BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6908 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 29.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Tempo 60 auf der Alsterkrugchaussee Es gibt Bestrebungen, die Höchstgeschwindigkeit auf der Alsterkrugchaussee generell auf Tempo 50 zu beschränken. Dies wird mit Lärmschutz begründet. Ich frage den Senat: 1. Von wo bis wo beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf der Alsterkrugchaussee derzeit 60 km/h? Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gilt auf der Alsterkrugchaussee zwischen der Kreuzung Alsterkrugchaussee/Deelböge/Rosenbrook/Borsteler Chaussee und der Fußgängerlichtzeichenanlage in Höhe Alsterkrugchaussee/Alsterberg. 2. Wann wurde dies eingeführt? Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung wurde am 24. Mai 2006 umgesetzt. 3. Warum wurde dies eingeführt? Die Anordnung erfolgte unter Beachtung der Straßenverkehrsverordnung und der Grundbedingungen der Drs. 17/908. 4. Gibt es belastbare Erkenntnisse, dass dadurch die Lärmbelastung zugenommen hat? Wenn ja: Bitte die entsprechenden Untersuchungen mit Quelle benennen . 5. Gibt es belastbare Erkenntnisse, dass durch ein generelles Tempolimit von 50 km/h auf der Alsterkrugchaussee die Lärmbelastung nennenswert verringert wird? Wenn ja: um wie viel db? Bitte die die entsprechenden Untersuchungen mit Quelle angeben. Nach den Vorgaben der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) resultiert aber aus einer Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 60 km/h rechnerisch eine Zunahme der Beurteilungspegel um 2 dB(A). Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergibt rechnerisch einen Rückgang im gleichen Maße. 6. Wann hat es an der Alsterkrugchaussee in dem Bereich, in dem Tempo 60 gilt, zuletzt Lärmmessungen gegeben? Was waren die Ergebnisse? Zur Bestimmung der Auswirkungen von Verkehrslärm erfolgen keine Messungen, sondern Berechnungen. Die letzte flächendeckende Strategische Lärmkartierung wur- Drucksache 21/6908 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 de 2012 durchgeführt. Die Ergebnisse sind mit der interaktiven Karte im Internet unter http://www.hamburg.de/interaktive-karte-strassenverkehr/ veröffentlicht. 7. Welche anderen Maßnahmen stehen zur Verfügung, um die Lärmbelastung an der Alsterkrugchaussee zu mindern? Für große Teile der Alsterkrugchaussee gibt es die Möglichkeit, aufgrund der Lärmbelastung das seit dem 1. September 2016 gestartete Förderprogramm „Schallschutzmaßnahmen “ zum Schutz der Innenräume in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen und Voraussetzungen sind unter https://www.ifbhh.de/schallschutz/ zu erhalten.