BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6896 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 29.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Was macht eigentlich der „Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge“? Im Oktober 2015, also vor etwas über einem Jahr, richtete der rot-grüne Senat den „Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge“ (ZKF) ein. Unter der Leitung von Anselm Sprandel sollte der ZKF angesichts der hohen Flüchtlingszahlen die erforderlichen Unterbringungskapazitäten zeitnah zur Verfügung stellen und behördenübergreifende Aufgaben abstimmen. Abgesehen davon, dass die Idee, das Flüchtlingsthema zentral zu koordinieren und alle Kräfte zu bündeln, erst in einem Moment aufgegriffen wurde, in dem die hohen täglichen Zugangszahlen die fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten offenbarten und sogar einigen Flüchtlingen die Obdachlosigkeit drohte, wurde die Idee dann auch nur halbherzig umgesetzt. So blieb es bei der Aufteilung der Verantwortung für die Bereiche Erstunterkünfte und Folgeunterkünfte zwischen Innen- und Sozialbehörde, der ZKF war und ist nur Dienstleister, nicht Entscheidungsträger. Es kam immer wieder vor, dass ZKF-Leiter Sprandel gegenüber der Presse anmerken musste, nicht immer über alle Informationen zu verfügen. So verhandelte beispielsweise die Innenbehörde monatelang mit dem Land Schleswig-Holstein über die dortige Unterbringung von Hamburg zugewiesenen Flüchtlingen, ohne den ZKF zu beteiligen und regelmäßig über den Zwischenstand zu informieren. Ansonsten tritt der ZKF mit seinen 89 Mitarbeitern/84,9 VZÄ (Stand Ende September 2016) derzeit hauptsächlich nur noch in Erscheinung, wenn es gilt, die monatlichen Zugangszahlen der Flüchtlinge zu vermelden. Zwar sind die Zugangszahlen rückläufig, allerdings gibt es für die bereits in Hamburg lebenden Flüchtlinge immer noch viel zu wenige Folgeunterkünfte. Ende Oktober 2016 lebten 7.348 Flüchtlinge bereits länger als sechs Monate in Erstunterkünfte, obwohl ihnen eigentlich laut Gesetz ein Platz in einer mehr Privatsphäre bietenden und für den Steuerzahler zugleich günstigeren Folgeunterkunft zusteht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Vor dem Hintergrund des hohen Zulaufs von Schutzsuchenden zwischen Ende 2015 und Ende 2016 lag der Fokus der Arbeit des ZKF vor allem auf der Vermeidung von Obdachlosigkeit und der akuten Versorgung der Menschen. Inzwischen hat sich der Fokus auf die Verbesserung der Unterbringungsqualität, die Schaffung von Wohnraum in der örU und vor allem auf Integrationsthemen wie zum Beispiel Spracherwerb, Vermittlung in Ausbildung und Arbeit und der Vermittlung von Werten und Normen verschoben . Es sind immer noch rund 32.000 Bewohner/-innen in Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) oder in öffentlich-rechtlichen Unterkunft (örU) untergebracht. Die Aufgaben des ZKF beinhalten dabei aktuell neben der Entwicklung von Zugangsprognosen und der Kapazitätsplanung die Suche nach weiteren Flächen für örU beispielsweise über das Projekt FindingPlaces und die Entwicklung eines Orientierungsschlüssels für die Verteilung in die Bezirke. Drucksache 21/6896 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zu den Aufgaben des ZKF gehört auch die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens für den Betrieb der örU. Im Rahmen der Umsetzung des Konsens der Bürgerinitiativen gemäß der Drs. 21/5231 ist der Aufbau von Unterkünften mit geringerer Belegung und der Rückbau von Standorten, die gemäß § 3 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) errichtet wurden weiterhin von großer Bedeutung. Gleiches gilt für die Überwachung des Betriebes und der Sicherstellung eines Notfallbetriebes . Der ZKF beteiligt sich an der Erarbeitung des Integrationskonzeptes und der Implementierung einrichtungsspezifischer Schutzkonzepte