BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6902 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 29.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Mobiltelefone in Billwerder Es ist bekannt geworden, dass in der Justizvollzugsanstalt Billwerder Schwierigkeiten bestehen, das Hereinbringen von Drogen und/oder Mobiltelefonen vollständig zu unterbinden. So wurden zum Beispiel bei Gefangenen Mobiltelefone nach offensichtlichen Überwürfen über die Anstaltsmauer gefunden. In der JVA wurden zudem Bedienstete wie auch Rechtsanwälte/-innen durchsucht . Mehrere Ermittlungsverfahren gegen Personen aus diesen beiden Gruppen sollen eingeleitet worden sein. Es wird berichtet, dass Gefangene bei einer Wegführung zum Besuch aus ihrem Haftraum vorhandene Drogen mitnehmen, da die Hafträume regelmäßig in ihrer Abwesenheit durchsucht werden. Ich frage den Senat: Die Sicherheitsvorkehrungen in allen Justizvollzugsanstalten sind umfassend. Durch regelmäßige, in ihrer zeitlichen Abfolge nicht vorhersehbare Revisionen der Hafträume , der Gemeinschaftseinrichtungen sowie der Betriebe, durch die Durchsuchung der Gefangenen, insbesondere auch nach einem Besuch, wird eine hohe Entdeckungswahrscheinlichkeit erreicht. Die Freiflächen werden regelmäßig kontrolliert, um zu verhindern, dass durch Mauerüberwürfe eingebrachte Drogen und Mobiltelefone von den Gefangenen aufgenommen werden. Vollständig lässt sich das Einbringen von Drogen und Mobiltelefonen nicht ausschließen, insbesondere aufgrund der vielfachen Kontakte zu Externen. Die Funde weisen aber auch darauf hin, dass die getroffenen Maßnahmen zum Auffinden von Drogen und Mobiltelefonen erfolgreich sind. Es ist unzutreffend, dass Bedienstete, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte durchsucht worden sind. Bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten werden lediglich die Taschen strichprobenartig durchleuchtet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viel Mobiltelefone sind im Jahre 2016 a. bei Überwürfen über die Anstaltsmauer, b. bei Durchsuchungen von Gefangenen, c. bei Durchsuchungen von Hafträumen in der JVA Billwerder gefunden worden? (Bitte einzeln und nach Monaten aufschlüsseln.) Zur Anzahl der in 2016 (Stand 30. November 2016) gefundenen Mobiltelefone: Monat Mauerüberwürfe Durchsuchungen Gefangene Haftraumdurchsuchungen Januar 0 0 0 Drucksache 21/6902 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Monat Mauerüberwürfe Durchsuchungen Gefangene Haftraumdurchsuchungen Februar 0 0 1 März 0 0 0 April 0 1 2 Mai 0 1 1 Juni 0 0 0 Juli 0 1 0 August 0 0 0 September 0 2 1 Oktober 1 0 1 November 4 0 1 Die infolge von Mauerüberwürfen aufgefundenen Mobiltelefone sind nicht in den Besitz von Gefangenen gelangt, sondern von Bediensteten vor der Entdeckung durch Gefangene gefunden wurden. 2. In wie vielen Fällen sind aufgrund des Auffindens von Mobiltelefonen a. gegen Gefangene, b. gegen Bedienstete der JVA Billwerder Sanktionen beziehungsweise Disziplinarmaßnahmen eingeleitet worden ? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Wenn ja, welche? Im Jahr 2016 sind aufgrund des Auffindens von Mobiltelefonen in zwölf Fällen Maßnahmen gegen Gefangene eingeleitet worden. In elf Fällen wurde als Disziplinarmaßnahme ein Arrest ausgesprochen. In einem Fall wurde eine getrennte Unterbringung während der Freizeit bei gleichzeitigem Fernsehentzug angeordnet. Gegen Bedienstete wurden keine Sanktionen verhängt oder Disziplinarverfahren eingeleitet. 3. In wie vielen Fällen sind a. bei Gefangenen, b. bei Bediensteten, c. bei Rechtsanwälten/-innen illegale Drogen gefunden worden? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Im Jahr 2016 wurden bei Gefangenen in 35 Fällen illegale Drogen gefunden. Bei Bediensteten und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wurden keine illegalen Drogen gefunden. 4. In wie vielen Fällen sind im Jahre 2016 gegen a. Gefangene, b. Bedienstete, c. Rechtsanwälte/-innen strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Die JVA Billwerder hat im Jahr 2016 (Stand 30. November 2016) in 35 Fällen (siehe auch Antwort zu 3.) Vorfälle von Betäubungsmittelfunden bei Gefangenen an die Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Überprüfung weitergeleitet. In allen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. In einem Fall wurde im Zusammenhang mit einem Betäubungsmittelfund bei einem Gefangenen auch ein Verfahren gegen eine Rechtsanwältin eingeleitet. Weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Einbringen von Betäubungsmitteln oder Mobiltelefonen sind der zuständigen Behörde nicht bekannt.