BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6814 21. Wahlperiode 29.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt und Karin Prien (CDU) vom 21.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie will der Senat alle Obdachlosen vor Erfrierung schützen? Es ist noch nicht einmal vier Wochen her, dass das Winternotprogramm (WNP) gestartet ist, und schon jetzt scheint es völlig ausgelastet zu sein, sodass die 890 Plätze bereits um 50 Plätze aufgestockt worden sein sollen. Dass ist besonders vor dem Hintergrund besorgniserregend, dass der Winter die Stadt noch gar nicht in Gänze erreicht hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Seit über 20 Jahren richtet die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) jeden Winter zusätzliche Schlafplätze für obdachlose Menschen ein, um sie vor Kälte und Erfrierung zu schützen. Das Winternotprogramm (WNP), das die Freie und Hansestadt Hamburg mit den Kirchengemeinden gemeinsam durchführt, beginnt jedes Jahr am 1. November und endet in der Regel Ende März des darauffolgenden Jahres. Hamburg gehört bundesweit zu den Städten mit der höchsten Anzahl an Übernachtungsplätzen für obdachlose Menschen und mit einem flankierenden vielfältigen sozialen Hilfesystem. Auch Berlin, als deutlich größere Stadt, hat kein vergleichbares Programm und hat bisher zudem weniger Übernachtungsplätze als Hamburg angeboten. Das Hamburger Programm sticht sowohl von seiner Quantität wie auch in Bezug auf seine Qualität deutlich unter vergleichbaren Programmen hervor. Dies bewirkt unter anderem, dass alle Schutz suchenden Obdachlosen – unabhängig von ihrem Herkunftsort – aufgenommen werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wo wurden die 50 Plätze wann aufgestockt? 2. Auf Grundlage welcher Informationen wurde diese Aufstockung vorgenommen ? Zu welchem Zeitpunkt lagen dem Senat diese Informationen vor? Die Aufstockung erfolgte auf Grundlage der Auslastungsstatistik zu den Übernachtendenzahlen . Die zuständige Behörde wird von f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) über die Auslastung regelmäßig informiert. Die vorhandenen Platzkapazitäten im WNP waren am 16. November 2016 vollständig ausgelastet . Es erfolgte vor dem Hintergrund dieser Information daher ab dem 17. November 2016 eine Aufstockung um insgesamt 50 Plätze. Jeweils 25 zusätzliche Plätze entstanden in den Standorten des WNP im Schaarsteinweg 14 und in der Münzstraße 6. 3. Gibt es Hinweise von weiteren Einrichtungen, die Schlafplätze anbieten, dass dort die zur Verfügung gestellten Plätze bereits jetzt nicht ausreichen beziehungsweise in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen werden ? Drucksache 21/6814 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, von wem liegen welche Hinweise vor und wann gingen diese Hinweise beim Senat ein? Wenn nein, welche Bemühungen unternimmt der Senat, um abzufragen, ob die zur Verfügung gestellten Plätze auch tatsächlich ausreichen? Nein. Neben den beiden größten städtischen WNP-Standorten im Schaarsteinweg und in der Münzstraße gibt es 28 weitere Standorte, die von den Hamburger Kirchengemeinden , der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, der Evangelischen Hochschule für Sozialpädagogik beim Rauhen Haus und dem Jakob-Junker-Haus der Heilsarmee betrieben