BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6878 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 28.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie viele Tatverdächtige der Hamburger Silvester-Übergriffe sind verurteilt und abgeschoben worden? Seit den Hamburger Silvester-Übergriffen auf Frauen, verübt durch männliche Migranten, sind inzwischen 300 Tage vergangen. Der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, forderte in einem Interview mit der Zeitung „Die Zeit“ vom 20. Januar 2016 eine umgehende Abschiebung der Straftäter aus der Hamburger Silvesternacht . Konkret sagte Olaf Scholz: „Was die Männer in der Silvesternacht getan haben sollen, lässt sich nicht rechtfertigen – mit keiner Moral und keiner Religion. Wer so etwas tut, hat keine Ehre. Er sollte abgeschoben werden. (…) Inzwischen können schon Asylbewerber ausgewiesen werden, die zu einer Freiheitsstrafe von nur einem Jahr verurteilt werden. Ich bin trotzdem sehr aufgeschlossen dafür, dass wir das noch einmal erleichtern und Straftäter schon bei einem geringen Strafmaß ausweisen, erst recht bei Sexualstraftaten. (…) So etwas wie an Silvester kann nicht akzeptiert werden. Es gibt keinen Grund, warum jemand, der so etwas macht, hoffen können soll, dass er bleibt. (…) Ich habe mit dieser Forderung (Anm.: gefragt wurde nach der zwingenden Ausweisung bei Sexualdelikten) kein Problem. (…) Im Übrigen sind Abschiebungen durchaus nötig. Sie haben auch eine generalpräventive Wirkung. Es ist hilfreich, wenn jeder weiß, dass wir die Ausreiseverpflichtung so oder so durchsetzen.“1 In einem Artikel mit der Zeitung „Die Welt“ vom 10.01.2016 erhebt Olaf Scholz die Forderung, dass Flüchtlinge generell, welche in Deutschland Straftaten begehen, nicht in Deutschland bleiben sollten. Außerdem plädiert Scholz dafür, dass Täter, wenn möglich, ihre Strafe in den Heimatländern absitzen sollten. Konkret wird Olaf Scholz in dem Artikel mit folgenden Worten zitiert: „Mein Gerechtigkeitsgefühl sagt mir: Wer in unserem Land zu Gast ist und Straftaten begeht, soll nicht hier bleiben.“ Bezogen auf die Forderung, dass Täter ihre Haftstrafe in den Heimatländern absitzen sollen, meint Scholz: „Dabei muss sichergestellt sein, dass die Haftstrafe auch vollzogen wird.“2 1 Nachzulesen unter: http://www.zeit.de/2016/03/olaf-scholz-kriminalitaet-fluechtlinge (abgerufen am 05.04.2016). 2 Nachzulesen unter: http://www.welt.de/regionales/hamburg/article150843089/Olaf-Scholz-willschnelle -Abschiebung-pruefen.html (abgerufen am 05.04.2016). Drucksache 21/6878 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nach einem Bericht des „Hamburger Abendblattes“ vom 12.03.2016 sind nach Aussage des Leiters der zuständigen Ermittlungsgruppe „Silvester“ des Landeskriminalamtes, Steffen Hitschke, sieben Tatverdächtige ermittelt worden . Alle Festgenommenen haben in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge gewohnt. 243 Anzeigen sind inzwischen bei der Polizei eingegangen , von insgesamt 403 Geschädigten.3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele der bislang ermittelten Tatverdächtigen sind bis heute zu welchen Haftstrafen verurteilt worden? Bitte alle Strafurteile genauer erläutern . Die sexuellen Übergriffe, die in der Silvesternacht im Bereich der Reeperbahn und der Großen Freiheit begangen wurden, konnten jeweils keiner Person mit einer für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Bei dem in Frage 4. beschriebenen Fall, der zu einer Verurteilung geführt hat, handelt es sich um einen besonders gelagerten Sachverhalt, da die Geschädigte und der Täter gemeinsam aus dem Bereich Reeperbahn gekommen sind, bevor es in Stellingen zu der Straftat gekommen ist. 2. Wie viele der Verurteilten wurden inzwischen abgeschoben? 3. Aus welchen Gründen sind Abschiebungen verurteilter Sexualtäter bislang nicht vollzogen worden? Entfällt, siehe Antwort zu 1. Bei den zunächst tatverdächtigen Personen in ausländerbehördlicher Zuständigkeit Hamburgs liegen die Voraussetzungen einer Abschiebung nach § 58 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beziehungsweise § 72 Absatz 4 AufenthG derzeit nicht vor. Eine der zunächst tatverdächtigen Personen reiste freiwillig aus. Bei einer Person ist der zuständigen Behörde nicht bekannt, ob sich die Person noch im Bundesgebiet aufhält. Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. Eine Person befindet sich aktuell wegen anderweitiger Tatvorwürfe in Haft und soll anschließend abgeschoben werden. 4. Ist der aufgrund eines Sex-Angriffs auf eine 19-Jährige am Neujahrsmorgen vom Hamburger Landgericht verurteilte afghanische Flüchtling inzwischen abgeschoben worden?4 Bitte den aktuellen Stand seit unserer letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage in dieser Sache (Drs. 21/5836) erläutern. Diese Person ist am 5. November 2016 aus dem Bundesgebiet ausgereist, siehe im Übrigen Antwort zu 1. 5. Welche Maßnahmen hat der Senat seit der letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage in dieser Sache (Drs. 21/5459) ergriffen, damit die Verurteilten ihre Haftstrafen in ihren Heimatländern absitzen oder absitzen werden? Rechtlich besteht keine Möglichkeit, einen Verurteilten gegen seinen Willen zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe an einen Staat außerhalb der Europäischen Union zu überstellen. Die vorzeitige Abschiebung des Verurteilten hätte zur Folge, dass die Strafe nicht (weiter) vollstreckt wird. Die Vollstreckungsbehörde sieht regelmäßig erst nach Vollstreckung zumindest eines Teils der Strafe gemäß § 456a Strafprozessordnung von der weiteren Vollstreckung ab, sofern die Abschiebung direkt aus der Haft heraus vollzogen werden kann. 3 Nachzulesen unter: http://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-mitte/st-pauli/ article207173195/Die-beachtlichen-Erfolge-der-SoKo-Silvester.html (abgerufen am: 05.04.2016). 4 Vergleiche hierzu: http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Sex-Angriff-an-Neujahr- Bewaehrungsstrafe,stellingen144.html (22.11.2016). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6878 3 6. Welche Maßnahmen hat der Senat seit der letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage in dieser Sache (Drs. 21/5459) ergriffen, um der Forderung des Ersten Bürgermeisters nach einer generellen Abschiebung von straffälligen Asylbewerbern nachzukommen? Siehe Drs 21/6685.