BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6891 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 28.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Sexuelle Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften (IV) Vor einem Jahr gab es erschreckend viele Berichte aus unterschiedlichen Bundesländern über schwere Verdachtsfälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Kindern. Der Senat hat in diesem Zusammenhang unterschiedliche Maßnahmen genannt, welche den Schutz der schwächsten Flüchtlinge in den Unterkünften – Frauen, Kinder und LGBT-Angehörige – verbessern. So zählten Domus-Zelte, abgetrennte Bereiche und die Nähe des Sicherheitspersonals oder Einrichtungen für gefährdete Personen zu den Maßnahmen, welche der Senat aufzählte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auch basierend auf Angaben der Betreiber f & w fördern und wohnen AöR (f & w), Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V. (DRK HH), Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. (DRK Harburg) und Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. (DRK Altona), ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH (ASB), Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V. (AWO), Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH (Malteser) und Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (Johanniter) wie folgt: 1. Wie viele Frauen, minderjährige Mädchen und minderjährige Jungen leben zurzeit in Hamburgs Erstaufnahmen? (Bitte nach Unterkünften aufschlüsseln.) Siehe Anlage. 2. In welchen Flüchtlingsunterkünften schlafen Männer und Frauen, die nicht liiert oder verwandt sind, noch immer im gleichen Raum? Wie viele Frauen sind davon betroffen? In keiner der Unterkünfte. 3. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat über die Ausübung von Gewalt an Frauen, minderjährigen Mädchen oder minderjährigen Jungen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg vor? a. Wie viele Hinweise auf Gewaltausübung an Frauen, minderjährigen Mädchen und minderjährigen Jungen in Flüchtlingsunterkünften wurden den öffentlichen Stellen gemeldet? b. Wie viele Hinweise auf Gewaltausübung gegen Homosexuelle wurden den öffentlichen Stellen gemeldet? Drucksache 21/6891 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Ist diesen Hinweisen nachgegangen worden? Wenn ja: mit welchem Ergebnis in wie vielen Fällen? Wenn nein: warum nicht? In wie vielen Fällen wurde den Hinweisen nicht nachgegangen? d. Wie viele Fälle von Gewaltausübung gegen Frauen, minderjährige Mädchen oder minderjährige Jungen in Flüchtlingsunterkünften sind den öffentlichen Stellen bekannt für das Jahr 2016? (Bitte auflisten nach Standort der Einrichtung und Straftatbestand.) e. Wie viele dieser Vorfälle wurden durch wen zur Anzeige gebracht? 4. Wie viele Täter wurden im Jahr 2016 rechtskräftig verurteilt? (Bitte auflisten nach Straftatbestand.) 5. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat über sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung und Vergewaltigungen von Frauen, minderjährigen Mädchen und minderjährigen Jungen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg vor? a. Wie viele Hinweise auf sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung an Frauen, minderjährigen Mädchen und minderjährigen Jungen in Flüchtlingsunterkünften wurden den öffentlichen Stellen gemeldet? b. Ist diesen Hinweisen in allen Fällen nachgegangen worden? