BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/689 21. Wahlperiode 12.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 05.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Der Senat verkleinert den Hafen oder: Was hat die Bebauung des Kleinen Grasbrooks mit Olympia zu tun? Von Teilnehmern der Informationsveranstaltung zu den Olympia-Plänen des Senats am 2. Juni 2015 wird berichtet, dass die anwesenden Senatsvertreter eingeräumt hätten, dass der Kleine Grasbrook auch dann mit Wohnungen bebaut werden soll, wenn die Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele 2024 und 2028 nicht erfolgreich verläuft. Seitens der Hafenwirtschaft wird dabei immer wieder vor Problemen gewarnt, die durch das Heranrücken der Wohnbebauung an den Hafen entstehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass der Senat plant, den Kleinen Grasbrook mit Wohnungen zu bebauen, auch wenn die Bewerbung für die Olympischen Sommerspiele in Hamburg nicht erfolgreich verläuft? 2. Falls ja, warum? Nein, die derzeit stattfindenden Planungen gehen von einer erfolgreichen deutschen Bewerbung aus. 3. Welche Konflikte sieht der Senat durch die Wohnbebauung des Kleinen Grasbrooks und die Nähe zum Hamburger Hafen, insbesondere bei a) Lärmemissionen? b) Geruchsemissionen? c) Lichtemissionen? Es ist davon auszugehen, dass die Situation vergleichbar ist mit der der HafenCity. Die Überlegungen sind hierzu jedoch noch nicht abgeschlossen. Mögliches Konfliktpotenzial wird bei der durchzuführenden Masterplanung berücksichtigt werden. 4. Wie beurteilt der Senat den derzeitigen Konflikt zwischen Politik und Hafenunternehmen vor dem Hintergrund seiner Industriepolitik? Es ist beabsichtigt, die Planung, Durchführung und Nachnutzung so zu gestalten, dass die Wettbewerbs- und Funktionsfähigkeit des Hafens gewährleistet bleiben. Bei Hafenunternehmen, die verlagert werden müssten, ist es Ziel der zuständigen Behörde , diesen geeignete Alternativen anzubieten und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Übrigen siehe Drs. 21/395. 5. Mit der Herausnahme des Kleinen Grasbrooks aus dem Hafengebiet wird die Knappheit an Gewerbeflächen im Hafen drastisch vergrößert. Drucksache 21/689 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Welche Flächen möchte der Senat vor diesem Hintergrund zur Hafenerweiterung nutzen? Welche Flächen schließt er aus? 6. Was ist der aktuelle Stand bezüglich der Verlagerung von Unternehmen vom Kleinen Grasbrook? Hierzu sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/395. 7. Welche Unternehmen und Einrichtungen sind auf der Flächen südlich des Hansahafens (50er Schuppen et cetera) derzeit angesiedelt? Im Olympiainteressengebiet südlich des Hansahafens liegen Gebäude der Hafenbahn , des Technischen Betriebs Lübecker Ufer und der Nautischen Notzentrale der HPA sowie südlich der Hansa-Brücken an der Dessauer Straße die Mietflächen der Firma TS+AK Vermögensverwaltung GmbH. 8. Aus welchen Gründen sind nun diese Flächen Bestandteil der Planungen ? Die 50er Schuppen könnten teilweise nur zur Durchführung der Olympischen Spiele für das International Broadcast Centre oder das Media Press Centre genutzt werden. Der Ansatz, die vorhandenen Schuppen für eine kurze Zeit mit diesen Nutzungen zu belegen, wäre ein nachhaltiger Ansatz, da keine Neubauten erfolgen müssten. Nach den Spielen könnten die Hallen wieder in ihrer bisherigen Funktion genutzt werden. Östlich des Kleinen Grasbrook werden nur für die Durchführung der Olympischen Spiele Flächen für Eingangs- und Sicherheitsbereiche benötigt. 