BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6907 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 29.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Schulpflichtige Flüchtlingskinder ohne Beschulung? Hinweisen zufolge sollen in einer Folgeunterkunft im Bezirk Altona mehrere Flüchtlingskinder leben, die trotz bestehender Schulpflicht nicht zur Schule gehen, da es an den umliegenden Schulen keinen Platz für sie gebe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Hamburg werden mit Stand 2. Dezember 2016 über 3.800 Schülerinnen und Schüler in 296 Basis- und Internationalen Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Schulen und über 2.700 Schülerinnen und Schüler in 185 Bildungsgängen der beruflichen Schulen beschult, insbesondere in der dualisierten Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AvM-Dual). Dabei wird jeweils zusätzliches Personal eingestellt und auf bestehende Schulgebäude zurückgegriffen. Die Einrichtung der Angebote erfolgt laufend. So wurden allein zum 1. September 2016 24 neue Klassen eingerichtet und seitdem sind weitere 17 neue Klassen entstanden. Angesichts der Vielzahl der bereits zusätzlich eingerichteten Basis- und IV-Klassen ist es nicht leicht, Schulen zu finden, die über freie Raumkapazitäten in den benötigten Jahrgangsstufen verfügen, zumal im Sinne der Integration in eine Schulgemeinschaft eine Konzentration von Flüchtlingsklassen an einzelnen Standorten zu vermeiden ist. Gleichwohl baut die für Bildung zuständige Behörde die entsprechenden Angebote weiter aus und wird kurzfristig die benötigten Klassen in den jeweiligen Regionen einrichten. Dabei ist der regionale Bedarf nicht immer präzise planbar, sodass kurzzeitige Engpässe bei der Zuweisung entstehen können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist den zuständigen Behörden bekannt, dass es in Folgeunterkünften schulpflichtige Kinder gibt, die nicht beschult werden? Falls ja, a. um wie viele Kinder handelt es sich, in welchem Bezirk leben sie und wie alt sind die Kinder jeweils? b. seit wann werden sie jeweils nicht beschult? c. aus welchem Grund werden sie jeweils nicht beschult? d. wie beurteilt die zuständige Behörde dies und welche Maßnahmen ergreift sie, um diesen untragbaren Zustand zu beenden? Insgesamt gibt es mit Stand vom 2. Dezember 2016 für ganz Hamburg 31 Schülerinnen und Schüler, die einen Basisklassenplatz oder einen Platz in einer ESA-Klasse benötigen. In allen anderen Klassenformen sind derzeit ausreichend Plätze über die jeweiligen Jahrgangsstufen vorhanden. Es handelt sich um 16 Schülerinnen und Drucksache 21/6907 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schüler im Bezirk Altona, fünf im Bezirk Hamburg-Mitte, vier im Bezirk Wandsbek, drei im Bezirk Bergedorf und drei im Bezirk Harburg. 17 dieser Schülerinnen und Schüler warten weniger als vier Wochen, 13 Kinder warten bis zu acht Wochen und eines länger als acht Wochen. In allen Fällen wird noch im Dezember eine Zuschulung angestrebt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Sind den zuständigen Behörden Fälle von schulpflichtigen Kindern bekannt, die in Folgeunterkünften leben und im vergangenen oder laufenden Schuljahr zeitweise nicht beschult wurden? Falls ja, a. um wie viele Kinder handelt es sich, in welchem Bezirk leben sie und wie alt sind die Kinder jeweils? b. in welchem Zeitraum wurden sie jeweils nicht beschult? c. aus welchem Grund wurden sie jeweils nicht beschult? Die erfragten Angaben werden nicht systematisch erfasst und lassen sich auch nicht im Nachhinein rekonstruieren.