BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6888 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 28.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Alkoholkonsumverbot im HVV (II) – Aktueller Stand der Kontrollen Seit dem 1. September 2011 gilt in Hamburg ein Alkoholkonsumverbot (AKV) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Durch dieses sollen Gewalttaten und Zwischenfälle mit betrunkenen Fahrgästen reduziert werden. Gleichzeitig wirkt das Erscheinungsbild des HVV aufgeräumter. Fahrgäste sollen sich außerdem durch die Verbannung geöffneter Flaschen innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) sicherer fühlen. Für diese Maßnahme wurden seitens des HVV keine zusätzlichen Sicherheitskräfte eingestellt (Drs. 20/8657), um die Einhaltung des Verbots sicherzustellen und gegebenenfalls Verstöße mit einem Bußgeld zu ahnden. Schon 2011 gab es eine große Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Verbots. Betroffene Fahrgäste würden bereits alkoholisiert in die Busse und Bahnen des HVV einsteigen. Man könne durch dieses Verbot aber das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste steigern, da Flaschen et cetera aus dem öffentlichen Blick verschwinden würden. Der HVV hat an dem Verbot festgehalten und zog ein Jahr nach dessen Einführung ein positives Fazit. Herangezogen wurde ebenfalls eine repräsentative Umfrage. Nach dieser stimmten 85 Prozent der Fahrgäste der Einführung eines Alkoholkonsumverbots zu (Drs. 20/4913). Was die Zahlen- und Datenbasis hinsichtlich des Alkoholkonsumverbots angeht, sagte der Geschäftsführer laut Drs. 20/9670, dass Vorkommnisse, die damit in Verbindung stünden, statistisch erfasst, zugeordnet und nach Alters- und sonstigen Strukturen sortiert würden. Die mit Drs. 21/2374 zuletzt abgefragten Zahlen und Daten haben gezeigt, dass die Zahl der Verstöße gegen das Alkoholkonsumverbot sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch unter den verschiedenen Verkehrsunternehmen stark schwankt. Gleiches gilt für die entsprechenden Einnahmen aus Bußgeldern und die entgangenen Einnahmen, weil Forderungen nicht eingebracht oder niedergeschlagen wurden. Auffallend war, dass insbesondere die Deutsche Bahn AG unter Verweis auf fadenscheinige Gründe die Antworten auf mehrere Fragen verweigerte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), der Deutschen Bahn AG (DB), der AKN Eisenbahn AG (AKN), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (HADAG) und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH) wie folgt: Drucksache 21/6888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Kontrollen gab es speziell zur Einhaltung des Alkoholkonsumverbots im Gebiet des HVV in den Jahren 2015 und 2016? Bitte jahresweise sowie nach den einzelnen Verkehrsunternehmen des HVV aufschlüsseln . 2. Wie viel Personal (Stellen und VZÄ) ist seit 2011 bei a) HOCHBAHN, b) DB AG beziehungsweise S-Bahn Hamburg c) AKN, d) VHH mit den Kontrollen zu Einhaltung des AKV beauftragt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die Einhaltung des Alkoholkonsumverbots wird bei allen Verkehrsunternehmen sowohl durch den Prüf- als auch durch den Sicherheitsdienst überwacht und gehört zu den selbstverständlichen Aufgaben des Prüfdienstes. Die Feststellung von Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot (AKV) gemäß der HVV-Beförderungsbedingungen gehört zum regelhaften Aufgabengebiet des Sicherheitsdienstes der Hochbahn-Wache. Spezielle Kontrollen zur Einhaltung des AKV gab es in den Jahren 2015 und 2016 nicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/2374. 