BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6831 21. Wahlperiode 29.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann, Dr. Alexander Wolf, Prof. Dr. Jörn Kruse und Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 22.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Duschen im Universitätssport nur noch unter Bewachung nutzbar – Integration wirkt Das „Hamburger Abendblatt“ vom 8.11.2016 und „Die Welt“ vom 11.11.2016 berichteten darüber, dass die Umkleiden des Hochspulsports der Universität Hamburg am Turmweg von einem privaten Sicherheitsdienst bewacht werden , um diese vor „Missbrauch durch ausländische unbefugte Benutzer“ zu schützen. Es soll in der Vergangenheit mehrere Zwischenfälle mit Flüchtlingen gegeben haben, die sich dort unbefugt aufhielten, bei denen es auch zu Gewaltandrohungen durch die Flüchtlinge gekommen sei. Hintergrund der aktuellen Probleme sei, dass die Universität im Jahre 2013 den sogenannten Lampedusa-Flüchtlingen angeboten habe, die Duschen in den Umkleideräumen zu nutzen. Aus dem bis vor Kurzem geduldeten Verhalten dieser Flüchtlinge habe sich „ein von einigen Flüchtlingen eingefordertes Recht entwickelt.“ Probleme habe es dabei mit rund einem Dutzend inzwischen mehrfach aufgefallener Nutzer gegeben. Einen Grund für die Nutzung der Anlagen durch Flüchtlinge gibt es nach Angaben der Behörden nicht, da ihnen in den Unterbringungen alle Möglichkeiten zur Verfügung gestellt würden. Christiane Kuhrt, Kommunikationsleiterin des Koordinierungsstabes Flüchtlinge , äußerte gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ die Vermutung, dass es sich bei den unbefugten Nutzern auch um osteuropäische Wanderarbeiter handeln könnte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Hochschulsport hat schon immer stichprobenhaft und grundsätzlich nach 16.30 Uhr Zugangskontrollen durchgeführt, um die unberechtigte Nutzung seiner Angebote und des Sportgeländes zu verhindern. Die Gruppe der unberechtigten Nutzerinnen und Nutzer ist dabei sehr vielfältig (zum Beispiel Wochenmarktbesucher, Jogger). Eine Feststellung der Identität von unberechtigten Nutzerinnen und Nutzern erfolgt nicht. Daher kann die Universität Hamburg (UHH) keine Aussage zu den Einzelpersonen oder Gruppen machen. Berechtigte Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes sind Angehörige der UHH (Studierende /Mitarbeitende), Teilnehmerinnen und Teilnehmer an wissenschaftlichen Studien , Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer der Hamburger Inline-skating Schule e.V., Kunden des Instituts für Sport- und Bewegungsmedizin, Teilnehmerinnen und Teil- Drucksache 21/6831 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nehmer der Trainingsgruppen des Hamburger Hockeyverbandes und Kursbesucherinnen und -besucher des Hochschulsport Hamburg. Seit dem 3. November 2016 findet durch die Firma WEKO eine Bewachung im Gebäude Turmweg 2 – und nicht in den Umkleideräumen – statt. Die Bewachung inklusive Schließdienst erfolgt zu den üblichen Öffnungs- und Betriebszeiten des Sportparks und wird durch eine Person durchgeführt. Die Kosten für die Bewachung belaufen sich auf 35.000 Euro jährlich und werden aus dem Haushalt der UHH finanziert . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat auf der Grundlage von Auskünften der UHH die Fragen wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass es eine Vereinbarung zwischen Kirchen und Universität gab, dass die sogenannten Lampedusa-Flüchtlinge die Umkleiden und Duschräume des Hochschulsports nutzen dürfen? Wenn ja, seit wann? 2. Gab es solche Vereinbarungen auch mit anderen Einzelpersonen oder Gruppen? Wenn ja, mit wem und seit wann? 3. Wer hat diese Vereinbarung aufseiten der Kirchen beziehungsweise aufseiten der Universität konkret getroffen? 4. Inwieweit und seit wann hatte der Senat Kenntnis von dieser Vereinbarung ? Nein. Der UHH liegen solche Vereinbarungen weder vor noch sind sie ihr bekannt. 5. Ist die Identität der unbefugten Nutzer festgestellt worden? Wenn ja, um wen handelte es sich konkret, wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 6. Seit wann sind dem Senat die in den Artikeln genannten Zwischenfälle bekannt? 7. Wer (Einzelpersonen oder Gruppen) sind die Verursacher dieser Zwischenfälle und um was für Zwischenfälle handelt es sich konkret? Hat es insbesondere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gegeben? Bitte jeden Einzelfall nennen. 8. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die Verursacher der Zwischenfälle beziehungsweise der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten? Bitte für jeden Einzelfall nennen. Es ist ein Vorfall (Verursachung starker Verschmutzungen sowie Sachbeschädigung) von der UHH im September 2016 zur Anzeige gebracht worden. Dieser Vorfall betraf eine Einzelperson. Weitere personenbezogene Daten können zum Schutz der betroffenen Person nicht bekannt gegeben werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Wie viele und was für Beschwerden hat es von den rechtmäßigen Nutzern gegeben? Es hielten sich Personen, die offensichtlich nicht zum Sporttreiben gekommen sind, in den Umkleiden des Sportgeländes auf, wuschen dort ihre Wäsche, betrieben übermäßig ausdauernd Körperpflege, nutzten das Handtuchpapier zum Abtrocknen, bewahrten dort ihre privaten Gegenstände in den Schränken dauerhaft auf und nahmen in der Umkleide umfangreich Nahrung zu sich. Die Anzahl aller Beschwerden von rechtmäßigen Nutzerinnen und Nutzern wird nicht dokumentiert. 10. Seit wann werden die Umkleiden durch einen Sicherheitsdienst bewacht und um welchen Sicherheitsdienst handelt es sich dabei? 11. Zu welchen Zeiten findet eine Bewachung statt, wie sieht diese aus und wie viel Personal ist daran beteiligt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6831 3 12. Welche Kosten verursacht die Bewachung und aus welchen Mitteln werden diese Kosten bestritten? Siehe Vorbemerkung. 13. Welche Ansicht vertritt der Senat zu der Tatsache, dass einst selbstverständliche und normale Einrichtungen, wie eine Sportanlage für Universitäten , nur noch unter Beschäftigung von Sicherheitspersonal sicher genutzt werden können? Die Durchführung von Zugangskontrollen zu Sportanlagen und seiner Gebäude zur Verhinderung einer unberechtigten Nutzung gehören zum alltäglichen Betrieb von Sporteinrichtungen.