BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/690 21. Wahlperiode 12.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Krischok (SPD) vom 05.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Fahrbahnreduzierung der Straße am Rugenfeld trotz steigendem Verkehrsaufkommen ? Bei den Bürgerinnen und Bürgern im Bezirk Altona herrscht Unverständnis über die im Zuge der Fahrbahndecken-Sanierung der Straße Rugenfeld geplante Erweiterung des Rad- und Fußweges. Trotz eines zu erwartenden steigenden Verkehrsaufkommens würden im Gegenzug die Fahrspuren reduziert, ohne dass bekannt sei, wie viele Radfahrer und Fußgänger diese Wege überhaupt nutzen (siehe Drs. 20-1228 der Bezirksversammlung Altona). In der Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 20/14590 teilte der Senat mit, dass die Sanierung „nach Prüfung“ erfolge. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) Wurde für die Planungen die tatsächliche Verkehrsbelastung erfasst? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Die für die Straßenbemessung maßgebliche Belastung des Kfz-Verkehrs in der Abendspitze von 16 bis 19 Uhr (Erhebung vom 16. April 2013) wurde im Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona am 18. Mai 2015 vorgestellt. Auf dieser Strecke wurden in den letzten Jahren keine nennenswerten Erhöhungen der Kfz-Verkehrsbelastungen (Tagesverkehr DTV) beobachtet. Die Spitzenstunden gemäß Zählung sind im Netz durch die benachbarten Knotenpunkte, zum Beispiel an der B 431, begrenzt und können deshalb nicht weiter steigen. Das Verkehrsaufkommen des Rad- und Fußgängerverkehrs wurde bei den Verkehrszählungen nicht erfasst, da die Belastungszahlen nicht für eine Bemessung der Querschnitte relevant sind. 2) Von welchen Veränderungen der Nutzung des Straßenabschnitts geht der Senat in Hinsicht auf die Radfahrsituation für die Zukunft aus? Wurde eine etwaige Gefahrenanalyse vorgenommen? (Bitte möglichst nach Verkehrsmitteln aufschlüsseln.) Der Senat geht mittelfristig von einer Steigerung des Radverkehrs aus. Dieser Entwicklung soll verstärkt mit der Bereitstellung von regelkonformen Radverkehrsanlagen Rechnung getragen werden. Es wurden in diesem Bereich in den Jahren 2012 bis 2014 drei Unfälle mit Radfahrerbeteiligung registriert. Diese ereigneten sich an den Knotenpunkten. In einem Fall wurde eine stehende Radfahrerin von einem schleudernden Kfz auf der Nebenfläche Drucksache 21/690 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 erfasst. Zwei weitere Unfälle waren Missachtungen der Vorfahrt der bevorrechtigten querenden Radfahrenden durch Kfz. Die Anlage von Radfahrstreifen bildet generell eine sicherere Lösung als die separate Führung von Radwegen, da damit die Gefahr von Abbiegeunfällen deutlich reduziert werden kann, insbesondere in den Knotenpunkten. 3) Wurden bei der Planung auch Alternativ-Konzepte – beispielsweise ein gemeinsamer Rad- und Fußweg ähnlich der derzeitigen Lösung – geprüft? Wenn ja: Welche Alternativen wurden geprüft? Aus welchen Gründen wurden diese als nicht umsetzbar erachtet? Wenn nein: warum nicht? Derzeit ist dort ein benutzungspflichtiger Radweg (Verkehrszeichen (VZ) 237) angeordnet und kein gemeinsamer Rad- und Fußweg (VZ 240). In der Praxis wird die ganze Breite der Nebenfläche von den Radfahrern genutzt, um Hindernissen auszuweichen . Es wurden folgende fünf Lösungsansätze geprüft: A. Mischverkehr, das heißt Freigabe der Fahrbahn für den Radverkehr mit Verbot der Nutzung der Nebenflächen. Diese Lösung wurde durch die Verkehrsbehörde aus Sicherheitserwägungen abgelehnt. B. Anlage von benutzungspflichtigen Radwegen ohne Baumfällungen. Die vorhandene Breite der Nebenfläche reicht mit den vorhandenen Bäumen nicht aus, um durchgehend regelkonforme Radwege nach PLAST 9 und zusätzlich regelkonforme Gehwege nach PLAST 10 anzulegen. C. Anlage von benutzungspflichtigen Radwegen mit Baumfällungen. Die Anlage von regelkonformen Rad- und Gehwegen könnte umgesetzt werden, wenn circa 80 bis 100 Bäume, im Wesentlichen zwischen Radweg und Fahrbahn gefällt werden. Diese Lösung wurde als städtebaulich unverträglich verworfen. D. Anlage von gemeinsamen Geh- und Radwegen (VZ 240). Gemäß PLAST 9 (4.1 und 4.2.5) sollen gemeinsame Geh- und Radwege nur noch in Ausnahmefällen zu Anwendung kommen. Die Breite des Weges sollte im Regelfall 3 m betragen. Diese Breite entspricht etwa dem Bestand und führt zu den heutigen Konflikten mit Baumwurzeln. Die rechtskonforme Anordnung einer Benutzungspflicht unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen ist zudem zweifelhaft. E. Anlage von Radfahrstreifen Verkehrsbeobachtungen zeigen, dass bereits heute am Knotenpunkt „Am Osdorfer Born“ der Geradeausverkehr aufgrund der Linksabbieger weitgehend einstreifig erfolgt. Dies führt zu keinen nennenswerten Behinderungen. Die genaue Bemessung des Knotenpunktes Rugenfeld/Rugenbarg hatte zum Ergebnis, dass auch dieser Knotenpunkt mit einem Fahrstreifen Richtung Süden mit einer Auslastung der Spitzenstunde von 90 Prozent ausreichend bemessen ist. Auf den übrigen Fahrbeziehungen des Knotenpunktes ergeben sich Auslastungsgrade von kleiner/gleich 75 Prozent, mit entsprechend guter Verkehrsqualität. Der Radfahrstreifen kann damit ohne Nachteile für andere Verkehrsbeteiligte (Fußgänger , Sehgeschädigte, Kfz-Verkehr) und ohne Eingriffe in den Baumbestand umgesetzt werden. Deshalb wurden Radfahrstreifen vorgesehen. 4) In einem Fernsehinterview am 2.6.2015 sagte eine Sprecherin der Verkehrsbehörde dem NDR, die Planungen seien „noch nicht in Stein gemeißelt“. a) Bis wann rechnet der Senat mit einer endgültigen Planung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/690 3 b) In welchem Zeitraum sollen dann die Baumaßnahmen durchgeführt werden? Der geplante Umbau wurde technisch ausgearbeitet und an die Träger öffentlicher Belange erstmalig verschickt. Die Stellungnahmen werden derzeit geprüft. Nach Auswertung könnte die endgültige Planung frühestens im Sommer 2015 schlussverschickt werden. Die Realisierung der gesamten Maßnahme ist bislang in zwei Bauabschnitten vorgesehen : I. Bauabschnitt (Rugenfeld zwischen Osdorfer Landstr. und Rugenbarg): Herbst 2015 II. Bauabschnitt (Knoten Rugenbarg/Grönenweg/Rugenfeld): Frühjahr 2016.