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? In wie vielen Fällen wurde den Hinweisen nicht nachgegangen? c. Wie viele Fälle von sexuellem Missbrauch, sexueller Nötigung und Vergewaltigung von Frauen, minderjährigen Mädchen und minderjährigen Jungen in Flüchtlingsunterkünften sind den öffentlichen Stellen im Jahr 2016 bekannt? (Bitte auflisten nach Standort der Einrichtung und Straftatbestand nach StGB.) Im Jahr 2016 wurden dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) 65 Fälle von Ausübung von Gewalt an Frauen, minderjährigen Mädchen oder minderjährige Jungen durch die Betreiber der EA gemeldet. Zusätzlich wurden 22 nicht nach Opfergruppen differenzierte Fälle, von f & w gemeldet. Zehn Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch, sexueller Nötigung und Vergewaltigung von Frauen, minderjährigen Mädchen und Jungen wurden registriert. f & w wertet die besonderen Vorkommnisse im Bereich der örU seit 2011 regelhaft nach Kriterien aus, die eine Zuordnung der Vorkommnisse zu bestimmten Sicherheitskategorien ermöglichen. Gemäß dieser Auswertung wurden für das erste Halbjahr 2016 aus allen Einrichtungen der örU 139 Fälle von allgemeinen Gewaltanwendungen und 116 Fälle von Gewaltandrohungen gemeldet. Darunter wurden aus allen Einrichtungen der örU im ersten Halbjahr 2016 zehn Vorkommnisse gemeldet, die einen Verdacht auf sexuellen Übergriff beschreiben. Bei der spezialisierten Fachberatungsstelle von savîa (Schutz von Frauen vor Gewalt in Unterkünften) wurden sieben Fälle von sexualisierter Gewalt gezählt. Darüber hinaus lässt die von f & w geführte Statistik über besondere Vorkommnisse in den Unterkünften der örU keine Auswertung nach den in der Fragestellung genannten Kriterien zu. Eine händische Auswertung aller vorhandenen Unterlagen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Anzahl der Ratsuchenden bei der koordinierenden Stelle von savîa hat sich gegenüber dem Stand vom 3. November 2016 (siehe Drs. 21/6548, 78 Fälle) auf 94 Anfragen wegen Beratung erhöht (Stand 28. November 2016). Unter den 94 Ratsuchenden waren 69 Personen direkt von Gewalt betroffen. Die Mehrzahl der direkt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6891 3 Betroffenen war weiblich (63 Fälle), wovon ein Mädchen unter 14, sechs weibliche Jugendliche unter 18 Jahren alt waren. Die Anfragen bezogen sich allerdings sowohl auf Gewaltvorfälle vor und während der Flucht als auch auf Fälle von Gewalt in den Unterkünften. Eine differenzierte Erfassung erfolgt insoweit nicht. Die Beschäftigten von f & w sind verpflichtet, bei Bekanntwerden derartigen Hinweisen nachzugehen. Je nach Situation und Gefährdungslage müssen unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden. Eine vollständige Erfassung und statistische Erhebung, welche Maßnahme in welchem Fall eingeleitet wurde und welches Ergebnis (zum Beispiel im Falle eine strafrechtlichen Verfolg) erzielt wurde, erfolgt unter anderem aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Eine Kategorisierung nach Straftatbestand wird bei diesen Meldungen nicht vorgenommen . Die räumliche Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen. Nach Art der Tatörtlichkeit oder Straßen wird nicht differenziert. Örtlichkeiten wie Flüchtlingsunterkünfte werden somit als Tatort in der PKS nicht gesondert erfasst; im Übrigen siehe Drs. 21/1570. Für die Beantwortung der Fragestellung wäre eine Auswertung sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten bei der Kriminalpolizei erforderlich. Die Durchsicht von über zweihunderttausend Vorgängen des Jahres 2016 ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die dem ZKF im Jahr 2016 gemeldeten Fälle verteilen sich auf die EA wie folgt: EA Gemeldete Fälle Albert-Einstein-Ring 4 Dratelnstraße 11 Flagentwiet 4 Geutensweg 3 Grellkamp 1 Hellmesbergerweg 13 Hörgensweg 1 Jenfelder Moorpark 1 Karl-Arnold-Ring 3 Kurdamm 1 Kurt-A.