BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6873 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 29.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Krankentransporte in Hamburg Die Antworten des Senates auf meine Anfrage Drs. 21/6179 sowie weitere Erkenntnisse geben Anlass für Nachfragen, auch über den Bereich des UKE hinaus. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf Grundlage von Auskünften des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), wie folgt: 1. Wie organisiert das UKE die Verlegungstransporte und die Krankentransporte bei Entlassungen? Gibt es hierfür eine zentrale Stelle inklusive Rufnummer? 2. Bei wem sind die Mitarbeiter dieser zentralen Stelle beschäftigt? Sind sie ausschließlich oder auch bei einem Anbieter von Krankentransportfahrten beschäftigt? 3. Wie organisieren die anderen Krankenhäuser die Verlegungstransporte und die Krankentransporte bei Entlassungen? Haben diese eine zentrale Stelle inklusive Rufnummer? 4. Bei wem sind die Mitarbeiter dieser zentralen Stelle beschäftigt? Sind sie ausschließlich oder auch bei einem Anbieter von Krankentransportfahrten beschäftigt? Siehe Drs. 21/6179 und 21/6261. 5. Wird die Anzahl der durchgeführten Krankentransporte in Hamburg von der zuständigen Behörde erfasst? Wenn ja: Wie hoch war die Anzahl? Wenn nein: warum nicht? Für den nicht öffentlichen Rettungsdienst wird die Anzahl der durchgeführten Krankentransporte nicht erfasst, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Nachstehend die Einsatzzahlen der Krankentransporte im öffentlichen Rettungsdienst: Zeitraum Organisation 2015 1.1.2016 bis 30.9.2016 DRK 31.376 20.071 JUH 11.493 9.727 MHD 11.017 6.963 ASB 19.413 15.839 Drucksache 21/6873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zeitraum Organisation 2015 1.1.2016 bis 30.9.2016 Feuerwehr 117 82 6. Wie wird sichergestellt, dass eine ausreichende Anzahl an Krankentransportwagen zur Verfügung steht? Siehe Drs. 21/6261. 7. Wie oft kamen Rettungswagen in den Jahren 2015 und 2016 später als 15 Minuten nach Anforderung zum Einsatzort? Zeitraum 2015 1.1.2016 bis 30.9.2016 Eintreffzeit des Rettungswagen über 15 Minuten* 1.738 1.482 *) Die Anforderung des Rettungsmittels ist mit Abschluss des Notrufgespräches beendet. Ausgewertet wurde dementsprechend die Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort (Straße). Berücksichtigt wurden ausschließlich Einsätze von Rettungswagen mit Sonderrechtsfahrt und Einsatzort in Hamburg. Im Jahr 2015 waren 10,5 Prozent und im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2016 9,3 Prozent der Alarmierungen wegen fehlender Statusmeldungen nicht auswertbar. 8. Wird den in Hamburg zugelassenen Krankentransportunternehmen vorgeschrieben , wie viele Krankentransportwagen sie einsatzbereit haben müssen? Wenn ja: Wie viele sind das? Wie wird überprüft, ob diese Wagen tatsächlich einsatzbereit sind? Wenn nein: Warum nicht? Der Unternehmer ist nach § 18 Absatz 1 Satz 1 des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes (HmbRDG) verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und während der Dauer der Genehmigung entsprechend aufrechtzuerhalten. Nach Absatz 2 hat er die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft seines Betriebes während der festgesetzten Betriebszeiten sicherzustellen. Zugleich ist der Unternehmer nach § 19 Absatz 1 HmbRDG im Rahmen der ihm erteilten Genehmigung zum Krankentransport verpflichtet, soweit die unter den Nummern 1 – 3 genannten Voraussetzungen, hier insbesondere ausreichend zur Verfügung stehende Kapazitäten, vorliegen. Daraus folgt, dass der Unternehmer den genehmigten Fahrzeugumfang grundsätzlich als faktischen Bestand vorhalten muss, sodass die Fahrzeuge zumindest insoweit betriebsbereit sind, als dass der Leistungspflicht nach § 19 HmbRDG nachgekommen werden kann. Es wird von der Aufsichtsbehörde regelmäßig überwacht, ob der faktische Fahrzeugbestand dem Genehmigungsumfang entspricht. 9. Trifft es zu, dass es künftig nur noch eine Leitstelle für Rettungsfahrten geben soll? Wenn ja: Ab wann soll das so sein? Wenn nein: warum nicht? 10. Wird es künftig eine einheitliche Leitstelle für Rettungsfahrten und Krankentransporte geben? Wenn ja: Wann wird diese ihre Arbeit aufnehmen? Wenn nein: warum nicht? Siehe Drs. 21/6261.