BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6871 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 28.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zu Drs. 21/4972 Aus den Antworten auf die Große Anfrage 21/4972 ergeben sich zu einzelnen Punkten Fragen. Zum Teil wurden einige Bestandteile der Fragenstellungen nicht beantwortet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele der Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg haben mit Stand 26.10.2016 Zielbilder und wie viele haben keine? Siehe Drs. 21/4972. Darüber hinaus verfügen auch die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und die Deutsches Klimarechenzentrum GmbH über ein Zielbild. 2. Beteiligungen sind von der Exekutive regelmäßig auf Wirtschaftlichkeit, Zielerreichung und das staatliche Interesse an ihnen zu untersuchen (vergleiche Drs. 21/3250 Tz. 64). Wann wurden die Beteiligungen, die die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Stand 26.10.2016 mittelbar beziehungsweise unmittelbar hält zum letzten Mal geprüft und was waren die Ergebnisse? 2.1. Wurden dabei Mängel festgestellt? Wenn ja, welche Mängel wurden jeweils festgestellt und wie wurden sie behoben? Die Überprüfung auf Wirtschaftlichkeit, Zielerreichung und das staatliche Interesse erfolgt nicht stichtagsbezogen, sondern fortlaufend im Rahmen der Beteiligungssteuerung , die unter anderem auch auf eine Erkennung beziehungsweise Vermeidung und Behebung von Mängeln gerichtet ist. Im Übrigen siehe Drs. 21/4972, 21/6600 sowie Protokolle des Unterausschusses Prüfung der Haushaltsrechnung 21/5, 21/6 und 21/7. 3. Gab es in den Jahren 2010 – 2016 Fälle, bei denen die vorgesehenen Kontrollen bei mittelbaren beziehungsweise unmittelbaren Beteiligungen der FHH nicht oder nicht mit hinreichender Sorgfalt durchgeführt wurden ? 3.1. Wenn ja, welche Unternehmen waren hiervon jeweils betroffen? 3.2. Um welche vorgesehenen Kontrollen mit jeweils welchem Schwerpunkt handelt es sich dabei jeweils? 3.3. Welche Gründe liegen jeweils für den Ausfall der Kontrolle oder der Einschränkung der Sorgfalt vor? 3.4. Welche Konsequenzen wurden daraus jeweils gezogen? Nach Kenntnis der zuständigen Behörden: nein. Drucksache 21/6871 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Beim Eingehen verschiedener mittelbarer Unternehmensbeteiligungen sind nach den Ergebnissen des Rechnungshofes nicht alle Zustimmungsvoraussetzungen erfüllt worden und dieser empfiehlt daher die Festlegung von Mindeststandards. Bei welchen Beteiligungen wurden jeweils fehlende Zustimmungsverfahren durchgeführt? 4.1. Welche Behörde war jeweils zuständig? 4.2. Welche Gründe lagen für das unvollständige Zustimmungsverfahren vor? 4.3. Wie wird sichergestellt, dass alle Zustimmungsverfahren zukünftig eingehalten werden und welche Gremien beschäftigen sich derzeit mit der Thematik? 4.4. Welche Gründe liegen für die unterschiedliche Handhabung zwischen den Behörden vor? 4.5. Sollen zukünftig Mindeststandards für die Einhaltung von Zustimmungsverfahren festgelegt werden? Wenn ja, welche Mindeststandards werden das konkret sein? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/4972. 5. Welche Anstrengungen wurden seit 2010 unternommen, um sicherzustellen , dass Verstöße gegen das Vergaberecht, wie in Drs. 21/3250 und Anlage 7 der Drs. 21/4972 beschrieben, zukünftig unterbleiben? 6. Gab es in den Jahren 2010 – 2016 Unternehmen, die vergaberechtliche Bedingungen öffentlicher Unternehmen nicht kennen oder denen nicht bewusst ist, dass es sich bei ihnen um öffentliche Unternehmen handelt (vergleiche Tz. 112 in Drs. 21/3250)? 6.1. Wenn ja, welche Unternehmen betrifft das aus welchen Gründen? 6.2. Wie sollen diese Unternehmen künftig besser informiert und gesteuert werden? Siehe Antworten zu 2. und zu 3. 7. An welchen Erweiterungen, Verbesserungen und Änderungen von Steuerung und Kontrolle mittelbarer und unmittelbarer Beteiligungen der FHH wird derzeit insbesondere für 2016 und die Folgejahre gearbeitet? Gab es im Jahr 2016 dazu bereits Ergebnisse? (Bitte die einzelnen Projekte im Detail benennen.) Siehe Drs. 21/4972. Im Übrigen sind die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen .