BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6842 21. Wahlperiode 02.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 24.11.16 und Antwort des Senats Betr.: S-Bahn-Station Ottensen Die vom Senat vorgestellte Planung für die S-Bahn-Station Ottensen wirft einige Fragen auf. Insbesondere erscheint es fragwürdig, ob die geplanten Gleisverschiebungen und Brückenverschiebungen nötig sind. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Trifft es zu, dass für den Bahnsteig eine Breite von 6,90 Metern vorgesehen ist? Wenn ja: Ist dies verglichen mit anderen S-Bahnhöfen ein hoher Wert? Liegt diese Breite daran, dass ursprünglich zwei Rolltreppen vorgesehen waren, die jetzt nicht realisiert werden? Ja. Maßgeblich für die Bahnsteigbreite sind örtliche Zwangspunkte. Der barrierefreie östliche Zugang mit einer unterzubringenden Aufzugsanlage und einer Treppenanlage von 2,40 m lichter Breite bei einzuhaltendem Gleisabstand von jeweils 2,50 m zum Zugangsbauwerk machen die geplante Bahnsteigbreite erforderlich. Zwei Fahrtreppen waren nicht vorgesehen. 2. Trifft es zu, dass man die Gleisverschiebungen hätte sparen können, wenn der Bahnsteig nicht so breit geplant würde? Nein. 3. Trifft es zu, dass man die Arbeiten am Brückenwiderlager hätte sparen können, wenn man einen sogenannten Durchpresstunnel erstellt hätte? Nein. 4. Warum erfolgt der westliche Zugang über eine Brücke statt über einen Tunnel? Siehe Drs. 20/10764. 5. Wie kommt der Senat zu der Prognose, dass nur mit circa 5.000 Fahrgästen pro Tag zu rechnen ist? Diese Beurteilung entspricht der Prognose der Deutschen Bahn AG für die erwartete Anzahl Reisender an einem mittleren Werktag und dem Fahrgastaufkommen vergleichbarer S-Bahn-Stationen in Hamburg. 6. Mit welcher Steigerung der Fahrgastzahlen rechnet der Senat in den Jahren nach der Fertigstellung? Siehe Drs. 21/6616. Drucksache 21/6842 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Trifft es zu, dass eine Überdachung des halben Bahnsteigs gegenüber der jetzt geplanten geringfügigen Überdachung Mehrkosten in Höhe von circa 218.000 Euro verursacht hätte? Wenn nein: Welche Mehrkosten hätte das verursacht? Nein. Die geschätzten Mehrkosten für eine Überdachung des halben Bahnsteigs inklusive Baunebenkosten sowie Folgekosten für Instandhaltung und Betrieb liegen bei circa 600.000 Euro. 8. Trifft es zu, dass die zuständige Behörde in einem Schreiben an die Deutsche Bahn die Überdachung mindestens des halben Bahnsteigs gefordert hatte? Ja. Die zuständige Behörde hat als beteiligter Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 08. März 2013 zur Planung der Haltestelle Stellung genommen und der DB AG unter anderem empfohlen, eine Bahnsteigüberdachung von 50 Prozent der Bahnsteiglänge vorzusehen.