BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6822 21. Wahlperiode 29.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 22.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Ist der Justizvollzug auf das OSZE-Treffen ausreichend vorbereitet? Vom 7. bis 9. Dezember 2016 findet in Hamburg das OSZE-Treffen statt. In Anbetracht der seit Monaten extrem knappen Haftplatzkapazitäten in den Hamburger Justizvollzugsanstalten wurde für Verurteilte, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, ein Vollstreckungsaufschub gewährt. Nach Schätzung der Justizbehörde könnte dies etwa 40 Fälle betreffen. Daneben werden rechtzeitig noch weitere Haftplätze durch die alljährlich gewährte Weihnachtsamnestie frei und es werden darüber hinaus Kapazitäten durch die zeitlich begrenzte Inbetriebnahme des Hafthauses VII in der JVA Billwerder sowie die Herrichtung der ehemaligen Teilanstalt für Frauen in der JVA Hahnöfersand geschaffen. Auch wenn die Behörden zum jetzigen Zeitpunkt von einem friedlichen Verlauf des OSZE-Treffens ausgehen, sind diese Vorsorgemaßnahmen sinnvoll und notwendig. Zwei Wochen vor Beginn des OSZE-Treffens ist es in Ergänzung der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6239 Zeit für eine Bestandsaufnahme. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Haftplatzkapazitäten in den Hamburger Justizvollzugsanstalten sind ausreichend. Bedingt durch die Sanierungsmaßnahmen in der Untersuchungshaftanstalt stehen aktuell nicht alle Haftplätze zur Verfügung. Um den Justizvollzugsanstalten gleichwohl ausreichend Dispositionsspielräume zu eröffnen und um auf die verschiedenen Lagen und gegebenenfalls vermehrte Zuführungen während des OSZE-Treffens flexibel reagieren zu können, wurden für Personen, bei denen eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet wurde, zum Teil Vollstreckungsaufschübe gewährt. Die alljährlich durchgeführte Weihnachtsamnestie wird weitere Spielräume eröffnen. Die vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie haben sich Belegungsfähigkeit und tatsächliche Belegung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten seit Oktober 2016 entwickelt? Bitte zum Monatsersten und aktuell für die einzelnen Anstalten im offenen und geschlossenen Erwachsenen- und Jugendvollzug, die Untersuchungshaft sowie den Jugendarrest darstellen und in absoluten Zahlen und in Prozent angeben. Drucksache 21/6822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Stichtag: 01.11.2016 Anstalten Festgesetzte Belegungsfähigkeit Tatsächliche Belegungsfähigkeit Gefangene Bestand (Belegung) Anteil in % der tats. Belegungs - fähigkeit Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder TAF (Geschlossener Vollzug Erwachsene) 100 100 61*) 61% JVA Billwerder (Geschlossener Vollzug Erwachsene) 638 638 630**) 99% JVA Fuhlsbüttel (Geschlossener Vollzug Erwachsene) 309 309 280 91% JVA Glasmoor (Offener Vollzug Erwachsene) 209 209 204 98% Sozialtherapeutische Anstalt (Geschlossener Vollzug) 163 163 133 82% Untersuchungshaftanstalt (Geschlossener Vollzug) 411 297 303 102%***) JVA Hahnöfersand (Offener Vollzug Jugendliche) 18 18 8 44% JVA Hahnöfersand (Geschlossener Vollzug Jugendliche) 76 76 49 64% JVA Hahnöfersand (Untersuchungshaft Jugendliche) 82 82 65 79% JVA Hahnöfersand JAA (Jugendarrest) 20 20 7 35% *) davon Freiheitsstrafe 41, Untersuchungshaft 19. **) davon Freiheitsstrafe 394, Untersuchungshaft 215, andere Haftarten 4. ***) Die Anzahl der Gefangenen überschreitet in der Untersuchungshaftanstalt die rechnerische Belegungsfähigkeit. In der Zahl der Gesamtinhaftierten sind auch sogenannte Polizeigefangene, das heißt vorläufig festgenommene Personen, bis zur Haftbefehlsverkündung oder Entlassung erfasst sowie sogenannte Transportgefangene. Diese Gefangenen erhalten nicht stets einen Haftraum zugewiesen, sondern warten teilweise in den Warteräumen auf ihren Termin, werden bis zum Weitertransport auf der Transportstation untergebracht oder in den Räumen für „Polizeigefangene“. Diese nur für eine zeitweilige Unterbringung vorgesehenen Hafträume werden ihrerseits nicht in der tatsächlichen Belegungsfähigkeit erfasst. Stichtag: 23.11.2016 Anstalten Festgesetzte Belegungsfähigkeit Tatsächliche Belegungsfähigkeit Gefangene Bestand (Belegung) Anteil in % der tats. Belegungs - fähigkeit JVA Billwerder TAF (Geschlossener Vollzug Erwachsene ) 100 100 64*) 64% JVA Billwerder (Geschlossener Vollzug Erwachsene ) 638 638 634**) 99% JVA Fuhlsbüttel (Geschlossener Vollzug Erwachsene ) 309 309 287 93% JVA Glasmoor (Offener Vollzug Erwachsene) 209 209 206 99% Sozialtherapeutische Anstalt (Geschlossener Vollzug) 163 163 136 83% Untersuchungshaftanstalt (Geschlossener Vollzug) 411 297 319 107%***) JVA Hahnöfersand (Offener Vollzug Jugendliche) 18 18 7 39% JVA Hahnöfersand (Geschlossener Vollzug Jugendliche ) 76 76 45 59% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6822 3 Stichtag: 23.11.2016 Anstalten Festgesetzte Belegungsfähigkeit Tatsächliche Belegungsfähigkeit Gefangene Bestand (Belegung) Anteil in % der tats. Belegungs - fähigkeit JVA Hahnöfersand (Untersuchungshaft Jugendliche) 82 82 69 84% JVA Hahnöfersand JAA (Jugendarrest) 20 20 13 65% *) davon Freiheitsstrafe 44, Untersuchungshaft 19. **) davon Freiheitsstrafe 381, Untersuchungshaft 229, andere Haftarten 9. ***) Die Anzahl der Gefangenen überschreitet in der Untersuchungshaftanstalt die rechnerische Belegungsfähigkeit . In der Zahl der Gesamtinhaftierten sind auch sogenannte Polizeigefangene, das heißt vorläufig festgenommene Personen, bis zur Haftbefehlsverkündung oder Entlassung erfasst sowie sogenannte Transportgefangene . Diese Gefangenen erhalten nicht stets einen Haftraum zugewiesen, sondern warten teilweise in den Warteräumen auf ihren Termin, werden bis zum Weitertransport auf der Transportstation untergebracht oder in den Räumen für „Polizeigefangene“. Diese nur für eine zeitweilige Unterbringung vorgesehenen Hafträume werden ihrerseits nicht in der tatsächlichen Belegungsfähigkeit erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/6219. 2. Wie viele Gefangene verbüßten seit Oktober 2016 eine Ersatzfreiheitsstrafe in jeweils welcher Justizvollzugsanstalt? Bitte zum Monatsersten und aktuell für die einzelnen Justizvollzugsanstalten darstellen. Justizvollzugseinrichtung 01.11.2016 23.11.2016 JVA Billwerder TAF 10 10 JVA Billwerder 33 25 JVA Fuhlsbüttel 14 15 Untersuchungshaftanstalt 17 15 JVA Hahnöfersand 1 1 JVA Glasmoor 1 2 Sozialtherapeutische Anstalt 15 19 Im Übrigen siehe Drs. 21/6219. 3. In wie vielen Fällen wurden bislang im Hinblick auf das OSZE-Treffen Ladungen zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen verschoben? Es wurden keine Ladungen zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe im Hinblick auf das OSZE-Treffen verschoben. Lediglich die zwangsweise Durchsetzung der Ladung durch Erlass eines Haftbefehls wurde und wird für den hiesigen Geschäftsbereich vorübergehend aufgeschoben. 4. Wird es zu Leistungseinschränkungen für die Gefangenen kommen? Falls ja, in welchem Zeitraum zu welchen konkreten Einschränkungen? Bitte pro betroffener JVA darstellen. Siehe Drs. 21/6239. 5. Wo werden die Vorführungen vor dem Haftrichter stattfinden? Welche Aufstockungen sind hier geplant? Für die Vorführungen gelten keine Besonderheiten. Die Aufstockung des strafrichterlichen Eildienstes hängt von der jeweils aktuell vorliegenden Lageeinschätzung der Polizei ab. 6. In welchen Justizvollzugsanstalten werden Polizeihaft sowie längerfristige Ingewahrsamnahmen durchgeführt? Wenn diese nicht nur in der UHA, sondern auch in weiteren JVAs vollzogen werden soll, wie werden die Bediensteten darauf vorbereitet? Nach aktuellem Planungsstand erfolgen diese Zuführungen in der Untersuchungshaftanstalt . Drucksache 21/6822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 7. Über wie viele Plätze verfügt die zentrale Gefangenensammelstelle an der Stresemannstraße? Werden weitere Gefangenensammelstellen eingerichtet ? Falls ja, wo mit jeweils wie vielen Plätzen? Die zentrale Gefangenensammelstelle an der Stresemannstraße verfügt über 83 Haftund Ingewahrsamnahmeplätze, weitere acht Gefangenensammelstellen mit einer Gesamtkapazität von 109 Plätzen sind geplant. Darüber hinaus betrifft die Fragestellung die Einsatztaktik der Polizei, über die der Senat aus grundsätzlichen Erwägungen keine Auskunft gibt.