BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6906 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 29.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Polizeieinsatz ohne Folgen in Winterhude? Laut einem Artikel im „Hamburger Abendblatt“ vom 19.11.2016 habe die Mieterin einer Wohnung in Winterhude nach Rückkehr von einer zweieinhalbtägigen Abwesenheit am 3.9.2016 festgestellt, dass das Türschloss ihrer Wohnungstür ausgetauscht und das Namensschild gewechselt worden sei. Die Mieterin habe nach Bericht des „Hamburger Abendblatts“ erklärt, ihr ganzer Besitz, der sich zuvor in der Wohnung befunden habe, sei entwendet worden . Laut Angaben der Mieterin habe die von ihr herbeigerufene Polizei trotz der von ihr geäußerten Vermutung, die Wohnung sei von ihrem Vermieter geräumt und ihr Besitz von diesem versteckt worden, nichts unternommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist dem Senat der vom „Hamburger Abendblatt“ am 19.11.2016 berichtete Sachverhalt bekannt? 2. Wurde die Polizei zum mutmaßlichen Tatort gerufen? Wenn ja, welche Revierwache war zuständig? 3. Wurde von den Polizisten im Einsatz vor Ort der Sachverhalt aufgenommen ? Wenn ja, hat die Polizei ein Aktenzeichen zu dem Sachverhalt vergeben ? Wenn nein, warum nicht? 4. Wurde das Aktenzeichen von den Polizisten im Einsatz vor Ort (a) der Mieterin, (b) dem Vermieter noch vor Ort mitgeteilt? 5. Wurde seitens der oben genannten Mieterin Strafanzeige gegen den Vermieter gestellt? Wenn ja, wird seitens der Polizei in der Angelegenheit ermittelt? Beamte des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 33 nahmen den in Rede stehenden Einsatz am 3. September 2016 wahr. Gegenüber den eingesetzten Beamten erstatteten sowohl die Mieterin als auch der Wohnungseigentümer am Einsatzort gegenseitig Strafanzeigen. Die Beamten haben den Anzeigenden die diesbezüglichen Aktenzeichen auf Namenskarten noch vor Ort mitgeteilt. Am 22. September 2016 hat das für die strafrechtlichen Ermittlungen zuständige Landeskriminalamt 14 die beiden Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Hamburg zur weiteren Entscheidung übersandt. Drucksache 21/6906 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wurde seitens des oben genannten Vermieters Strafanzeige gegen die Mieterin gestellt? Wenn ja, wird seitens der Polizei in der Angelegenheit ermittelt? Nicht der Vermieter, sondern dessen Vater, der Eigentümer der Wohnung ist, hat gegen die Mieterin Strafanzeige erstattet. Die Ermittlungen in dem daraufhin eingeleiteten Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. 7. Wurde der Vermieter zu dem Sachverhalt befragt? Wenn nein, warum nicht? Nein. Nach Angaben der Mieterin soll er im Ausland wohnhaft sein. 8. In welche Kategorie von mutmaßlichen Straftaten hat die Polizei den oben genannten Sachverhalt eingeordnet? Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist nach vorläufiger Bewertung der Staatsanwaltschaft der Verdacht des Diebstahls, der Unterschlagung, der Nötigung und des Hausfriedensbruchs durch „kalte“ Räumung der Wohnung. Die Polizei hat den Sachverhalt als „besonders schweren Fall des Diebstahls gemäß §§ 242, 243 StGB – Versuch – und Nötigung, Beleidigung und versuchte Körperverletzung“ eingeordnet. 9. Wurden die Nachbarn der Mieterin zu dem Sachverhalt befragt? Wenn nein, warum nicht? Vernehmungen sind beabsichtigt. Eine entsprechende Verfügung wurde durch die Staatsanwaltschaft bereits getroffen. 10. Welche Maßnahmen wurden vor Ort ergriffen, um den Tathergang zu rekonstruieren beziehungsweise wurden Spuren gesichert? Eine Spurensicherung wurde nicht durchgeführt. Vor Ort wurde am 3. September 2016 die Mieterin befragt. Daneben war die Polizei am 4. September 2016 anwesend, als sich die Mieterin unter Zuhilfenahme eines Schlüsseldienstes Zugang zu der Wohnung verschaffte. 11. Wurden Maßnahmen ergriffen, um den Verbleib des Besitzes der oben genannten Mieterin zu ermitteln? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Der Wohnungseigentümer machte bislang keine Angaben zum Verbleib der Gegenstände der Mieterin. Die Ermittlungen hierzu dauern an. 12. Wie häufig werden in Hamburg Einsätze der Polizei beendet, ohne dass der Sachverhalt erfasst und dazu ein Aktenzeichen vergeben wird? Polizeieinsätze werden im Hamburger Einsatzleitsystem (HELS) der Polizeieinsatzzentrale dokumentiert. Im HELS-System ausgewiesene Einsatzanlässe müssen dabei nicht den tatsächlichen Feststellungen vor Ort entsprechen; Rückschlüsse auf eine daraus resultierende Vorgangsfertigung bei der Polizei können daher aus HELS nicht gezogen werden. Strafrechtlich relevante Sachverhalte werden von der Polizei stets in Form der schriftlichen Vorgangsfertigung erfasst.