für besonders Schutzbedürftige. Darüber hinaus entwickelt er ein Konzept zu den Beteiligungsstrukturen in den Unterkünften . Schließlich koordiniert er unter anderem die Vermittlung von Normen und Werten, flächendeckende Versorgung der EA mit WLAN, Umsetzung der Bürgerverträge und die besonderen Anforderungen an die die Koordination der ehrenamtlichen Aufgaben. Aufgrund der gestiegenen Anzahl geflüchteter Menschen in Hamburg und dem damit verbundenen erhöhten zivilgesellschaftlichen Engagement in der Stadt hat der ZKF außerdem die Aufgabe der operativen Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe im Zusammenhang mit den Unterkünften zum Beispiel durch die Sicherstellung der Versorgung der Schutzsuchenden durch ehrenamtlich betriebene Kleiderkammern übernommen. Während die Begleitung der Geflüchteten durch die Ehrenamtlichen im zweiten Halbjahr 2015 noch von der Unterstützung beim Ankommen in den Unterkünften und existenziellen Fragen, wie zum Beispiel der Versorgung mit Kleidung oder ersten Sprachkenntnissen, geprägt war, steht inzwischen die Begleitung bei integrativen Prozessen in die Regelangebote, Arbeit/Ausbildung und Wohnraum und die Unterstützung der ehrenamtlichen Initiativen bei der Verstetigung und dem Schaffen von verlässlichen Rahmenbedingungen im Vordergrund. Regelmäßig wird mit den klassischen Medien wie zum Beispiel Print und Rundfunk kommuniziert. Weiterhin berichtet der Bereich Social Media über die Aktivitäten des ZKF und Informationen aus dem Alltag der Unterkünfte oder postet zum Thema Integration, um die Arbeit des ZKF für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen und dem Wunsch nach regelmäßiger Information nachzukommen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die direkte Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Täglich werden eine Vielzahl von Briefen, Telefonaten und E-Mails beantwortet, die sich sehr detailliert mit den Sorgen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auseinandersetzen. Im Rahmen der direkten Kommunikation werden zudem Informationsveranstaltungen organisiert und Gesprächsrunden mit Initiativen, Ehrenamtlichen et cetera besucht oder auch initiiert. Zusammen mit den Bezirksämtern führt der ZKF Veranstaltungen durch, in denen Bürgerinnen und Bürger über geplante EA und örU oder Unterkünfte mit Perspektive Wohnen (UPW) informiert werden. Es gehört zur regelhaften Verwaltungspraxis, dass Abstimmungen zwischen Behörden und Bezirk stattfinden. Daher gehört es grundsätzlich zu den Aufgaben, die Bezirksämter zu beteiligen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Mitarbeiter/VZÄ beschäftigt der ZKF derzeit insgesamt? a) Wie viele davon sind im Lagedienst, b) der Koordinierungsstelle Notfallmanagement, c) im Bereich Kommunikation und Beteiligung, d) der Assistenz tätig? e) Wie viele im ZKF1, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6896 3 f) im ZKF 2, g) und im ZKF3? Bitte bezüglich ZKF 1-3 die jeweiligen VZÄ-Gesamtzahlen benennen, aber auch die VZÄ der jeweiligen Unterabteilungen sowie jeweils für alle VZÄ im ZKF die jeweiligen Funktionen, Aufgaben und die Wertigkeit der Stelle angeben. Am besten wäre hier, dies auf Basis des offiziellen Organigramms darzustellen. Siehe Anlage und http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource1 00/GetRessource100.svc/28e97cd6-be96-4e5f-8471-0fcfa6b27f01/Akte_011.25-3.pdf. 2. Wie viele VZÄ sind im Bereich der Flüchtlingsunterbringung noch zusätzlich in jeweils welchen Behörden beschäftigt? Siehe Drs. 21/6544. 3. Inwieweit unterscheiden sich die Aufgaben der mit der Flüchtlingsunterbringung befassten Mitarbeiter in den betroffenen Behörden und dem ZKF? In der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) ist das Amt FS für die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen zuständig, das Amt SI für den Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung und damit nicht ausschließlich für die Unterbringung von Flüchtlingen. Im Amt A der BIS werden die fachbehördlichen beziehungsweise ministeriellen Aufgaben bearbeitet, das Einwohner-Zentralamt ist verantwortlich für Beschaffung, Buchhaltung und Controlling im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtungen. Darüber hinaus obliegt ihm die Wahrnehmung der Aufgaben im Ankunftszentrum, in dem neu eintreffende Flüchtlinge registriert und einige Tage untergebracht werden, bevor sie auf die Erstaufnahmen verteilt werden. Zu den Aufgaben des ZKF siehe Vorbemerkung, Antwort zu 1. bis 1. g) sowie Drs. 21/2478, Drs.21/3665, Drs. 21/5023 und Drs. 21/5400. 4. Wie viele Stellen wurden für den ZKF zusätzlich geschaffen? Siehe Drs. 21/5023. 5. Wie viele der Stellen im ZKF insgesamt sind befristet? 29 Stellen sind befristet. Darüber hinaus werden auch unbefristete Stellen der Mutterbehörden (BIS und BASFI) befristet für den ZKF genutzt. 6. Wie hoch sind die Personalkosten, die der ZKF derzeit monatlich verursacht ? Welche Kosten in jeweils welcher Höhe sind für die Jahre 2017 und 2018 geplant? Die monatlichen Personalkosten für die BASFI-Mitarbeiter/innen inklusive der zur BASFI abgeordneten Personen betragen derzeit (Oktober 2016) 266.994,39 Euro. Die Abforderung der Personalkosten ist zeitlich schwankend und wird von den Ämtern und Behörden verschieden gehandhabt. Für eine bessere Übersicht werden die Kosten der BIS-Mitarbeiter/-innen quartalsweise dargestellt, wie sie letztlich auch in die Quartalsberichte einfließen: Zeitraum Erstattung 2015 1.059 Tsd. € I. Quartal 2016 998 Tsd. € II. Quartal 2016 1.249 Tsd. € III. Quartal 2016 653 Tsd. € IV. Quartal 2016 (Stand: Oktober) 791 Tsd. € Für die Jahre 2017 und 2018 können derzeit keine Angaben gemacht werden, weil es für den ZKF keine gesonderten Haushaltsplananmeldungen gegeben hat. Darüber Drucksache 21/6896 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 hinaus sind die Überlegungen zur Ausgestaltung der zukünftigen Struktur noch nicht abgeschlossen. 7. Welche Kosten für Arbeitsplatzpauschalen werden derzeit beim ZKF angesetzt? Wie hoch ist hier der Durchschnittswert in den Hamburger Behörden? Für den ZKF wird die einheitliche Pauschale für Büroarbeitsplatzkosten in der hamburgischen Verwaltung in Höhe von 9.735 Euro jährlich als Planwert zur Kalkulation angesetzt. Diese Pauschale gilt für alle Büroarbeitsplätze mit PC-Ausstattung in der hamburgischen Verwaltung. 8. Hat der ZKF in diesem Jahr externe Beratungsleisten in Anspruch genommen? Wenn ja, wofür und in welcher Höhe? Und welche Kosten sind hier für 2017 und 2018 angesetzt? 9. Welche weiteren Kosten in welcher Höhe hat der ZKF im Jahr 2016 bisher noch verursacht? Welche Ansätze sind hier jeweils für 2017 und 2018 geplant? Für den ZKF sind 2016 Kosten angefallen, die von den Behörden BASFI und BIS (Ämter A und E) getragen werden. Bei der BASFI sind mit Stand 1. Dezember 2016 288.213,43 Euro Sachkosten angefallen, in denen als Buchungspositionen 43.360,85 Euro für Honorarverträge und 101.436,60 Euro für „Sonstigen Aufwand für bezogene Leistungen“ enthalten sind. In diese Positionen können auch Beratungsleistungen eingegangen sein. Der ZKF profitiert bei Beratungsleistungen von beteiligten Behörden , Ämtern oder Externen zu Themen wie dem Baucontrolling im Ankunftszentrum, der Ausschreibung des Betriebes der örU sowie bei Baumaßnahmen oder im Rahmen von gerichtlichen Verfahren. Eine tiefergehende Aufschlüsselung der Positionen erfordert einen vorgangsbezogenen, manuellen Abgleich von Daten aus verschiedenen System. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Gesamtbetrag sind zudem Positionen enthalten, die parallel in Arbeitsplatzpauschalen enthalten sind, zum Beispiel Büromaterial (5.911,16 Euro und 7.931,23 Euro). Weitere Positionen umfassen zum Beispiel Miete für Garagen beziehungsweise Stellplätze (2.759,97 Euro) und Fernmeldegebühren (5.890,11 Euro) sowie weitere Einzelpositionen . Von den Ämtern A und dem Amt E der BIS wurden für den ZKF 2016 bislang Kosten in Höhe von 66.504,21 Euro gebucht, darunter Honorarverträge in Höhe von 1.045,00 Euro. Die größte Position umfasst 35.735,70 Euro für „Aufwand aus Lizenzen“. Sonstige Aufwendungen umfassen 13.237,12 Euro. Zusätzlich sind an Mietkosten für den Standort des ZKF in der Steinstraße 7 monatlich 37.191,00 Euro angefallen. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 10. Sind aufgrund der geänderten Bedarfe im Rahmen der Flüchtlingsversorgung Änderungen in den Strukturen des ZKF geplant? Wenn ja, welche zu wann und mit welchen personellen Folgen? Siehe Drs. 21/5023. 11. Obwohl der ZKF derzeit kaum noch in den Medien Erwähnung findet, sind im ZKF K mehrere Mitarbeiter beschäftigt. Warum hält der Senat diese Zahl weiterhin für notwendig? Siehe Vorbemerkung. 12. Welche Querschnitts und Schnittstellenaufgaben zwischen den Behörden nimmt der ZKF derzeit wahr? In welchen Bereichen ist eine Ausweitung dieser Aktivitäten für 2017 geplant, wo ein Zurückfahren? Siehe Antwort zu 1. bis 1. g) und Drs. 21/2478, 21/3665,. 21/5023 und. 21/5400. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6896 5 13. Im „Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ (Drs. 21/5231) spielt das sogenannte ZKF-Szenario bezüglich der Belegung der Flüchtlingsgroßunterkünfte nach „Perspektive Wohnen“ eine wichtige Rolle. a) Wie viele VZÄ in welcher Abteilung im ZKF sind mit der Planung der Kapazitäten der Flüchtlingsunterbringung insgesamt befasst? b) Wie viele VZÄ in welcher Abteilung im ZKF entwickeln das ZKF- Szenario? Siehe Antwort zu 1. bis 1. g). c) Anhand welcher Indikatoren neben den reinen Zugangszahlen wird das ZKF-Szenario entwickelt? Die in Drs. 21/5231 und Drs. 21/5765 genannten Kriterien werden bei der Entwicklung des Szenarios berücksichtigt. d) Jeweils bei Erstbelegung einer Unterkunft nach „Perspektive Wohnen “ soll eine „aktualisierte Betrachtung des Zugangsszenarios im Hinblick auf die Flüchtlinge“ erfolgen. Bei zwei Unterkünften (Elfsaal und Mittlerer Landweg) steht die Fertigstellung und somit der Erstbezug kurz bevor. Liegt die angekündigte „aktualisierte Betrachtung des Zugangsszenarios“ inzwischen vor? Wenn ja, was ist deren Inhalt? Wenn nein, warum nicht und wann ist mit Vorlage zu rechnen? Noch vor Erstbezug der genannten Unterkünfte? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/5733. 14. In Drs. 21/5231 ist zugesagt worden, dass geprüft werden soll, inwieweit im ZKF Aufgaben der Integration gebündelt werden sollen. a) Wer hat wann mit welchem Ergebnis die Prüfung vorgenommen? Wenn sie noch nicht beendet ist: Warum liegt noch kein Ergebnis vor und wann ist damit zu rechnen? Zum jetzigen Zeitpunkt liegt kein Ergebnis vor, da die Prüfungen noch andauern. Mit dem Ergebnis wird Anfang 2017 gerechnet. b) Welche Integrationsaufgaben werden bereits im ZKF mit insgesamt wie viel VZÄ koordiniert? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. bis 1. g). c) In welchen anderen Behörden sind jeweils wie viel VZÄ mit dem Thema Integration von Flüchtlingen befasst? Was sind das jeweils für Aufgaben? Siehe Drs. 21/5862 und 21/2069. 15. Die Überarbeitung des Hamburger Integrationskonzepts war bereits im Juni 2016 im Sozialausschuss präsentiert worden. Jetzt startet allerdings erst eine Bürgerbefragung zu dem Thema. a) Was ist seit Juni von welcher Abteilung in welcher Behörde an dem Integrationspapier gemacht worden? War der ZKF involviert? Wenn ja, inwiefern? b) Wie ist der aktuelle Stand des im Konsens zugesagten Masterplans Integration? c) Warum startet die Bürgerbefragung jetzt erst, obwohl sie angesichts der wenig präzisen Fragestellung genauso gut bereits in der ersten Jahreshälfte 2016 hätte gestartet werden können? Drucksache 21/6896 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 d) Welche Rolle soll der ZKF bei der Auswertung der Bürgerbefragung, der weiteren Überarbeitung des Konzepts und der späteren Umsetzung spielen? Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine Querschnittsaufgabe, die von den Behörden und Ämtern im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten verantwortet wird (vergleiche Drs. 21/5853). Wie in Drs. 21/5081 dargestellt, plant der Senat die Weiterentwicklung des Integrationskonzepts auf der Grundlage des Konzepts „Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt“ (Drs. 20/7049). Die hierzu notwendigen umfangreichen Behördengespräche werden unter Federführung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) geführt. Der ZKF nimmt an den Gesprächen und an der Erarbeitung des Konzeptes teil Die Gespräche mit den beteiligten Behörden über die Strukturierung und Weiterentwicklung der jeweiligen Konzeptabschnitte sind noch nicht abgeschlossen. Wie bereits in Drs. 21/5081 dargestellt, ist ein breit angelegter partizipativer Diskussionsprozess unter Beteiligung wichtiger Gremien und Akteure der Zivilgesellschaft vorgesehen und auch bereits begonnen worden. Auch hier wird ein Teil der Aufgaben vom ZKF wahrgenommen. In diesem Diskussionsprozess bildet die Bürgerbefragung einen – wenn auch zentralen – Baustein. Zur Konzeption dieser zivilgesellschaftlichen Beteiligung war zuvor unter anderem eine behördliche Verständigung über die konkrete Einbindung des Aspekts der Erstintegration von geflüchteten Menschen in das weiterentwickelte Konzept wie auch über die zu berücksichtigenden Handlungsfelder herzustellen. Die Auswertung der Bürgerbefragung wird in der BASFI vorgenommen. Die Planungen zur Zusammenarbeit zwischen dem ZKF und der BASFI bei der späteren Umsetzung des Integrationskonzepts sind noch nicht abgeschlossen. 16. Drs. 21/5231 sieht die Ausarbeitung eines im „ersten Schritt kriteriengestützten Hamburger Verteilungsschlüssels für die Hamburger Bezirke“ vor und, dass in einem „zweiten Schritt ein entsprechender, das Sozialmonitoring aber auch den Faktor Fläche berücksichtigender Verteilungsschlüssel “ für die Hamburger Stadtteile angewendet wird. Inwieweit ist der ZKF an der Ausarbeitung des Schlüssels beteiligt und wann ist mit einer Vorlage der ersten und wann der zweiten Version zu rechnen? Die Vorlage des Orientierungsschlüssels für die Verteilung auf die Bezirke (erster Schritt) wird voraussichtlich im 1. Quartal 2017 erfolgen. Ein Zeitpunkt zur Vorlage eines Schlüssels für die Hamburger Stadtteile (zweiter Schritt) steht derzeit noch nicht fest. Im Übrigen siehe Drs. 21/5765. 17. In Drs. 21/6632 heißt es: „Der Standort Behrmannplatz wird zum 30. November 2016 aufgegeben.“ In Drs. 21/4174 hieß es allerdings, dass diese Einrichtung Teil des Schutzkonzeptes für Frauen sei. Auch wurden noch andere Standorte genannt, von denen ebenfalls einige geschlossen werden. Hat der ZKF das Schutzkonzept entsprechend angepasst? Wenn ja, wann erfolgt die Vorlage der Neufassung? Wenn nein, warum nicht? Das Schutzkonzept gemäß Drs. 21/4174 bleibt unverändert. Jeder neue Standort muss ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept nach dem allgemeinen Muster vorlegen . Als Ersatz für die EA Behrmannplatz und die Einrichtung Wiesendamm (Museum) wird im Dezember die EA Kaltenkirchener Straße mit 150 Plätzen für besonders schutzbedürftige Frauen eröffnet. Im Übrigen siehe Drs. 21/6891. 18. Welche Aufgaben hat der ZKF bei den Themen a) Bürgerbeteiligung, b) Ehrenamtliches Engagement und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6896 7 c) Abstimmung mit den Bezirken, hier auch Umsetzung der Drs. 21/5231? Wie viele VZÄ sind im ZKF jeweils in welchem Referat damit befasst? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. bis 1. g). Drucksache 21/6896 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage Organisationseinheit Personalausstattung ist (Stand 30.11.16) Stellenwertig - keit ZKF gesamt Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge bestand am 30. November 2016 aus 83 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (75,91VZÄ). Leitung ZKF, Assistenz, Fahrer 3 Personen mit 3 VZÄ 1xB6, 1xA8, 1xE4 ZKF K Kommunikation und Beteiligung (Presse- und Bürgeranfragen, Bürgerbeteiligung ) 5 Personen mit 5 VZÄ 2xE14, 1xE13, 1xE10, 1xE9 ZKF 1 gesamt 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (22,25 VZÄ) ZKF 1 Leitung Zentrale Dienste und Koordinierung 1 Person mit 1 VZÄ 1xA15 ZKF 1 Geschäftsprozessoptimierung Stabsstelle 1 Person mit 1 VZÄ 1xE13 ZKF 11 Managementunterstützung (Schnittstelle zwischen BIS, BASFI und ZKF in allen Personal- und Verwaltungsfragen ) 5 Personen mit 5 VZÄ 2xA11, 2xE9, 1xE3 ZKF 12 Recht (Beratung in juristischen Fragestellungen, Vertretung in auftretenden Rechtsstreitigkeiten, Koordinierung von bezirksübergreifenden Baurechtsverfahren ) 3 Personen mit 2,3 VZÄ 2xA14, 1xE13 ZKF 13 Themenkoordinierung (von behördenübergreifenden Projekten und Inhalten, Ehrenamtskoordination) 6 Personen mit 5,51 VZÄ 2xA14, 1xE14, 2xE12 1x A11 ZKF 14 Anfragenkommission und Gremienbetreuung 3 Personen mit 2,8 VZÄ 2xA11, 1xA10 ZKF 15 Controlling (Kostencontrolling der Sicherheitsdienste, Verpflegung und Reinigung , Analyse von Flüchtlingsbezogenenen Datenerfassungen), Beschaffung, Budget 5 Personen mit 4,64 VZÄ 1xE14, 1xA11, 1xA10, 1xA9, 1xE9 ZKF 2 gesamt 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (21,86 VZÄ) ZKF 2 Leitung Kapazitätsaufbau Folgeeinrichtungen, übergreif. Aufgaben und Geschäftszimmer 2 Personen mit 1,46 VZÄ 1xA16, 1xE6 ZKF 21 Investitionscontrolling, Zugangsprognose 3 Personen mit 3 VZÄ 1xE14, 1xE13, 1xE12 ZKF 22 Standortentwicklung örU (Entwicklung von Standorten unter Berücksichtigung der konzeptionellen Vorgaben) 4 Personen mit 2 VZÄ (Die Aufgaben werden zum Teil von Beschäftigten von f&w wahrgenommen, diese werden nicht als VZÄ geführt.) 1xA13, 1xA12 ZKF 23 Andere Unterbringungsformen (Konzeptionierung und Weiterentwicklung des Themenfeldes „Besondere Wohnformen “, operative Umsetzung sowie Vergabe des Betriebes, Planung und Umsetzung weiterer Wohn- und Flächenprojekte) 1 Person mit 1 VZÄ 1xA14 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6896 9 Organisationseinheit Personalausstattung ist (Stand 30.11.16) Stellenwertig - keit ZKF 24 Projekte, IT (Fachliche-Leitstelle QMM) 3 Personen mit 3 VZÄ 1xA12, 1xE11, 1xA9 ZKF 25 Erweiterung Folgeunterbringung (Bezirke Bergedorf, Wandsbek und Hamburg -Nord) 5 Personen mit 5 VZÄ 1xE14, 4xA12 ZKF 26 Erweiterung Folgeunterbringung (Bezirke Altona, Hamburg-Mitte, Eimsbüttel und Harburg) 7 Personen mit 6,4 VZÄ 1xA12, 5xE12, 1xA9 ZKF 3 gesamt 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (23,80 VZÄ) ZKF 3 Leitung Einrichtungen der Erstaufnahme (EA), übergreif. Aufgaben, Betrieb und Geschäftszimmer 2 Personen mit 1,5 VZÄ 1xA15, 1xE6 ZKF 31 Lagedienst, Betrieb, Notfallbetrieb (Siehe Drs. 21/5400) 7 Personen mit 6,8 VZÄ 1xA13, 2xA9, 4xE9 ZKF 32 Übergreifende Aufgaben Standortentwicklung (strategischer Bedarf, Nutzungskonzepte für langfristig oder gekaufte Flächen und Objekte) 7 Personen mit 5,75 VZÄ (Die Aufgaben werden zum Teil von Beschäftigten von f&w wahrgenommen, diese werden nicht als VZÄ geführt.) 1xE14, 1xA13, 1xA12, 1xA11, 1xE9 ZKF 33 Standortbetreuung Team I (Herrichtung , Betreuung und Rückbau der Erstaufnahmeeeinrichtungen ) 2 Personen mit 1,75 VZÄ 1xE12, 1xE9 Die Mitarbeiter/innen werden dabei jeweils von einer der beiden Mutterbehörden (BASFI und BIS) beschäftigt. Die Koordinierungsstelle Notfallbetrieb stellt keine Organisationseinheit dar, da sich dieser im Bedarfsfall aus den Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen des ZKF zusammensetzt.