BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6855 21. Wahlperiode 02.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 24.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Betrugsvorwurf im Bezirksamt Mitte (II) Ergänzend zur Schriftlichen Kleinen Anfrage „Betrugsvorwurf im Bezirksamt Mitte“ vom 24.11.2016 und Bezug nehmend auf den dort geschilderten Sachverhalt frage ich den Senat: 1. Welche Instrumente hat die Bezirksaufsicht, um derartige – im Raum stehende – Betrugsfälle aufzuspüren oder Systeme zur Vermeidung solcher Betrugsfälle anzuordnen? Die Bezirksaufsicht umfasst die personelle Dienstaufsicht über die Bezirksamtsleitungen und die allgemeine Dienstaufsicht über die Bezirksämter. Rechtsverstöße werden grundsätzlich bezirksamtsintern verfolgt. In besonderen Fällen kann die Bezirksaufsicht selbst tätig werden und gegebenenfalls auch die Dienststelle Interne Ermittlungen (DIE) informieren. Zum internen Kontrollsystem zur Erkennung von Betrugsfällen siehe Drs. 21/6852. 2. Wurde eine bezirksübergreifende Überprüfung eingeleitet, um mögliche aktuelle ähnliche Fälle oder solche aus der Vergangenheit aufzuspüren? Wenn ja, wann und von wem? 3. Wann hat die „Dienststelle Interne Ermittlungen“ ihre Ermittlungen eingeleitet ? 4. Sind schon vor diesen Ermittlungen Unregelmäßigkeiten bei der Dienstausübung des verdächtigen Mitarbeiters aufgefallen? Wenn ja, wann und wem und wie wurde mit dieser Information umgegangen ? Die erfragten Angaben sind Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen. Der Senat nimmt hierzu öffentlich keine Stellung, um den Erfolg der Ermittlungen nicht zu gefährden. Im Übrigen siehe Drs. 21/6847 und Drs. 21/6852.