BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6874 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 28.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Transplantationen UKE Die Antworten des Senates auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6715 sowie in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 24. November 2016 geben Anlass zu Nachfragen. Ich frage den Senat: 1. Wann haben sich Vertreter der Gesundheitsbehörde nach Ende Januar 2016 bis 12. Oktober 2016 mit Vertretern des UKE getroffen, um über die Prüfung durch die PÜK zu sprechen? Bitte jeweils die Daten, die Teilnehmer und den wesentlichen Inhalt des Gespräches angeben. 2. Wann haben sich Vertreter der Wissenschaftsbehörde nach Ende Januar 2016 bis 12. Oktober 2016 mit Vertretern des UKE getroffen, um über die Prüfung durch die PÜK zu sprechen? Bitte jeweils die Daten, die Teilnehmer und den wesentlichen Inhalt des Gespräches angeben. Ende Januar 2016 wurde die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) mit einem Schreiben der Prüfungs- und Überwachungskommission (PÜK) darüber informiert, dass Originalakten von Patienten nicht mehr auffindbar seien. Weitere Vorwürfe wurden in diesem Brief nicht geäußert. Daraufhin haben die zuständigen Behörden das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) zur Stellungnahme aufgefordert. Sie haben mit dem UKE anschließend mehrere Gespräche mit dem Ziel geführt, den Sachverhalt umfassend aufzuklären. Die entsprechenden Kontakte zwischen den zuständigen Behörden und dem UKE haben in persönlichen Gesprächen, telefonisch und per E-Mail stattgefunden. Sie erfolgten auf Referatsleitungsebene mit dem Vorstand und der Rechtsabteilung des UKE. Gegenstand der Erörterungen waren die zu veranlassenden Maßnahmen. Ende Juni 2016 hat der Ärztliche Direktor des UKE der Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) im Rahmen einer routinemäßigen Besprechung mündlich über die vom UKE ergriffenen Maßnahmen hinsichtlich der Monita der PÜK von Ende Januar berichtet. Im Übrigen siehe Drs. 21/6715. 3. Inwieweit wurde Senatorin Prüfer-Storcks über den Inhalt dieser Gespräche wann informiert? 4. Inwieweit wurde Senatorin Fegebank über den Inhalt dieser Gespräche wann informiert? Siehe Drs. 21/6738. 5. Wurde in diesen Gesprächen seitens der Behördenvertreter gefragt, ob neben dem Verschwinden von Akten von der PÜK auch anderes gerügt wurde? Wenn ja: wann? Drucksache 21/6874 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein: warum nicht? Für den Inhalt der Gespräche waren ausschließlich die in dem Schreiben der PÜK vom 20. Januar 2016 enthaltenen Hinweise maßgeblich. Anhaltspunkte für darüber hinausgehende Monita bestanden nicht. 6. Wen haben die Senatorinnen Prüfer-Storcks und Fegebank informiert, nachdem sie Kenntnis vom Bericht der PÜK vom 13. Oktober 2016 erhalten hatten? 7. Warum haben sie nicht das Parlament und die Öffentlichkeit ausdrücklich informiert, zum Beispiel durch eine Pressemitteilung oder eine Mitteilung an die Hamburgische Bürgerschaft? Siehe Drs. 21/6715 und 21/6738.