BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6899 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 29.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Müllentsorgung in Hamburg Aufgrund der Entwicklung des Restmüllaufkommens hatte sich Hamburg vor einiger Zeit entschieden, nur noch eine Müllverbrennungsanlage weiter zu betreiben und den Standort Stellingen stillzulegen. Somit verbleibt einzig die Müllverbrennungsanlage Stapelfeld zur Entsorgung der Hamburger Restmüllmengen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Stilllegung der Müllverbrennungsanlage (MVA) Stellinger Moor zum 1. Juli 2015 stehen auf Hamburger Stadtgebiet noch zwei Müllverbrennungsanlagen für die Verbrennung von Hausmüll und Gewerbeabfällen zur Verfügung. Es handelt sich um die Müllverbrennungsanlagen Rugenberger Damm (MVR) und Borsigstraße (MVB). Die unmittelbar an die hamburgische Landesgrenze angrenzende Müllverbrennungsanlage Stapelfeld befindet sich in Schleswig-Holstein und wird ebenfalls für die Verbrennung von in Hamburg anfallendem Hausmüll und Abfällen aus sonstigen Herkunftsbereichen (insbesondere Gewerbe) genutzt. Da sie sich auf dem Hoheitsgebiet des Landes Schleswig-Holstein befindet, fällt sie nicht in den Einflussbereich des Hamburger Senates und der Bürgerschaft. Der Senat kann daher Fragen zur Müllverbrennungsanlage Stapelfeld nicht abschließend beantworten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie haben sich die Müllmengen Hamburgs in den letzten zehn Jahren entwickelt? Bitte jeweils angeben für Restmüll, Verpackungsmüll (gelber Sack), Altpapier und organische Abfälle (braune Tonne). Siehe http://www.hamburg.de/abfall/recycling/4793242/statistik-siedlungsabfaelle/. 2. Wie ist die Entsorgung der einzelnen Abfallarten organisiert? Die einzelnen Abfallarten werden getrennt erfasst und den jeweiligen Recycling- und Verwertungsprozessen zugeführt: Recycling für Altpapier, Biogas- und Komposterzeugung für Grün- und Bioabfälle, Sortierung und Recycling beziehungsweise energetische Verwertung für Kunststoffe und Metalle (Hamburger Wertstofftonne) und Verbrennung des Restmülls in modernen Müllverbrennungsanlagen mit Gewinnung von Wärme beziehungsweise Strom. 3. Wird nunmehr der gesamte Hamburger Restmüll nach Stapelfeld gebracht? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie hat sich seit der Aufgabe der Verbrennungsanlage in Stellingen der Aufwand für den erheblich weiteren Transport des Mülls nach Stapelfeld Drucksache 21/6899 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 entwickelt? Mussten für den vermehrten Zeitaufwand zusätzliche Mitarbeiter eingestellt und zusätzlich Müllwagen angeschafft werden? Die Stilllegung der MVA Stellinger Moor hat nicht dazu geführt, dass die SRH (Stadtreinigung Hamburg) mehr Abfälle in die MVA Stapelfeld liefert als vor der Stilllegung. 5. Ist die Stadtreinigung Hamburg Eigentümer der Anlage in Stapelfeld? Wenn nein: warum nicht? Nein. Die SRH hat die in Schleswig-Holstein gelegene MVA Stapelfeld nicht erworben. 6. Wie ist die Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Müllverbrennungsanlage geregelt? Gibt es bestimmte, festgelegte Abnahmemengen und was passiert, wenn diese unter- oder überschritten werden? Die Zusammenarbeit der SRH mit dem Betreiber der MVA Stapelfeld ist vertraglich geregelt mit definierten Abnahmemengen für Abfallanlieferungen. Für Unter- und Überlieferungen gibt es Regelungen zu sogenannten Mengenvor- und -nachträgen. 7. Welche Kosten fallen pro zu entsorgender Tonne Restmüll in der Müllverbrennungsanlage Stapelfeld an? Zu den vertraglich vereinbarten Mengen vergleiche Drs. 20/11379. Die Abfallpreise sind vertraulich und dürfen von der SRH nur dann öffentlich kommuniziert werden, wenn die Vertragspartner damit einverstanden sind. Die „EEW – Energy from Waste Stapelfeld GmbH“ als Betreiberin der MVA Stapelfeld ist mit der Veröffentlichung der Abfallpreise nicht einverstanden. 8. Welche Emissionen und Rückstände fallen bei dem Verbrennungsprozess an und wie wird damit verfahren? Bitte für die einzelnen Stoffe detailliert aufführen. Siehe https://www.eew-energyfromwaste.com/de/unternehmen.html. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Wird das System hinsichtlich des Verbleibens der Rückstände angesichts sich ständig verschärfender Umweltgesetzgebungen als zukunftssicher betrachtet? Wenn nein: Welche Vorkehrungen trifft der Senat, um die Restmüllentsorgung langfristig abzusichern? Die Entsorgungssicherheit für Hamburger Restmüll wird im Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle dargestellt, dessen Fortschreibung sich im Abstimmungsprozess befindet . Zur Anlage in Stapelfeld siehe https://www.eew-energyfromwaste.com/de/ unternehmen.html. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Wird die bei der Verbrennung anfallende Wärme in vollem Umfang genutzt? Wenn ja. wofür? Wenn nein: warum nicht? Siehe https://www.eew-energyfromwaste.com/de/unternehmen.html. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. Für den Fall, dass die Wärme genutzt wird: Was passiert, wenn nicht genügend Restmüll anfällt? In diesem Fall können gewerbliche Abfälle akquiriert werden, um die Anlage auszulasten . Alternativ müsste der Wärmebedarf aus anderen Quellen gedeckt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 12. Kommt es vor, dass auch andere Stoffe außer dem Restmüll verbrannt werden, zum Beispiel um die Anlage auszulasten? Von der SRH werden auch Gewerbeabfälle zur MVA in Stapelfeld geliefert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6899 3 13. Wird außer Wärme auch noch Strom erzeugt? Wenn nein: warum nicht? Ja. Siehe https://www.eew-energyfromwaste.com/de/unternehmen.html.