BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/687 21. Wahlperiode 12.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 04.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Passenger Fee Kreuzfahrtterminals In den Beratungen über den Bau und Betrieb der Kreuzfahrtterminals in Hamburg hat der Senat dargestellt, dass der Senat eine Passenger Fee von 9,25 Euro plant (Drs. 20/10898), um die Investitionen für die Kreuzfahrtterminals zu (re)finanzieren. Die HPA weist auf ihren Informationsseiten auf eine Höhe der Passenger Fee von 6,60 Euro. Allerdings wird dort ebenso auf eine Security Fee von 1 Euro hingewiesen. Trotzdem ist der Unterschied beträchtlich . Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: 1) Wie viel Passenger Fee wird gegenwärtig erhoben? Und wie sehen die Planungen für die nächsten Jahre aus? Ab dem 1. Januar 2016 wird ein passagierabhängiges Entgelt, die Terminal Occupancy Fee, in Höhe von 6,60 Euro je Passagier erhoben. 2) An welchen Terminals werden gegenwärtig und in Zukunft welche Passenger Fees erhoben? Die Terminal Occupancy Fee wird an allen für die Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen errichteten und von der CGH Cruise Gate Hamburg GmbH (CGH) betriebenen Liegeplätzen nebst zugehöriger Infrastruktur erhoben. 3) Wie erklärt der Senat die Differenz zwischen den verkündeten 9,25 Euro und den geschriebenen 6,60 Euro (7,60 Euro)? Die Reduzierung der Entgelte erklärt sich durch geringere Ausgaben und Kosten beim Bau des dritten Terminals. 4) Welche Auswirkungen haben diese Zahlen auf den Businessplan für das dritte Kreuzfahrtterminal? Die oben genannte Occupancy Fee ist bereits im Businessplan berücksichtigt. Das Ergebnis des Businessplans ist weiterhin positiv. 5) Welche Auswirkungen hat diese verringerte Passenger Fee auf den Businessplan und die Gewinn- und Verlustrechnung der anderen Terminals ? Die CGH mietet die anderen (außer den Terminal Steinwerder) Terminals anlassbezogen für Anläufe an. Zu den Businessplänen und Gewinn- und Verlustrechnungen der anderen Terminals liegen keine Informationen vor. Im Übrigen siehe Drs. 20/10898.