3. Wie viele Verstöße gegen das Verbot wurden vom Sicherheitspersonal seit 2015 und 2016 festgestellt und aufgenommen? Bitte jahresweise sowie nach den einzelnen Verkehrsunternehmen des HVV aufschlüsseln . Jahr HOCHBAHN DB AKN 2015 1.427 Verstöße 2.826 Verstöße 21 Verstöße 2016 1.364 Verstöße (Stand 31.10.2016) 1.960 Verstöße (Stand 31.10.2016) 15 Verstöße (Stand 28.11.2016) Die VHH führt hierzu keine gesonderten Statistiken. 4. Welche Strafen hatten die Verstöße gegen das Konsumverbot 2015 und 2016 zur Folge? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Zur Anzahl der festgestellten Verstöße siehe Antwort zu 3. Im Übrigen siehe Drs. 21/2374. 5. Zurzeit wird eine Verletzung des Alkoholkonsumverbots mit 40 Euro Bußgeld geahndet. Halten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden diese Summe für ausreichend? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und inwiefern streben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden eine Änderung des Bußgeldsatzes an? Siehe Drs. 21/2374. 6. Wie haben sich die Einnahmen aus Bußgeldern bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot seit 2011 entwickelt? Bitte seit 2011 aufschlüsseln . Jahr HOCHBAHN DB AKN 2015 25.400 € 113.040 €* 794 € 2016 26.720 € (Stand 31.10.2016) 78.400 €* (Stand 31.10.2016) 270 € (Stand 28.11.2016) * Es handelt sich um Forderungen, nicht um die tatsächlich eingegangenen Beträge. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6888 3 Die VHH führt hierzu keine gesonderten Statistiken. Im Übrigen siehe Drs. 21/2374. 7. Welchem Verwendungszweck wurden/werden die Einnahmen aus den wegen der Verstöße gegen das Alkoholkonsumverbot verhängten Bußgeldern 2015 und 2016 zugeführt? Siehe Drs. 21/2374. 8. Wie viele Forderungen wegen der Verstöße gegen das Alkoholverbot konnten aus welchen Gründen nicht eingebracht werden beziehungsweise wurden niedergeschlagen? Bitte die dadurch entgangenen Einnahmen jahresweise für 2015 und 2016 aufschlüsseln. HOCHBAHN Forderungswerte Entgangene Einnahmen 2015 57.080 € 31.680 € 2016 54.520 € 27.800 € Die fehlende Realisierung der Forderung liegt häufig darin begründet, dass die angetroffenen Personen über keine feste Wohnanschrift verfügen. DB Forderungswerte 2015 113.040 € 2016 (bis 31.10.2016) 78.400 € Bei der S-Bahn Hamburg GmbH findet in der Fahrgeldstelle keine Differenzierung der gezahlten Forderungen statt. Nicht innerhalb der Frist gezahlte Forderungen werden einheitlich an einen Inkasso-Dienst übergeben. Auch hier erfolgt keine weitergehende Differenzierung. Eine Einzelauswertung von circa 5.000 Verstößen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. AKN Verstöße Entgangene Einnahmen durch Stornierungen 2015 1 40 € 2016 (bis 28.11.2016) 6 240 € Die Stornierungen haben unterschiedliche Gründe. Die Mehrheit der Stornierungen ist nach einem Einspruch erfolgt. 9. Welche Altersstrukturen lassen sich bei den 2015 und 2016 festgestellten Verstößen gegen das Verbot erkennen? Bitte jahresweise und in Fünfjahresschritten aufschlüsseln. HOCHBAHN 2015 2016 Alter Anzahl Alter Anzahl bis 20 111 bis 20 119 21 bis 25 270 21 bis 25 303 26 bis 30 236 26 bis 30 274 31 bis 35 197 31 bis 35 175 36 bis 40 130 36 bis 40 164 41 bis 45 100 41 bis 45 61 46 bis 50 113 46 bis 50 99 51 bis 55 165 51 bis 55 85 56 bis 60 54 56 bis 60 49 61 bis 65 34 61 bis 65 24 66 und älter 17 66 und älter 11 Drucksache 21/6888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 AKN Jahr Vorgänge 20-30 J. 30-40 J. 40-50 J. 50-60 J. 2015 21 13 4 4 0 2016 15 10 3 1 1 Die DB verweist auf die Antwort zu 8. 10. Kommt es bei Wiederholungstätern zu einer Anhebung des Bußgeldes oder einer anderen Art der Ahndung? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/2374. 11. Warum konnte die DB AG laut Drs. 21/2374 bei mehrere Fragen „in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit keine Zahlen liefern“, während HOCHBAHN und AKN das in derselben zur Verfügung stehenden Zeit konnten? Die DB verweist auf die Antwort zu 8.