißendorf 3 3 Lise-Meitner-Gymnasium Osdorf 1 1 Max-Schmeling-Stadtteilschule Jenfeld 1 1 Nelson-Mandela-Schule (Kirchdorf) Wilhelmsburg 4 4 ReBBZ Billstedt 1 1 Schule am Schleemer Park Billstedt 3 3 6 Schule Am Walde Wohldorf-Ohlstedt 1 1 Schule An den Teichwiesen Volksdorf 1 1 2 Schule an der Burgweide Wilhelmsburg 1 1 Schule An der Gartenstadt Wandsbek 1 1 Schule An der Seebek Bramfeld 1 1 2 Schule Anna-Susanna-Stieg Schnelsen 1 1 Schule auf der Veddel Veddel 1 2 3 Schule Bandwirkerstraße Wandsbek 1 1 Schule Bovestraße Wandsbek 1 1 Schule Brehmweg Stellingen 1 1 Schule Dempwolffstraße Eißendorf 1 1 Schule Döhrnstraße Lokstedt 1 1 Schule Eberhofweg Langenhorn 1 1 2 Schule Ernst-Henning-Straße Bergedorf 2 1 3 Schule Genslerstraße Barmbek-Nord 1 1 2 Schule Iserbrook Iserbrook 1 1 Schule Kamminer Straße Rahlstedt 1 1 Schule Kerschensteinerstraße Harburg 1 1 Schule Krohnstieg Langenhorn 1 1 2 Schule Langbargheide Lurup 1 1 Schule Maretstraße Harburg 3 3 Schule Molkenbuhrstraße Stellingen 1 1 2 Schule Neuland Neuland 1 1 Schule Rotenhäuser Damm Wilhelmsburg 1 1 Schule Schenefelder Landstraße Iserbrook 1 1 Schule Speckenreye Horn 1 1 Schule Stengelestraße Horn 1 1 2 Schule Sterntalerstraße Billstedt 1 1 Schule Surenland Farmsen-Berne 2 2 Schule Vizelinstraße Lokstedt 1 1 Schule Wielandstraße Eilbek 1 1 2 Stadtteilschule Alter Teichweg Dulsberg 1 1 Drucksache 21/681 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Anlage 4 Schule Schule Stadtteil ABC-Klassen IVK Gesamt Stadtteilschule Am Hafen Neustadt, St. Pauli, Altona 1 11 12 Stadtteilschule Barmbek Barmbek-Nord, Duls-berg 2 10 12 Stadtteilschule Bergstedt Bergstedt 1 1 Stadtteilschule Bramfeld Bramfeld 1 1 Stadtteilschule Ehestorfer Weg Eißendorf 2 2 Stadtteilschule Finkenwerder Finkenwerder 3 3 Stadtteilschule Hamburg-Mitte St. Georg 1 7 8 Stadtteilschule Horn Horn 1 3 4 Stadtteilschule Langenhorn Langenhorn 2 6 8 Stadtteilschule Mümmelmannsberg Billstedt 4 4 Stadtteilschule Öjendorf Billstedt 1 1 2 Stadtteilschule Poppenbüttel Poppenbüttel 1 1 2 Stadtteilschule Stübenhofer Weg Wilhelmsburg 3 3 Stadtteilschule Süderelbe Neugraben-Fischbek 3 3 Theodor-Haubach-Schule Altona-Nord 1 1 Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung, Stand 31.05.2015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/681 17 681ska_Text 681ska_Anlagenfertig 681ska_Antwort_Anlage2 681ska_Antwort_Anlage3 681ska_Antwort_Anlage4