BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6890 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 28.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Rönneburger Stieg – Ausgrabungen im Landschaftsschutzgebiet? Die Stadt Hamburg beabsichtigt die Schaffung einer öffentlich rechtlichen Unterbringung im Rönneburger Stieg (Auf den Bengen) im Bezirk Harburg. Nach neueren Erkenntnissen soll das für den Bau vorgesehene Flurstück im Bereich eines ausgedehnten vor- und frühgeschichtlichen Siedlungsareals liegen. Aus diesem Grund sollen nun in Kürze Ausgrabungen durchgeführt werden. Das genannte Flurstück gehört außerdem zum Landschaftsschutzgebiet Marmstorfer Flottsandplatte. Im Bebauungsplan Rönneburg 25/ Sinstorf 21 wird ebenfalls auf die naturräumlichen Gegebenheiten hingewiesen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass das für den Bau vorgesehene Flurstück im Bereich eines ausgedehnten vor- und frühgeschichtlichen Siedlungsareals liegt? Das Flurstück liegt im Bereich eines ausgedehnten vor- und frühgeschichtlichen Siedlungsareals , das in den 1930er-Jahren durch Oberflächenfunde und von 1987 bis 1991 durch archäologische Ausgrabungen bekannt wurde. 2. In welchem Umfang und Zeitfenster werden derzeit Ausgrabungsarbeiten geplant? Es ist geplant, vor Baubeginn das Flurstück mittels Baggerschnitten auf die Erhaltung von archäologischen Siedlungsresten zu untersuchen. In Abhängigkeit vom Erhaltungszustand sind anschließend flächige Ausgrabungen durchzuführen. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 3. Welche Arten von Genehmigungen sind vor Beginn der Ausgrabungsarbeiten einzuholen? Die denkmalrechtliche Genehmigung gemäß § 14 HmbDSchG ist einzuholen. 4. Wann und wo wurden die benötigten Genehmigungen beantragt und seit wann liegen diese vor? Die denkmalrechtliche Genehmigung wurde noch nicht beantragt. 5. Welche Auswirkungen haben die Grabungsarbeiten auf das Landschaftsschutzgebiet ? Auf den Status als Landschaftsschutzgebiet haben die Grabungsarbeiten keine Auswirkungen . Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 6. Beabsichtigt die Behörde die Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes in diesem Bereich? Drucksache 21/6890 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, welche Gremien werden zuvor an der Entscheidung beteiligt? Nein, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft wäre über eine befristete Befreiung gemäß Landschaftsschutzverordnung umzusetzen.