-Körber-Chaussee* 2 Neuland I 13 Neuland II 2 Ohlstedter Platz 2 Oktaviostraße 4 Papenreye 1 Schnackenburgallee 6 Sportallee/Heselstücken 4 Vogt-Kölln-Straße 7 Wendenstraße (Turnhalle) 2 Wiesendamm (Museum) 2 Gesamt 87 * zwischenzeitlich nicht mehr in Betrieb Zu den Vorfällen bis zum Jahr 2015 siehe Drs. 21/1570. Nach Auskunft des zentral zuständigen Fachkommissariats Sexualdelikte des Landeskriminalamtes (LKA 42) sind im erfragten Zeitraum bis zum Stichtag 29. November 2016 insgesamt zwölf Fälle im Sinne der Fragestellung registriert, in denen jeweils Strafanzeige erstattet wurde und für die die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr getroffen wurden: Monat Standort der Einrichtung Straftatbestand Anzeige durch 01/2016 EA Oktaviostraße 102 Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger Geschädigten Drucksache 21/6891 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Monat Standort der Einrichtung Straftatbestand Anzeige durch 01/2016 EA Schnackenburgallee 81 Sexueller Missbrauch von Kindern Bewohner 02/2016 EA Heselstücken 15 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern Angehöriger 02/2016 EA Bargkoppelstieg 10-14 Vergewaltigung Geschädigte 02/2016 EA Jenfelder Straße 158 Sexueller Missbrauch von Kindern Sicherheitsdienst 03/2016 EA Albert-Einstein- Ring 1-3a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern Sicherheitsdienst 03/2016 EA Vogt-Kölln- Straße 28/30 Sexueller Missbrauch von Kindern Sicherheitsdienst 03/2016 EA Albert-Einstein- Ring1-3a Sexueller Missbrauch von Kindern Sicherheitsdienst 04/2016 EA Neuland, Schlachthofstraße 20b Versuchte Vergewaltigung Sicherheitsdienst 07/2016 EA Grellkamp 40 Sexueller Missbrauch von Kindern Angehöriger 07/2016 EA Flagentwiet 42 Sexueller Missbrauch von Kindern Angehöriger 09/2016 EA Eiffestraße 398 Sexueller Missbrauch von Kindern Unterkunftsmitarbeiter In dem Vorgangserfassungs- und -verarbeitungssystem der Staatsanwaltschaft MES- TA wird nicht erfasst, ob sich eine Gewalttat in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung ereignet hat. Die Beantwortung der Frage würde daher die Auswertung sämtlicher Verfahren jedenfalls dreier Hauptabteilungen erfordern. Dabei handelt es sich allein für das Jahr 2016 um mehr als hunderttausend Verfahren. Eine Auswertung ist daher in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bezogen auf die von der Polizei mitgeteilten Verfahren wegen Gewaltdelikten gegen die sexuelle Orientierung aus den Jahren 2015 und 2016 hat eine MESTA-Auswertung keine rechtskräftige Verurteilung im Jahr 2016 ergeben. d. Wie viele dieser Vorfälle wurden im Jahr 2016 durch wen zur Anzeige gebracht? Wie viele Täter wurden rechtskräftig verurteilt? (Bitte auflisten nach Straftatbestand.) Die Frage, wer Anzeige erstattet hat, lässt sich anhand der in MESTA hinterlegten Daten ebenfalls nicht zuverlässig beantworten. Bezogen auf die zu 3. benannten Verfahren aus dem Jahr 2016 ist bislang in einem Fall eine rechtskräftige Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erfolgt. 6. Welche präventiven Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um in Flüchtlingseinrichtungen Tatbestände gemäß §§ 174 – 179, 180a, 181a, 182, 184f, 184g, 240 StGB zu verhindern und welche sind noch in Umsetzung beziehungsweise Planung? Siehe Antwort zu 8. und Drs. 21/1570 und Drs. 21/4174. 7. Liegen inzwischen umfassende und einrichtungsspezifische Schutzkonzepte für jede Einrichtung vor? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja: a. Was beinhalten diese einrichtungsspezifischen Schutzkonzepte? b. Inwieweit sind die entsprechenden Schutzkonzepte umgesetzt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6891 5 Siehe Drs. 21/6163. Die Schutzkonzepte werden derzeit gemeinsam mit den Einrichtungen , insbesondere den in den Schutzkonzepten benannten hauptamtlichen Ansprechpersonen bei allen Fragen des Schutzes sowie den Ehrenamtlichen, umgesetzt . Im Übrigen siehe auch Drs. 21/6548. c. Gibt es in den jeweiligen Schutzkonzepten Schwerpunktsetzungen? Wenn ja, welche? d. Gibt es aufgrund der Umsetzung der jeweiligen Schutzkonzepte Mehrbedarfe bei den Betreibern? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Die einzelnen Maßnahmen dienen nicht nur der Umsetzung des Schutzkonzepts, sondern auch der Optimierung der Einrichtungen. Im Übrigen können Mehrbedarfe durch zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen der Beschäftigten entstehen. Damit sind sie Teil der Gesamtkosten und gesondert nicht zu beziffern. Siehe auch Drs. 21/6163. e. In welchen Flüchtlingsunterkünften gibt es inzwischen Schutzbereiche für Frauen, Kinder und LGBT-Angehörige? Für wie viele Personen sind diese jeweils ausgelegt? Zum Bereich der EA siehe Drs. 21/4174. Darüber hinaus gibt es folgende Ergänzungen zu den jeweiligen Schutzbereichen: Albert-Einstein-Ring Dieser Standort wird zurzeit in eine Folgeunterkunft umgebaut. In diesem Zusammenhang sind auch Rückzugsorte für Kinder, Frauen und Männer in Planung. Die Umsetzung ist für das 1. Quartal 2017 vorgesehen. Rahlstedter Grenzweg eigene Sozialräume für Frauen (25 Plätze), Mutter-Kind-Café (20 Plätze) Hellmesbergerweg drei Räume mit je 14 Plätzen Fiersbarg Frauenraum (circa 20 Personen), Wohnblock nur für allein reisende Frauen (20 Wohneinheiten mit je 4 Plätzen), Kinderbetreuung (circa 40 Kinder),bei Bedarf können Wohncontainer entsprechend gestaltet werden Kieler Straße Frauenraum für 24 Personen Dratelnstraße Schutzbereich für Frauen mit vier Plätzen Heselstücken Frauenflur (Frauen und Kinder bis elf Jahren), 60 Plätze Kurdamm Schutzraum Frauen und Kinder bis elf Jahren, 14 Plätze Holstenhofweg weiterer Rückzugsraum für Frauen aktuell in Arbeit Wendenstraße Kinderbetreuung in abgeschlossenem Raum (ca. 20 Plätze). Papenreye Schutzbereiche für Frauen (circa 15 Plätze), vier Räume für Kinder (je circa 10-20 Plätze) und LGBT-Angehörige (circa10-15 Plätze) Flagentwiet ein Wohnblock für allein reisende Frauen mit Kindern, 14 Container (je vier Plätze), zwei Sozialräume (geschlechtergetrennt) Geutensweg drei Schutzcontainer (je vier Plätze), ein Container mit je vier Plätzen für LGBT; ein Container für je vier allein reisende Frauen, grundsätzlich werden Familien bevorzugt in Containern untergebracht (insgesamt 216 Containerplätze), ein Sozialraum (zu bestimmten Zeiten nur für Frauen), ein Schutzcontainer nur für Frauen, ein Mutterkind- Container, ein Sozialraum (zu bestimmten Zeiten nur für Kinder), 2 Domozelte für Kinder. Karl-Arnold-Ring Schutzraum ( 15 Plätze) Neuland I ein Wohnblock für allein reisende Frauen mit Kindern (14 Container je vier Plätze), zwei Sozialräume (davon einer nur für Frauen) Neuland II Allein reisende Frauen (mit Kindern) in sechs Compartments (je zwölf Plätze, ein Sozialraum (zu bestimmten Zeiten nur für Frauen) Vogt-Kölln-Straße ein Wohnblock für Familien (circa 80 Plätze), zwei Sozialräume (geschlechtergetrennt ), ein Sozialraum für Kinder wird eingerichtet Zudem bieten verschiedene Einrichtungen (Dratelnstraße, Schwarzenbergplatz, Asklepios Klinik