BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6903 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 29.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg und sein (post-)koloniales Erbe – Planung und Finanzierung Im Jahr 2013 haben alle Fraktionen einstimmig die Aufarbeitung des kolonialen Erbes der Stadt gefordert. Mit einer Stellungnahme (Drs. 20/12383) gab der Senat am 08.07.2014 seine Planungen bezüglich eines gesamtstädtischen Erinnerungskonzeptes bekannt. Am 11.11.2016 präsentierte die Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund in Berlin eine Zwischenbilanz zur Aufarbeitung des (post-) kolonialen Erbes. Ich frage den Senat: 1. Welche Aktivitäten sind im Zuge des gesamtstädtischen (post-)kolonialen Erinnerungskonzeptes für die Jahre 2017 und 2018 derzeit vorgesehen ? (Bitte der jeweilig verantwortlichen Behörde zuweisen und den Zeitpunkt der geplanten Maßnahme angeben.) Grundlage für die in Drs. 20/12383 benannte Erarbeitung eines städtischen Handlungskonzepts und daran anknüpfende weitere Maßnahmen soll eine wissenschaftliche Tagung zum kolonialen Erbe der Freien und Hansestadt Hamburg sein, die den stärkeren Austausch zwischen Historikerinnen und Historikern in Dar es Salaam und Hamburg sowie weiteren Expertinnen und Experten ermöglichen soll. Diese Fachtagung wird derzeit von der Forschungsstelle „Hamburgs (post-)koloniales Erbe“ unter der Leitung von Prof. Dr. Jürgen Zimmerer in Abstimmung mit der Kulturbehörde und der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung vorbereitet. Weitere Aktivitäten zum Beispiel im Hinblick auf Angebote der Museen oder die Aufarbeitung historischer Zeugnisse in Hamburg werden nach dieser grundlegenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung festgelegt. Im Rahmen der Drs. 21/4498 hat der Senat unter anderem auch dargestellt, welche Aufgabe die Hamburger Museen derzeit übernehmen, um die koloniale Vergangenheit Hamburgs aufzuarbeiten. 2. In einer Pressemitteilung vom 18. April 2016, zur Ringvorlesung an der Universität Hamburg, kündigte die Kulturbehörde unter anderem an: „(...) Weitere Elemente der wissenschaftlichen Aufarbeitung sind unter anderem eine wissenschaftliche Tagung Ende 2016/Anfang 2017, bei der die Thematik mit Partnern aus Tansania, anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und engagierten Gruppen diskutiert werden soll, (...)“ Vorgesehen war diese Tagung entsprechend der Senatsdrs. (20/12383) schon für das Jahr 2015. Wie sehen die derzeitigen Planungen bezüglich der wissenschaftlichen Tagung aus? Wann und wo soll sie stattfinden ? Wer wird federführend verantwortlich sein? Welche Akteure und „engagierten Gruppen“ werden eingeladen? Drucksache 21/6903 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Forschungsstelle stimmt derzeit mit der zuständigen Kulturbehörde die inhaltliche Ausrichtung der Tagung ab. Ein endgültiger Termin für die Tagung steht noch nicht fest. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 3. In welcher Höhe sind bisher Mittel zur Umsetzung des (post-)kolonialen Erinnerungskonzeptes aufgewendet worden? (Bitte auflisten: Die einzelnen Maßnahmen, die jeweilige Veranschlagung im Haushalt, den Zeitpunkt und die Höhe der Zu- beziehungsweise Aufwendung.) Siehe Anlage. 4. Sind derzeit Restmittel für Maßnahmen im Zuge der Umsetzung des (post-)kolonialen Erinnerungskonzeptes vorhanden? Wenn ja, a. in welcher Höhe? b. wofür sind diese Mittel vorgesehen? Im Einzelplan der Kulturbehörde sind in der Produktgruppe 251.01 Theater, Museen, Bibliotheken derzeit nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen im Umfang von 57.800 Euro vorhanden. Die Kulturbehörde wird sich an der Ausrichtung der wissenschaftlichen Tagung beteiligen sowie die Gestaltung der historischen Zeugnisse in Jenfeld finanzieren . Im Einzelplan der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung sind keine Restmittel vorhanden. Die nicht verbrauchten Mittel der Universität Hamburg in Höhe von 197.332 Euro stehen dem Verantwortlichen für das Projekt „Hamburgs (post-) koloniales Erbe“ für weitere Ausgaben zur Verfügung. Im Einzelplan der Senatskanzlei sind keine Restmittel im Sinne der Fragestellung vorhanden. c. welche Möglichkeiten der Mittelbeantragung bestehen für diese Mittel ? Keine. d. Wo sind diese Mittel veranschlagt? Siehe Antwort zu 4.a und b. 5. Wo und in jeweils welcher Höhe sind im aktuellen Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 Mittel zur Umsetzung des (post-)kolonialen Erinnerungskonzeptes veranschlagt? Im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 der Kulturbehörde sind in der Produktgruppe 251.01 Theater, Museen, Bibliotheken 15.000 Euro jährlich veranschlagt. Im Haushaltplan-Entwurf 2017/2018 der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung sind keine weiteren Mittel veranschlagt. Im Haushaltplan-Entwurf 2017/2018 der Senatskanzlei sind nicht ausdrücklich zweckgebundene Ermächtigungen veranschlagt. Ausgaben der Senatskanzlei im Zusammenhang mit der Umsetzung des (post-)kolonialen Erinnerungskonzepts werden gegebenenfalls aus der Produktgruppe 203.01 Senatskanzlei geleistet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6903 3 Anlage Name der Maßnahme zur Umsetzung des (post-)kolonialen Erinnerungskonzeptes Veranschlagung im Haushalt Zeitpunkt der Zubzw . Aufwendung Höhe der Zubzw . Aufwendung Tandem-Promotionsprogramm der Universität Hamburg zur Erforschung der tansanischdeutschen Geschichte/deutsche Kolonialzeit in Ostafrika (Kostenanteil SK, der BWF übertragen) Senatskanzlei Produktgruppe 203.01 2014 2015 2016 15.000 € 17.000 € 17.000 € Tansaniapark-Pflege BUE, Produktgruppe 292.11 Landschaftsplanung und Stadtgrün 2015 2016 5.000 € 5.000 € Aufbau der Forschungsstelle „Hamburgs (post-) koloniales Erbe/Hamburg und die frühe Globalisierung“ BWFG Produktgruppe 246.04 2014 2016 200.000 € 38.700 € Wissenschaftliche Tagung BWFG Produktgruppe 246.04 2014 10.000 € Tandem -Promotionsprogramm BWFG Produktgruppe 246.04 2014 40.000 €