BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6815 21. Wahlperiode 29.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 21.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Betrieb von Folgeunterkünften jetzt auch für private Akteure geöffnet? Der Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass für die erste Folgeunterkunft (Aschenland II) am 29.11.2016 ein Betreibervertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und einem privaten Betreiber geschlossen werden soll. Den Zuschlag soll das Deutsche Rote Kreuz erhalten haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welchem Zeitraum hat das Ausschreibungsverfahren für den Betrieb der Folgeunterbringung Aschenland II stattgefunden? Das Verfahren wurde mit Absendung der Auftragsbekanntmachung am 25. August 2016 eingeleitet. Der Zuschlag wurde am 29. November 2016 erteilt. 2. Was war Gegenstand der Ausschreibung? (Bitte Ausschreibung im Wortlaut aufführen.) Siehe: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:299066-2016:TEXT:DE:HTML&src=0. 3. Nach welcher Rechtgrundlage/Vergabeart sind die Ausschreibung und die Vergabe erfolgt? Die europaweite Ausschreibung erfolgte im offenen Verfahren nach § 130 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen i.V.m. §§ 64, 65 Absatz 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). 4. Wonach bemisst sich das Auftragsvolumen und wie hoch ist der Auftragswert ? Der nach § 3 VgV zu schätzende Auftragswert wurde mit circa 10 Millionen Euro angesetzt. Er setzt sich zusammen aus dem kalkulatorischen Referenzwert in Höhe von 9,66 Euro/Tag x 700 Personen Maximalauslastung x 365 Tage für insgesamt 46 Monate. 5. Wie viele Bieter haben sich am Ausschreibungsverfahren beteiligt? Zehn. 6. Wie viele Bieter sind jeweils Staatsbetrieben, privaten Akteuren sowie Wohlfahrtsverbänden/Hilfsorganisationen zuzuordnen? (Bitte nach Rechtsform, zum Beispiel GmbH, e.V., AöR et cetera, differenzieren.) Drei Bieter sind Hilfsorganisationen, davon zwei in der Rechtsform des eingetragenen Vereins und eine GmbH. Die übrigen Bieter sind als GmbH organisierte Unternehmen. Drucksache 21/6815 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wer hat den Zuschlag erhalten? Der Zuschlag wurde an das Deutsche Rote Kreuz – Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. erteilt. 8. Nach welchen Kriterien ist die Vergabeentscheidung erfolgt? (Bitte Kriterien und Gewichtung angeben.) Siehe Antwort zu 2. 9. Ist die Rechtsform des Betreibers ein Kriterium für die Vergabeentscheidung gewesen? Wenn ja, warum? Nein. 10. Wann ist durch wen die Vergabeentscheidung erfolgt? Die formale Vergabeentscheidung erfolgte durch die Finanzbehörde. Die dem Zuschlag vorausgehende Auswahlentscheidung erfolgte nach fachlicher Bewertung der Angebote durch den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Anfang November 2016. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 11. Über welche Laufzeit erfolgt die Vergabe? 12. Gibt es Verlängerungsoptionen oder Sonderkündigungsregelungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 2. Darüber hinaus bestehen seitens der Freien und Hansestadt Hamburg umfangreiche Sonderkündigungsregelungen, unter anderem sofern - der Betreiber wiederholt trotz schriftlicher Mahnung mit der Durchführung der Leistung in Verzug gekommen ist, die Leistung nur mangelhaft durchgeführt hat oder gegen wesentliche Pflichten verstoßen hat, - eine oder mehrere Genehmigungen (zum Beispiel Nutzungsgenehmigung) versagt oder widerrufen werden, - das Handeln des Betreibers zu einer Gefährdung der Bewohner führt beziehungsweise führen könnte - im Hinblick auf den Betreiber ein Insolvenzantrag gestellt wird oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden, - Abrechnungsunregelmäßigkeiten auftreten, - Mindestentgeltverstöße vorliegen, - sich Straftatsverdachtsmomente gegenüber dem Betreiber oder sich begründete Zweifel an seiner erforderlichen Eignung und Zuverlässigkeit ergeben. 13. Wann soll die Folgeunterkunft in Betrieb gehen? Nach Erteilung des Zuschlags zur Betreiberschaft soll der Betrieb mit sukzessiv aufwachsender Belegungszahl noch im Dezember 2016/Januar 2017 aufgenommen werden. 14. Welche Platzkapazitäten liegen der Ausschreibung zugrunde? Maximal 700 Plätze. 15. Welchen Abrechnungsmodalitäten sind für den Betrieb der Folgeunterbringung vereinbart? Der zukünftige Betreiber wird gemäß dem von ihm im Preisblatt seines Angebots angegebenen Tagessatz je betreutem Bewohner in Euro (netto) vergütet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6815 3 16. Welcher Personalschlüssel ist für den Standort vorgesehen? (Bitte nach Funktionen aufführen.) Der Betreiber hat zum Betrieb der öffentlich-rechtlichen Folgeunterkunft mindestens eine Personalausstattung im Verhältnis zu den Plätzen nach folgendem Schlüssel sicherzustellen: - 1:80 für Mitarbeiter des Unterkunfts- und Sozialmanagements und - 1:160 für technische Mitarbeiter. 17. Trägt die Freie und Hansestadt Hamburg die finanziellen Lasten bei Übererfüllung des Betreuungsschlüssels? Wenn ja, in welcher maximalen Höhe? Nein. 18. Welche Ist-Kosten sind bisher für die Errichtung der Folgeunterkunft Aschenland II entstanden? Bisher sind Kosten in Höhe von rund 17 Millionen Euro entstanden. 19. Welche weiteren Kosten sind darüber hinaus in Planung? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 20. Ist die Vergabe über den Betrieb weiterer Folgeunterkünfte geplant? Wenn ja, für welche Standorte? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/5335.