BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6856 21. Wahlperiode 02.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 24.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Weiterentwicklung der Studienakkreditierung/Entwurf eines Staatsvertrags Private Hochschulen leisten in Hamburg und in Deutschland einen wichtigen Beitrag zum Hochschul- und Forschungsstandort. Der Anteil der 123 privaten Hochschulen an den zu akkreditierenden Hochschulen liegt inzwischen deutschlandweit bei 30 Prozent, bei den Studierenden insgesamt bei über 8 Prozent und bei den Fachhochschulen bei über 17 Prozent. Leider wird diese gewachsene Bedeutung im vorliegenden Entwurf des Staatsvertrags nicht ausreichend anerkannt. Die Kultusministerkonferenz (KMK) wird am 8.12.2016 abschließend darüber zur Vorlage an die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) entscheiden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Beratungen innerhalb der Kultusministerkonferenz sind noch nicht abgeschlossen. Insbesondere wurde noch kein Text für einen Staatsvertrag verabschiedet. Zum Stand der Beratungen äußert sich der Senat aufgrund der in der Kultusministerkonferenz grundsätzlich vereinbarten Vertraulichkeit der Beratungen nicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welchen Stellenwert haben die privaten Hochschulen in der Hamburger Hochschullandschaft aus Sicht des Senats? Die Hochschulen in nicht staatlicher Trägerschaft leisten einen wichtigen Beitrag zum Hochschulstandort Hamburg. Die zuständige Behörde begrüßt dies und begleitet die Tätigkeit der Hochschulen in nicht staatlicher Trägerschaft konstruktiv und wohlwollend . 2. Gilt die Pflicht zur Qualitätssicherung künftig für alle staatlichen und privaten Hochschulen gleichermaßen, sodass hier insoweit Wettbewerbsgleichheit geschaffen wird? Wenn nein, warum nicht und was tut der Senat, um hier faire Bedingungen für alle Hochschulen herzustellen? 3. Ist der Rechtsweg gegen Akkreditierungsentscheidungen künftig möglich ? Wenn nein, was tut der Hamburger Senat, um dies vollumfänglich zu ermöglichen? 4. Ist durch die Regelungen im Entwurf des Staatsvertrags gesichert, dass die Akkreditierungen nicht bürokratischer, langwieriger und teurer werden als bisher? Wenn doch, wie begründet dies der Senat? Was hat der Drucksache 21/6856 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Senat unternommen, um bürokratische Hürden für alle Hochschulen zu reduzieren? 5. Ist sichergestellt, dass künftig private Hochschulen mit Sitz und Stimme (wenigstens mit einem Vertreter) im 23-köpfigen Akkreditierungsrat vertreten sind? Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass das BVerfG in seinem Beschluss vom 17.2.2016 (Randnummern 47-52) die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelung nicht zuletzt mit dem schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der privaten Hochschulen begründet hat. Wenn nein, was unternimmt der Senat, um hier Abhilfe zu schaffen und eine Vertretung der privaten Hochschulen sicherzustellen? 6. Erhält der Verband der Privaten Hochschulen (VPH) neben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hierzu in Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Staatsvertrags ein eigenes Vorschlagsrecht? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 7. Wie wird die Freie und Hansestadt Hamburg bei der Abstimmung in der Kultusministerkonferenz (KMK) zu Artikel 9 des Staatsvertrags zu den Fragen 4. und 5. (siehe oben) votieren? a) Stellt die Freie und Hansestadt Hamburg hierzu eigene Anträge? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? b) Welche Haltung nimmt die Freie und Hansestadt Hamburg bei zu erwartenden Änderungsanträgen anderer Länder zu Ziffern 4. und 5. (siehe oben) ein? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit noch nicht befasst.