BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6826 21. Wahlperiode 29.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 22.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Baupreise in Hamburg Hamburg – die wachsende Stadt. Der Senat hat sich auf die Fahnen geschrieben, den Wohnungsbau kräftig anzukurbeln, um den aufgrund der anhaltenden Zuwanderung gestiegenen Bedarf nach Wohnraum decken zu können. Aber zu welchem Preis geschieht dies? Während öffentlich immer noch von Baupreisen um 1.800 Euro geträumt wird, haben die wahren Baukosten inzwischen schon ganz andere Höhen erreicht. So lag der Durchschnittspreis für den Quadratmeter Wohnfläche beim stadteigenen Wohnungskonzern SAGA GWG im Jahre 2015 bei 2.885 Euro („Hamburger Abendblatt“ vom 31.10.2016). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie haben sich die Baupreise in Hamburg in den letzten zehn Jahren entwickelt? Bitte angeben in Euro/Quadratmeter getrennt für SAGA GWG und Sonstige. Zur Entwicklung der Baupreise wird bundesweit ein Preisindex für den Neubau von Wohngebäuden einschließlich Umsatzsteuer ermittelt: Jahr Index 2005 87,8 2006 89,5 2007 95,4 2008 98,2 2009 99,0 2010 100,0 2011 102,8 2012 105,4 2013 107,5 2014 109,4 2015 111,1 Quelle: Destatis, Preisindizes für die Bauwirtschaft, Fachserie 17 Reihe 4, August 2016 (3. Vierteljahresausgabe) Für SAGA GWG liegen keine zentral auswertbaren Daten dazu vor. Im Übrigen berührt die Frage Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von SAGA GWG. Im Übrigen liegen der zuständigen Behörde für Hamburg keine Baupreise in Euro/ Quadratmeter für entstandene Baukosten über alle Wohngebäude vor. Im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg hat die zuständige Fachbehörde ein Gutachten zur Ermittlung von Baukosten in Hamburg in Auftrag gegeben. Drucksache 21/6826 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Lassen sich die unter 1. aufgeführten Kosten entsprechend den in Hamburg vorliegenden Daten weiter untergliedern in Kostengruppen (zum Beispiel Erschließungskosten, Baunebenkosten, Baustelleneinrichtung und so weiter)? Nein. 3. Worauf ist nach der Auffassung des Senats diese Entwicklung zurückzuführen ? Falls mehrere Ursachen anzuführen sind, bitte, wenn möglich, entsprechend gewichten. Damit hat sich der Senat nicht befasst. 4. Welchen Anteil an der Baukostensteigerung wird vom Senat der in den letzten zehn Jahren vom Bund betriebenen erheblichen Verschärfung der Energieeinsparverordnung zugemessen? 5. Verfügt der Senat über Erkenntnisse, inwieweit die durch die Verschärfung der Energieeinsparverordnung induzierten Bau- und Betriebskosten überhaupt durch Einspareffekte im Energieverbrauch kompensiert werden können? Wenn ja, über welche? Die zuständige Behörde hat dazu keine eigenen Erkenntnisse. 6. Nach dem Willen des Senats geht es bei dem künftigen Wohnungsbau ja vor allem auch um die Verdichtung des Bestandes, Aufstockung von Gebäuden und so weiter. Bei derartigen Vorhaben werden an die Baustellenlogistik erhebliche Anforderungen gestellt, da oft Grundstücke oder Grundstücksteile dafür dann nicht zur Verfügung stehen und der für die Bauausführung notwendige Verfügungsraum nur durch Straßensperrungen geschaffen werden kann. Welche Gebühren fallen dabei für den Bauherrn beziehungsweise die beteiligten Baufirmen an? Für die Sondernutzung öffentlicher Wege werden Benutzungsgebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grünund Erholungsanlagen (http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/ bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-WegeBenGebOHA1994rahmen) erhoben. 7. Sind die Gebühren nach Auffassung des Senats auskömmlich, um einen Ausgleich für die Beeinträchtigungen durch die Baustelle zu schaffen, denen die betroffenen Nachbarn und sonstigen Straßennutzer ausgesetzt sind? Ja. 8. In welchem Umfang verteuern diese Gebühren entsprechende Bauvorhaben bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche? Siehe Antwort zu 6.