werden. Die Vermittlung der Plätze bei den Kirchengemeinden erfolgt durch das Diakonie-Zentrum für Wohnungslose, sodass alle dortigen Plätze stets zu Beginn des WNP vollständig belegt werden. Im Übrigen hat die zuständige Behörde auch in vorherigen Winternotprogrammen bei entsprechender Nachfrage weitere Schlafplätze umgehend einrichten können, sodass jeder Obdachlose einen Übernachtungsplatz erhalten hat. Darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde keine weiteren Erkenntnisse vor. 4. Gibt es bereits konkrete Planungen, falls eine Aufstockung über die 50 Plätze hinaus erforderlich wird? Wenn ja, wo sind noch wie viele Aufstockungen möglich und wie kurzfristig wären diese realisierbar? Wenn nein, warum gibt es keine konkreten Planungen? 5. Mit wie vielen Plätzen, die bis zum Ende des Winternotprogramms (Ende März) noch aufgestockt werden müssen, rechnet der Senat zum jetzigen Zeitpunkt? Die zuständige Behörde beobachtet laufend die Entwicklung im Winternotprogramm. Eine Anpassung der Platzkapazität an den WNP-Standorten Schaarsteinweg und Münzstraße erfolgt entsprechend der Nachfrage. Eine konkrete Nutzerzahl lässt sich aufgrund einer Vielzahl nicht absehbarer Faktoren (zum Beispiel Witterungslage) nicht hinreichend prognostizieren. 6. Wie erklärt der Senat die bereits jetzt hohe Inanspruchnahme? Insbesondere in den Großstädten wie München, Berlin und Hamburg gibt es eine hohe Anzahl an übernachtungssuchenden Menschen. Die Erfahrungen in den WNP- Standorten durch Gespräche mit Übernachtenden zeigen, dass zahlreiche Personen aus anderen Kommunen und Städten sowie aus anderen Staaten nach Hamburg kommen, um das WNP zu nutzen. 7. Wie ist der von den Medien berichtete aktuelle Anstieg der Obdachlosenzahlen zu erklären? Es gibt keine Statistik über die gegenwärtige Anzahl obdachloser Menschen in Hamburg . Insofern bestehen hierzu keine validen Daten, die einen tatsächlichen Anstieg der Zahl obdachloser Menschen in Hamburg – wie sie in einigen Medien geschildert werden – belegen. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen. 8. Welches Alter, Geschlecht und Herkunftsland haben diejenigen Obdachlosen , die seit November dieses Jahres das Winternotprogramm in Anspruch genommen haben? Bitte jeweils nach Standort auflisten. Zur Inanspruchnahme des WNP nach Geschlecht und Standorten siehe: http://www.hamburg.de/winternotprogramm-obdachlose/4142810/auslastung/. Darüber hinaus erfolgt eine vollständige Auswertung des WNP 2016/2017, die unter anderem die Alterskohorten und Herkunftsländer sowie die Ergebnisse der am WNP beteiligten Kirchengemeinden und Partner beinhaltet, erst mit Beendigung des Winternotprogramms . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6814 3 9. Wie viele Wohncontainer befinden sich derzeit im Besitz oder Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg oder von f & w und wo sind diese aufgestellt oder wo werden sie gelagert? Siehe Anlage. Zu beachten ist, dass beim Aufbau beziehungsweise der Auflistung von Containermodulen nicht zwischen Flur-, Zimmer- oder sonstigen Containerelementen unterschieden wird. 10. Wie viele Container hat die Stadt zurzeit in der Flüchtlingsunterbringung an welchen Standorten aufgestellt? Standorte der Container in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge: Standort Anzahl Container davon gekauft Bargkoppelstieg (Zentrale Erstaufnahme) 4 0 Albert-Einstein-Ring 3 0 Blomkamp, Graf Baudissin Kaserne 26 0 Bredowstraße 16 5 Dratelnstraße 524 0 Fiersbarg 439 0 Flagentwiet 419 0 Geutensweg 126 12 Grellkamp 143 0 Harburger Poststraße 62 0 Hellmesbergerweg 134 0 Heselstücken 336 0 Holstenhofweg 228 0 Jenfelder Moorpark 108 0 Karl-Arnold-Ring 15 0 Kieler Straße 41 10 Kurdamm 12 0 Kurt A Körber Chaussee 0 0 Neuland I 329 0 Neuland II 116 0 Niendorfer Straße 206 0 Notkestraße 10 0 Ohlstedter Platz 35 0 Oktaviostraße 345 0 Osterrade 69 0 Papenreye 233 0 Rahlstedter Grenzweg 390 0 Rugenbarg 12 0 Schmiedekoppel 665 0 Schnackenburgallee 972 0 Schwarzenbergstraße (inkl. AKH) 242 0 Sportallee 5 0 Vogt-Kölln-Straße 273 0 Wendenstraße (Turnhalle) 23 2 Wiesendamm 3 7 0 Lager Hansa Baustahl 161 0 Lager Peutestraße 214 16 Standorte gesamt 6.943 45 Für die Erstaufnahme wurden die Container hauptsächlich gemietet, siehe hierzu Drs. 21/5511. Für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen siehe Antwort zu 9. An den Standorten Friedrich-Frank-Bogen, Neuenfelder Fährdeich, Weddestraße, Mittlerer Landweg, Niendorf Markt, Kiwittsmoor und Walddörfer Straße dürfen aufgrund des Baurechts nur Flüchtlinge untergebracht werden. An allen ande- Drucksache 21/6814 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 ren Standorten können sowohl Zuwanderer als auch Wohnungslose untergebracht werden. 11. Welche Belegungskapazitäten haben die einzelnen Standorte bei maximaler Belegung? Wie stellt sich die aktuelle Belegung dar? Welche Minderbelegung erfolgt zurzeit aufgrund der Bürgerverträge? Bitte jeweils pro Standort angeben. Zur Soll-Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge siehe http://www.hamburg.de/fluechtlinge/. Zur aktuellen Belegung siehe Drs. 21/6544. Die Soll-Kapazitäten und die aktuelle Belegung der Folgeunterbringung gehen aus der Anlage hervor. Bei am 31. Oktober 2016 systemisch frei gemeldeten Plätzen in den aufgeführten Einrichtungen handelt es sich entweder um Unterbelegungen aufgrund ungerader Familienkonstellationen oder fluktuationsbedingt freie Plätze. Eine Minderbelegung bedingt durch den Abschluss von Bürgerverträgen gibt es in beiden Unterkunftsbereichen nicht. 12. Könnten leer stehende Container grundsätzlich auf andere städtische Flächen verbracht werden? Welche Flächen kämen dafür in Betracht? Eine grundsätzliche Nutzung von leer stehenden Containern auf Freiflächen ist nur dann möglich, wenn plane, tragfähige Untergründe vorgefunden werden, wie sie regelhaft zum Beispiel auf öffentlichen Parkplatzflächen vorhanden sind. Zudem muss die zu nutzende Fläche immer verkehrlich erschlossen sein, um unter anderem den Zugang von Rettungsfahrzeugen im Brandfall zu gewährleisten. Weitere brandschutzrechtliche Anforderungen an den Containeraufbau wie auch deren mediale Erschließung (Frisch- und Abwasser, Strom et cetera) sind ebenfalls im Vorwege herzustellen, um unter anderem die Nutzung von Sanitäranlagen und Heizung zu gewährleisten. Das Prüfen von geeigneten Flächen und das Aufstellen von Containern als Notmaßnahme für die öffentlich-rechtliche Unterbringung werden bereits ab Sommer 2013 zum Beispiel auf dem Parkplatz Lokstedter Höhe und seitdem auf weiteren Parkflächen umgesetzt. Derzeit gibt es jedoch keine weiteren verfügbaren oder geeigneten Flächen. W 83 6 W ei de nb au m sw eg B er ge do rf C on ta in er 20 1 19 0 13 6 3 2 0 C on ta in er La ge rfl äc he in H H K au f 20 W 73 8 C ur sl ac ke r N eu er D ei ch II B er ge do rf C on t.