9. Wurde mit den unter 7. genannten Unternehmen und Einrichtungen beziehungsweise mit Vertretern der Hafenwirtschaft (beispielsweise UVHH) bereits über eine erforderliche Verlagerung diskutiert? Wenn ja, wann und welche Positionen haben die jeweiligen Vertreter dort geäußert? Ja. Der Senat tauscht sich regelmäßig mit Unternehmen und Vertretern der Hafenwirtschaft bei unterschiedlichen Gelegenheiten und in unterschiedlichen Gesprächsformaten zu verschiedensten Themen aus. In diesem Rahmen wurde bei verschiedenen Gelegenheiten neben anderen Themen auch über mögliche Fragen der Ausgestaltung einer möglichen Flächenbedarfsrealisierung in Zusammenhang mit einer Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Sommerspiele in Hamburg gesprochen. Zuletzt fand am 9. Juni 2015 ein Gespräch von Vertretern der Senatskanzlei, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sowie der Hamburg Port Authority mit Vertretern des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg e.V., des Industrieverbandes Hamburg, der Stiftung Hamburg Maritim und der Handelskammer Hamburg statt. Eine vollständige Übersicht zu allen geführten Gesprächen als auch zu den Teilnehmern und den besprochenen Inhalten kann aus Vertraulichkeitsgründen nicht gegeben werden , um den Erfolg des laufenden Gesprächsprozesses nicht zu gefährden. 10. Sind die Flächen südlich des Hansahafens bereits Bestandteil der „Absichtserklärung über die Zusammenarbeit zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburg Port Authority (HPA) und der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) im Falle der Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 in Hamburg“ vom Februar 2015? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Absichtserklärung wurde nur mit der HHLA geschlossen als Hauptmieterin derjenigen Flächen, für die im Falle einer Durchführung der Olympischen Spiele eine dauerhafte Umnutzung vorgesehen ist. Im Übrigen siehe Drs. 21/395. 11. Wie hoch sind die Kosten dieser Verlagerungen insgesamt? Falls keine Kosten vorhanden sind: Mit welchen Kosten rechnet der Senat? 12. Wie möchte der Senat diese Verlagerungen finanzieren? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/689 3 13. Welche Finanzierungsmodelle prüft der Senat im Zusammenhang mit Verlagerung von Unternehmen vom Kleinen Grasbrook und der Entwicklung der Flächen und Bauten auf dem Kleinen Grasbrook? 14. Werden diesbezüglich Kosten aus dem Haushalt der HPA zu tragen sein? a) Wenn ja, welcher Art sind die Kosten, die aus dem HPA-Haushalt finanziert werden sollen? Wie hoch werden sie voraussichtlich sein? Die Überlegungen sind hierzu noch nicht abgeschlossen. Über die Kosten wird der Senat noch gesondert berichten. Im Übrigen siehe Drs. 21/395. 15. Sind von der HPA oder anderen Behörden beziehungsweise städtischen Unternehmen Gutachten vergeben worden zur Prüfung unterschiedlicher Finanzierungsmodelle anlässlich der vorgenannten Entwicklung des Kleinen Grasbrooks? Wenn ja, wann, an wen, mit welcher Zielstellung? Nein. 16. Liegen die vorgenannten Gutachten bereits vor? Wenn ja, welche Schlüsse zieht der Senat hieraus? Wenn nein, wann werden jeweils welche Gutachten vorliegen? Entfällt. 17. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die zukünftige verkehrliche Anbindung des Kleinen Grasbrooks? Parallel zur Erstellung eines städtebaulichen Masterplans für die Bebauung des Kleinen Grasbrook hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gemeinsam mit der HafenCity Hamburg GmbH das Verkehrsplanungsbüro ARGUS beauftragt, die Erschließung des Geländes für den Zeitpunkt der Durchführung der Olympischen Spiele und für die Nachnutzung als Stadtteil Olympic City zu untersuchen. Der Planungsprozess läuft, Ergebnisse werden im August/September 2015 erwartet. Der Kleine Grasbrook wird auch zukünftig über die zurzeit vorhandenen Verbindungen Sachsenbrücke und Dessauer Straße erschlossen sein. Nach dem derzeitigen Stand sind ebenso Fuß- und Radwegeverbindungen sowie in der Nachnutzung U-Bahn- und Fähranbindung angedacht. Als Anbindung an die Innenstadt/HafenCity wird eine Brücke über die Norderelbe geprüft. 18. Bleiben die Zufahrten zum Hafen von Osten über Zweibrückenstraße und Tunnelstraße erhalten? Ja, nach derzeitigem Planungsstand. Der Hamburger Hafen bleibt verkehrlich erreichbar .