BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6917 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 30.11.16 und Antwort des Senats Betr.: 40 Prozent Kostensteigerung beim U-Bahn-Ausbau – Sieht so das „Kostenstabile Bauen“ von Rot-Grün aus? (2) Im Anschluss an die bisherigen Aussagen von Senat und HOCHBAHN zum Bau der U-Bahn-Haltestelle Oldenfelde ergeben sich einige Nachfragen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Wie sind der genaue Stand und der Zeitplan der Prüfung der Kostenunterlage für den Neubau einer U-Bahn-Haltestelle Oldenfelde? Bis wann soll die Prüfung der Kostenunterlage für das Projekt abgeschlossen sein? Die Prüfung der Kostenunterlage wird voraussichtlich im Dezember des Jahres 2016 abgeschlossen sein. 2. Im Unternehmensbericht 2015 der HOCHBAHN heißt es im Zusammenhang mit der geplanten U-Bahn-Haltestelle wörtlich (Seite 33): „Die Baukosten sollen ebenfalls aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden. Dafür ist ein Senats- und Bürgerschaftsbeschluss notwendig, der noch im Jahr 2016 auf den Weg gebracht werden soll.“ 2.1. Ist es zutreffend, dass eine Beschlussfassung der Bürgerschaft zu dem Projekt erforderlich ist? Nein. 2.2. Inwiefern hat sich die Einschätzung des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde zu der Frage, ob es für die Finanzierung des Projektes aus Regionalisierungsmitteln einer Beschlussfassung der Bürgerschaft bedarf, seit Beginn des Projektes aus jeweils welchen Gründen geändert? Auszahlungen für Investitionen, die nach ihrem Zweck global für andere Investitionen veranschlagt wurden, sind auf die sachlich zutreffenden Investitionsmaßnahmen zu übertragen (§37 Absatz 3 LHO). 2.3. Wann soll der Bürgerschaft eine Drucksache zu dem Projekt vorgelegt werden? Eine Berichtsdrucksache wird derzeit in der zuständigen Behörde vorbereitet und der Bürgerschaft voraussichtlich Anfang des Jahres 2017 vorgelegt werden. 3. In dem zum laufenden Planfeststellungsverfahren vorgelegten Erläuterungsbericht der HOCHBAHN zum Neubau der Haltestelle Oldenfelde Drucksache 21/6917 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 befindet sich ein Abschnitt „1.3 Hinweise auf Beschlüsse von Senat und Bürgerschaft“. In diesem Abschnitt werden allerdings weder Beschlüsse des Senats noch Beschlüsse der Bürgerschaft angegeben. Stattdessen findet sich dort ein kurzer Auszug des Koalitionsvertrages der Landesparteien von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. 3.1. Warum werden in der offiziellen Genehmigungsunterlage zu diesem Vorhaben unter dieser Überschrift keine Beschlüsse von Senat und Bürgerschaft angegeben? 3.2. Warum werden in der offiziellen Genehmigungsunterlage zu diesem Vorhaben unter dieser Überschrift Textpassagen des Koalitionsvertrages wiedergegeben? Der in der Frage zitierte Erläuterungsbericht stellt keine „offizielle Genehmigungsunterlage “ dar, sondern ist Bestandteil des Planfeststellungsantrags der Hamburger Hochbahn AG. Warum es bei der Erstellung der Unterlagen zu dem redaktionellen Fehler gekommen ist, ließ sich nicht mehr aufklären. Eine Genehmigungsrelevanz besteht nicht. 3.3. Wann genau wurden jeweils welche Senatsbeschlüsse für den Neubau der Haltestelle Oldenfelde gefasst? Folgende Senatsbeschlüsse wurden zum Neubau der Haltestelle Oldenfelde gefasst: Beschluss der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Drs. 20/13739) am 25. November 2014 zur langfristigen Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes – Sachstand und Machbarkeitsuntersuchungen Beschluss der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Drs. 21/1736) am 29. September 2015 zur langfristigen Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes – Sachstand und Finanzierung von Planungen für die Verlängerungen der U4 zum Kleinen Grasbrook und zur Horner Geest sowie für die neue U-Bahn-Linie U5 3.4. Welche Auswirkungen ergeben sich im Einzelnen unmittelbar aus dem Koalitionsvertrag für die HOCHBAHN sowie für die anderen Beteiligungsunternehmen der Stadt? 3.5. Inwiefern ersetzen Regelungen des Koalitionsvertrages Beratungen und Beschlussfassungen der Bürgerschaft? Im Koalitionsvertrag sind die politischen Zielvorstellungen der den Senat tragenden Parteien niedergelegt. Unmittelbare Auswirkungen für die HOCHBAHN oder andere Unternehmen, an denen Hamburg beteiligt ist, ergeben sich hieraus nicht. Soweit Beschlüsse der Bürgerschaft erforderlich sind, werden sie durch den Koalitionsvertrag nicht ersetzt.