BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6838 21. Wahlperiode 29.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 23.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Meldungen des Eichenprozessionsspinners Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) ist ein optisch eher unauffälliger grau-brauner Nachtfalter. Der Falter hat ein Verbreitungsgebiet , das über die Iberische Halbinsel, Süd- und Mitteleuropa bis in den Süden Russlands reicht. In Deutschland sind mittlerweile in allen Bundesländern Bestände gemeldet worden. Die Raupen dieses Falters haben eine gefährliche Abwehrwaffe entwickelt: hunderttausende mit dem Nesselgift Thaumetopoein versehene Nesselhärchen werden in einem bestimmten Larvenstadium ausgebildet. Diese Nesselhärchen sind für den Menschen gefährlich und können zu Hautreizungen, Augenreizungen, Asthmatischen Beschwerden und verschiedenen anderen, teils lebensbedrohlichen Symptomen führen. Die Nesselhaare sind in trockener Umgebung sehr langlebig, der Giftstoff ist bis zu vier Jahre wirksam. Daraus ergibt sich eine erhebliche längerfristige Gefährdung insbesondere durch die nach Ende der Verpuppung zurückbleibenden Nester. Diese müssen unbedingt fachkundig beseitigt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurden in Hamburg in den Jahren 2015 – 2016 Vorkommen von Eichenprozessionsspinnern gemeldet? Wenn ja, wie viele Meldungen waren dies und in welchen Bezirken wurden die Vorkommen gemeldet? 2015 wurden im Straßenraum und auf anderen öffentlichen Flächen 15 Orte mit Eichenprozessionsspinnerbefall gemeldet. In den Bezirken Altona, Eimsbüttel, Hamburg -Nord, Wandsbek und Harburg wurde jeweils ein Ort gemeldet, im Bezirk Bergedorf sechs Orte und im Bezirk Hamburg-Mitte vier Orte. 2016 wurden bislang sechs Befallsherde gemeldet, jeweils ein Ort in den Bezirken Altona, Eimsbüttel und Hamburg-Nord sowie drei Orte im Bezirk Hamburg-Mitte. 2. Wer führt die Beseitigung der gemeldeten Bestände auf öffentlichen Grund durch? Wird dies durch Mitarbeiter der Bezirksämter durchgeführt oder werden hierfür Fachfirmen beauftragt? Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auf öffentlichen Flächen erfolgt grundsätzlich durch qualifizierte Fachfirmen. Die Beauftragung der Beseitigung im Straßen- und Parkbaumbestand erfolgt durch die zuständigen Bezirksämter. Drucksache 21/6838 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Sofern die Bekämpfung durch Mitarbeiter der Bezirksämter durchgeführt wird: Erhalten diese Mitarbeiter eine sachorientierte Schulung betreffend des sicheren Vorgehens bei der Beseitigung? Wenn ja, wie viele Personen wurden 2015 und 2016 jeweils geschult? Entfällt. 4. Welche Kosten sind für die Beseitigungsmaßnahmen 2015 und 2016 jeweils angefallen? Für die Beseitigung des Eichenprozessionsspinners sowie der Nester in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und im Straßenbaumbestand sind in 2015 insgesamt 17.586 Euro und in 2016 bislang insgesamt 12.129 Euro angefallen. 5. Ist das angekündigte Kataster für Eichenprozessionsspinner bereits eingerichtet ? Seit dem ersten Auftreten des Eichenprozessionsspinners in Hamburg im Jahr 2011 führt die Behörde für Umwelt und Energie eine Dokumentation aller von den Bezirksämtern gemeldeten Befallsherde. 2014 wurde für die Bürgerinnen und Bürger auf Hamburg.de eine Informationsseite zum Eichenprozessionsspinner und zur Meldung über den Befall mit dem Eichenprozessionsspinner eingerichtet, siehe: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/ hamburg/11386877/. Meldungen über eichenprozessionsspinner@hamburg.service.de werden an die örtlich zuständigen Bezirksämter weitergeleitet.