Harburg, Holstenhofweg, Schnackenburgallee) Angebotsräume, die Drucksache 21/6891 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 ausdrücklich der Nutzung durch Frauen und Kinder vorbehalten sind (zum Beispiel Frauen-Gesprächsgruppen, Müttercafés). Weitere Einrichtungen halten Angebotsräume zu bestimmten Zeiten nur für Frauen geöffnet und sichern den Zugang gegebenenfalls durch Wachpersonal. In den meisten Folgeunterbringungen gibt es eine Binnendifferenzierung, zum Beispiel einen Flur, ein Haus oder baulich separierte Plätze, die Schutzbereiche für besonders schutzbedürftige Zielgruppen herstellen lassen. WUK-Nr. Name Plätze Gesamt Nutzer Kommentar W620 Billbrook 600 Zuwanderer/Obdachlose Unterkunft bringt in einem Haus nur alleinstehende Frauen unter (24 Plätze) W711 August-Kirch-Straße 288 Zuwanderer/Obdachlose Unterkunft bringt in einem Haus nur alleinstehende Frauen unter (28 Plätze) W648 Sieker Landstraße 13 (Zollhaus) 56 Zuwanderer/Obdachlose Unterkunft verfügt über 32 Plätze nur für alleinstehemde Frauen und 24 Plätze für besonders schutzbedürftige Kleinfamilien W827 Fibiger Straße 213 Zuwanderer/Obdachlose Unterkunft verfügt über 52 baulich separierte Plätze für alleinstehende Frauen Auch für LGBT-Angehörige gibt es entsprechend ihrem Schutzbedarf Lösungen innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte. Aus Schutzgründen erfolgen hierzu keine genaueren örtlichen Angaben. Im Übrigen siehe Drs. 21/4174, Drs. 21/5581 sowie Drs. 21/6163. 8. Welche weiteren speziellen Einrichtungen (über die in Drs. 21/4174 genannten hinausgehenden) für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge mit wie vielen Plätzen gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg? Wie ist die Auslastung dieser Einrichtungen? Die EA Oskar-Schlemmer-Straße ist am 3. Oktober 2016 und die EA Kaltenkirchener Straße am 1. Dezember 2016 eröffnet worden. Zur Auslastung siehe Drs. 21/6544. Über die in der Drs. 21/4174 genannten örU hinaus sind folgende Einrichtungen ausschließlich für Frauen und ihre minderjährigen Kinder in Betrieb beziehungsweise kurz vor Fertigstellung: Langelohhof (32 Plätze) Alsenstraße (Moritz-Liebmann-Haus, 80 Plätze) August-Krogmann-Straße (Haus M, 93 Plätze, kurz vor Fertigstellung). Die Plätze Langelohhof und Alsenstraße sind derzeit voll ausgelastet. Zu den Erstaufnahmeeinrichtungen: Stand 29.11.2016 Standort Frauen Mädchen - minderjährig Jungen - minderjährig Gesamt Albert-Einstein-Ring 35 28 49 112 Amalie-Sieveking-Krankenhaus 22 12 15 49 Bad Segeberg 32 23 23 78 Behrmannplatz 26 8 9 43 Dratelnstraße 115 99 110 324 Fiersbarg 60 20 38 118 Flagentwiet 151 86 103 340 Geutensweg 65 51 58 174 Grellkamp 63 53 56 172 Harburger Poststraße 99 55 55 209 Hellmesbergerweg 80 58 60 198 Heselstücken 97 68 76 241 Holstenhofweg 38 27 23 88 Jenfelder Moorpark 19 12 12 43 Karl-Arnold-Ring 27 15 21 63 Kieler Straße 65 48 44 157 Kurdamm 29 25 21 75 Neuland I 72 35 47 154 Neuland II 105 65 68 238 Niendorfer Straße 49 21 32 102 Nostorf/Horst 13 6 6 25 Oskar-Schlemmer-Straße 9 0 1 10 Osterrade 38 33 33 104 Papenreye 54 28 37 119 Rahlstedter Grenzdamm 36 18 24 78 Schmiedekoppel 133 95 97 325 Schnackenburgallee 100 72 99 271 Schwarzenbergstraße (inkl. AKH) 84 27 45 156 Vogt-Kölln-Straße 43 39 33 115 Wendenstraße (Turnhalle) 20 20 21 61 Wiesendamm (Museum) 25 7 8 40 Gesamt 1.804 1.154 1.324 4.282 Zum Ankunftszentrum Rahlstedt: Stand 29.11.2016 Bargkoppelstieg (Zentrale Erstaufnahme) 54 29 41 124 Bargkoppelweg 66a (Zentrale Erstaufnahme) 5 4 6 15 Gesamt 59 33 47 139 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6891 7 Anlage 6891ska_Text 6891ska_Anlage