- G eb . g r. 36 0 35 3 33 4 2 00 C on ta in er La ge rfl äc he in H H K au f 20 0 W 74 8 1. E rw . S an dw is ch B er ge do rf C on t.- G eb . g r. 40 33 36 1 S tc k. B ür oc on ta in er W oh ng eb äu de La ge rfl äc he in H H K au f 34 W 95 1 Fr ie dr ic h- Fr an k- B og en B er ge do rf C on t.- G eb . g r. 20 0 20 0 40 1 S tc k. B ür oc on ta in er W oh ng eb äu de La ge rfl äc he in H H K au f 34 W 84 3 M itt le re r L an dw eg B er ge do rf C on t.- G eb . k l. 13 6 13 7 10 0 20 0 S tk . W oh nc on ta in er La ge rfl äc he in H H K au f 20 0 W 84 4 N ie nd or f M ar kt E im sb üt te l C on t.- G eb . k l. 90 95 23 3 S tc k. W oh nc on ta in er an la ge n La ge rfl äc he in H H K au f 54 W 73 6 W 79 2 C on ta in er H ol st ei ne r C ha us se e E im sb üt te l C on ta in er 44 38 28 31 0 W oh nc on ta in er La ge rfl äc he in H H K au f 31 0 W 61 7 N eu en fe ld er F äh rd ei ch H ar bu rg C on t.- G eb . k l. 30 8 28 7 29 9 4 S tc k. M od ul ge bä ud e La ge rfl äc he in H H K au f 96 W 83 1 G rü ne r D ei ch M itt e I C on t.- G eb . k l. 17 2 17 0 60 60 S an itä rc on ta in er La ge rfl äc he in H H K au f 12 4 W 77 1 W 79 4 C on ta in er M at tk am p M itt e II C on t.- G eb . g r. 40 42 36 8 W oh nc on ta in er an la ge n La ge rfl äc he in H H K au f 19 2 W 76 7 G eo rg -W ilh el m -S tra ße M itt e II C on t.- G eb . k l. 12 6 10 9 17 0 C on ta in er ge bä ud e, La ge rfl äc he in H H K au f 43 2 W 83 3 1. E rw . W ed de st ra ße M itt e II C on t.- G eb . k l. 16 8 16 8 15 0 di v. C on ta in er C O N R O La ge rfl äc he in H H K au f 15 W 71 5 E sc he nw eg N or d I C on t.- G eb . g r. 30 4 29 1 30 3 W oh nm od ul ge bä ud e La ge rfl äc he in H H K au f 17 8 W 84 6 K iw itt sm oo r N or d I C on t.- G eb . k l.+ gr . 59 0 57 9 44 4 W 70 9 1. E rw . B or st el er C ha us se e N or d II C on t.- G eb . k l. 48 47 48 Su m m e 18 89 W 73 3 W 79 3 C on ta in er T es se no w w eg N or d II C on ta in er 48 39 26 W 76 8 W 79 5 C on ta in er F ar m se n W an ds be k I C on ta in er 28 16 14 1 C on ta in er ge bä ud e Ty p III La ge rfl äc he in H H M ie te 24 W 79 0 Fl ug ha fe ns tra ße W an ds be k II C on t.- G eb . g r. 20 8 20 2 20 8 6 C on ta in er un te rk un fts ge bä ud e La ge rfl äc he in H H M ie te 48 W 65 0 1. E rw . M oo sr os en w eg W an ds be k II C on t.- G eb . k l. 84 84 72 3 C on ta in er ge bä ud e Ty p I La ge rfl äc he in H H M ie te 72 W 74 9 Li tz ow st ra ße W an ds be k II C on t.- G eb . k l. 11 0 11 0 13 0 5 C on ta in er ge bä ud en T yp I La ge rfl äc he in H H M ie te 12 0 W 86 1 W al dd ör fe r S tra ße W an ds be k II C on ta in er 18 8 18 5 11 29 34 93 33 75 Su m m e 26 4 Q ue lle : f ör de rn & w oh ne n A öR G es am ts um m e 21 53 C on ta in er a uf L ag er B el eg un g am 31 .1 0. 16 B er ei ch Pl ät ze in C on ta in er n B au w ei se W U K -N r. N am e gg f. Er w . A nz ah l C on ta in er (g ek au ft) A nz ah l C on ta in er (g em ie te t) Er st el lt v o n R . M ü h le n b er g Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6814 5 Anlage 6814ska_Text 6814ska_Anlage