BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6868 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 28.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Kapitalbedarf bei städtischen Unternehmen und anderen Nebenhaushalten (2) Im Mai 2016 hat der Senat die Drs. 21/4472 vorgelegt, die im Juli 2016 von der rot-grünen Bürgerschaftsmehrheit beschlossen wurde. Mit der Drucksache hat der Senat die Ermächtigung eingeworben, 100 Millionen Euro für den Erwerb von Finanzanlagen zur Verbesserung der Finanzierungssituation städtischer Sondervermögen, Anstalten öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen zu investieren. Weiterhin wurden auf Vorschlag des Senats 35 Millionen Euro zur Vergabe von Darlehen, zum Beispiel durch Ablösung von Kassenkrediten, zur Verfügung gestellt. Ich frage den Senat: 1. Welche genauen Planungen und Überlegungen gibt es bezüglich der Nutzung der Ermächtigung über 100 Millionen Euro für Kapitalmaßnahmen bei Sondervermögen, Anstalten öffentlichen Rechts oder öffentlichen Unternehmen? 2. Gehen der Senat oder die zuständige Fachbehörde davon aus, dass von der Ermächtigung zum Erwerb von Finanzanlagen im laufenden Jahr Gebrauch gemacht wird? 3. Bei welchen einzelnen Sondervermögen, Anstalten öffentlichen Rechts und öffentlichen Unternehmen gibt es nach Auffassung des Senats oder der zuständigen Behörden derzeit einen Kapitalbedarf in jeweils welcher Höhe? 4. Welche genauen Planungen und Überlegungen gibt es bezüglich der Nutzung der Ermächtigung über 35 Millionen Euro für die Auszahlung als Darlehen? 5. Gehen der Senat oder die zuständige Fachbehörde davon aus, dass von der Ermächtigung zur Auszahlung für Darlehen im laufenden Jahr Gebrauch gemacht wird? 6. Bei welchen Institutionen der Stadt besteht aus Sicht des Senats oder der zuständigen Fachbehörde der Bedarf, Kassenkredite in jeweils welcher Höhe abzulösen? Siehe Drs. 21/5535, 21/6224 und 21/6358. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen.