BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6897 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 29.11.16 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Oktober 2016? (II) Leider lagen zur Beantwortung der Drs. 21/6544 noch nicht alle Zahlen vor. Daher fragen wir den Senat erneut: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Oktober 2016 in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 21.756 nach § 22 Satz 1 AufenthG 35 nach § 22 Satz 2 AufenthG 78 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.615 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 453 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 19 nach § 23a AufenthG 163 nach § 24 AufenthG 2 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 252 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 9.442 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 1.239 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 3.002 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.000 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 551 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.706 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 2 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 161 nach § 25a Abs. 2 S. 5 AufenthG 1 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 17 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 13 nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 5 Drucksache 21/6897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Niederlassungserlaubnis 7.622 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.715 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.907 Aufenthaltsgestattung 17.367 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.052 Summe der Flüchtlinge 51.797 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 6.926 Afghanistan 5.114 Iran 1.111 Eritrea 1.059 Irak 986 Serbien 589 Ghana 507 Russische Föderation 502 Türkei 426 Montenegro 331 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.123 Iran 1.405 Türkei 746 Bosnien und Herzegowina 476 Serbien 313 Togo 247 Kosovo 233 Irak 214 Russische Föderation 189 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 129 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 7.880 Syrien 2.336 Irak 2.087 Iran 1.592 Russische Föderation 704 Eritrea 626 Somalia 394 Albanien 243 Ägypten 212 Serbien 102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6897 3 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 433 Russische Föderation 400 Serbien 355 Ghana 338 Ägypten 328 Montenegro 268 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 241 Kosovo 207 Aserbaidschan 203 Albanien 194 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Türkei 111 Polen 109 Serbien 98 Afghanistan 90 Albanien 81 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 77 Iran 56 Ghana 48 Bulgarien 48 Rumänien 47 Russische Föderation 44 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 31.10.2016 Im Übrigen siehe Drs. 21/6544. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im Oktober 2016 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg Oktober 2016 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 40 35 5 Albanien 28 17 11 Bosnien und Herzegowina 11 4 7 Montenegro 2 2 - Mazedonien 3 3 - Kosovo 13 1 12 Russische Föderation 25 23 2 Türkei 1 1 - Serbien 14 2 12 Europa 97 53 44 Algerien 6 6 - Eritrea 29 27 2 Benin 1 1 - Gambia 2 2 - Marokko 1 1 - Burkina-Faso 1 - 1 Guinea 2 2 - Drucksache 21/6897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Herkunftsstaaten Hamburg Oktober 2016 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Somalia 23 23 - Ägypten 5 5 - Afrika 70 67 3 Nicaragua 2 2 - Amerika 2 2 - Armenien 2 2 - Afghanistan 79 76 3 Vietnam 2 2 - Irak 34 34 - Iran, Islamische Republik 42 42 - Libanon 2 2 - Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 6 6 - Syrien, Arabische Republik 63 63 - sonst. asiat. Staatsangeh. 17 17 - Asien 247 244 3 Ungeklärt 1 1 - Unbekannt 1 1 - Herkunftsländer gesamt 417 367 50 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 31.10.2016 3. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im Oktober 2016 mit welchem Ergebnis beschieden? Im Oktober 2016 wurden 2.332 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 8 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 719 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 480 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absatz 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 382 Ablehnungen 591 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 152 Quelle: BAMF, Stand: 31.10.2016 4. Wie war die Gesamtschutzquote im Oktober 2016? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen, betrug 68,1 Prozent. 5. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende Oktober 2016 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 13.297 8.423 36 4.874 16.881 1 Niederlassungserlaubnis 4.644 2.976 2 501 7.121 - Aufenthaltsgestattung 11.466 5.861 40 5.742 11.623 2 Duldung 3.336 1.706 10 1.756 3.296 - (Quelle: AZR, Stand: 31.10.2016) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6897 5 Darüber hinaus siehe Drs. 21/6368. Rückführungen/Ausreisen 6. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im Oktober 2016 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 31. Oktober 2016 auf 5.052 Personen mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 6. b) aufgeschlüsselt. 1.492 Personen verfügen über keine Duldung. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten, siehe auch Antwort zu 6. b). b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Bitte die große Gruppe der „sonstigen Gründe“ aufschlüsseln. Die Teilmenge der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt zum Stand 31. Oktober 2016 sowie die Aufteilung auf die zehn Hauptherkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach Aufenth G ge sa m t A fg ha ni st an R us si sc he F öd er at io n Se rb ie n G ha na Ä gy pt en M on te ne gr o M az ed on ie n (e he m . j ugo sl .R ep .) K os ov o A se rb ai ds ch an A lb an ie n Duldung nach § 60a (alt) 24 3 - 1 3 1 - 1 - - - Duldung nach § 60a Abs. 1 8 - - - 2 1 - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 15 - - 1 - - 1 - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 3.152 344 285 298 197 143 186 204 160 46 173 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern ) 266 3 7 23 72 7 19 15 10 3 12 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.508 73 106 28 47 174 59 16 33 154 4 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 41 5 - 4 15 - 3 3 - - 3 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 7 1 - - - - - 1 - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 29 4 - - 2 2 - 1 4 - 2 Duldung nach § 60a Abs. 2b 2 - 2 - - - - - - - - Gesamt 5.052 433 400 355 338 328 268 241 207 203 194 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.10.2016) Im Übrigen siehe Drs. 21/3070. c) Wie viele der i) Ausreispflichtigen, ii) Geduldeten Drucksache 21/6897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staat Ausreisepflichtige Geduldete Albanien 275 194 Bosnien und Herzegowina 148 104 Ghana 386 338 Kosovo 238 207 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 318 241 Montenegro 305 268 Senegal 10 5 Serbien 453 355 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.10.2016)