BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6909 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 29.11.16 und Antwort des Senats Betr.: BeOK-Konzept zur Gesundheitsversorgung von psychisch kranken Flüchtlingen Viele Flüchtlinge kommen mit psychischen Erkrankungen nach Deutschland. Viele haben Krieg, Gewalt, Terror und Folter am eigenen Leib erfahren müssen und sind dementsprechend traumatisiert. Das hinterlässt nicht nur physische , sondern auch psychische Spuren. Für Hamburg schätzt die Asklepios Klinik Nord Ochsenzoll, dass über 10.000 der hier gebliebenen Asylsuchenden eine Behandlung brauchen werden. Mit dem BeOK-Konzept (Interkulturelle Behandlungseinheit für Opfer von Krieg und Verfolgung) möchte die Asklepios Klinik Ochsenzoll an die bereits bestehenden Behandlungs- und Beratungsangebote anknüpfen und eine neue Station O22 einrichten. Diese soll mit 22 Betten eine vollstationäre Behandlung von etwa 290 Patienten im Jahr ermöglichen, außerdem sieht das Konzept vier teilstationäre Behandlungsplätze vor. Ich frage den Senat: 1. Ist dem Senat das genannte Konzept bekannt und wie bewertet er es? Ja. Die Bewertung ist noch nicht abgeschlossen. 2. Welche voll- und teilstationären Behandlungsmöglichkeiten für psychisch erkrankte Flüchtlinge gibt es bisher in Hamburg und wie sind diese Einrichtungen ausgelastet? Alle psychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser in Hamburg sind qualifiziert, psychisch erkrankte Flüchtlinge voll- und teilstationär zu versorgen. 3. Welche Anzahl von Flüchtlingen wurde seit 2013 auf eine psychische Erkrankung untersucht und bei welcher Anzahl wurde eine psychische Erkrankung festgestellt? Die Daten werden statistisch nicht erfasst. 4. Sieht der Senat einen Bedarf für weitere Behandlungsplätzen im vollund teilstationären Bereich für psychisch erkrankte Flüchtlinge? Wenn ja, in welchem Umfang und wo, wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde wird sich im Rahmen der Zwischenfortschreibung des Krankenhausplans 2020 auch mit den Kapazitäten im Bereich der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung befassen. Drucksache 21/6909 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie bewertet der Senat das Anliegen, die 22 voll- und vier teilstationären Betten in den Krankenhausplan aufzunehmen? Plant der Senat, den aktuellen Krankenhausplan entsprechend zu ändern? Ein konkreter Antrag des Trägers in Zusammenhang mit diesem Konzept auf Aufstockung der Kapazitäten wurde nicht gestellt. 6. Gibt es ähnliche Konzepte von anderen Einrichtungen? Wenn ja, welche und wie bewertet der Senat diese? Ähnliche vollstationäre Konzepte von anderen Einrichtungen sind der zuständigen Behörde nicht bekannt.