BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6919 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 30.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft des Lycée Antoine de Saint-Exupéry (II) In seiner Antwort zu Drs. 21/6199 legt der Senat dar, dass er eine Verlagerung der Ersatzschule „Lycée Antoine de Saint-Exupéry“ an den Standort Struenseestraße plant und aus der Schule ein deutsch-französisches Gymnasium machen will. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist im Zuge der Verlagerung geplant, das gerade erst eröffnete Gymnasium Struenseestraße in das neue deutsch-französische Gymnasium ebenfalls zu integrieren oder sollen am Standort Struenseestraße zwei eigenständige Gymnasien entstehen? Wie viele Züge soll das beziehungsweise sollen die Gymnasien erhalten? Die Planungen sehen vor, am Standort Struenseestraße zwei eigenständige Gymnasien mit vier (Struensee-Gymnasium) beziehungsweise drei Zügen (deutschfranzösisches Gymnasium) zu errichten. 2. Der Senat betont in seiner Antwort zu Drs. 21/6199 lediglich, dass das deutsch-französische Gymnasium am Standort Struenseestraße die Attraktivität des dortigen Gymnasiums steigern könnte. Welche weiteren Kriterien, Hintergründe und Planungen waren für den Senat maßgeblich bei der Standortwahl? Weitere Kriterien für die Wahl des Standortes Struenseestraße sind die verkehrsgünstige Lage sowie die Möglichkeit, das deutsch-französische Gymnasium (DFG) in einem speziell auf diese Schule zugeschnittenen attraktiven Neubau zu errichten. Das Gelände in Altona bietet dem Gymnasium angemessene Gemeinschafts- und Sportplatzflächen und durch die Errichtung des DFG zusammen mit dem Struensee- Gymnasium auf einem Gelände besteht die Möglichkeit, die Nutzung etwa von Fachräumen flexibel zu gestalten. Darüber hinaus sind bereits auf dem Gelände eine Kita und eine Grundschule vorhanden, die mittelfristig auch bilinguale Zweige anbieten könnten. 3. Welche alternativen Standorte wurden in die Betrachtung mitaufgenommen ? 4. Hat es auch Alternativstandorte in räumlicher Nähe zum jetzigen Standort gegeben? Wenn ja: Welche waren dies und was spricht gegen die Alternativstandorte ? Wenn nein: warum nicht? Drucksache 21/6919 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Alternative Standorte für einen Schulbau in zentraler Lage stehen nicht zur Verfügung. Auch aufgrund der besonderen städtebaulichen Möglichkeiten auf dem Gelände zwischen Königstraße und Struenseestraße wurden keine Alternativen untersucht. Im Bezirk Eimsbüttel und insbesondere im Raum Niendorf/Lokstedt stehen keine Flächen für den Schulbau zur Verfügung. 5. Was spricht gegen den jetzigen Standort der Schule als Standort für ein deutsch-französisches Gymnasium? Die beabsichtigte Erweiterung des deutsch-französischen Angebots auf eine Dreizügigkeit ist am Standort Hartsprung nicht zu realisieren. Im Übrigen ist der jetzige Standort des Lycée Français de Hambourg im Stadtteil Lokstedt mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer zu erreichen. Er bietet Schülerinnen und Schülern aus Hamburger Stadtrandgebieten oder aus dem Umland daher eine sehr eingeschränkte Möglichkeit , das französischsprachige Angebot am Standort Hartsprung wahrzunehmen. 6. In Frage 16. aus Drs. 21/6199 betont der Senat, dass die Überlegungen der zuständigen Behörden noch nicht abgeschlossen sind. Gibt es Gymnasien , die eine Grundschule beinhalten? Nein. 7. Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen kann die Grundschule weiterhin Bestandteil eines deutsch-französischen Gymnasiums bleiben? Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Abkommen über die deutschfranzösischen Gymnasien und das deutsch-französisches Abitur vom 30. Juli 2003 (BGBL 2003, Seite 1747 fortfolgende) und der Vereinbarung über die Rechtsstellung der deutsch-französischen Gymnasien festgelegt sind, sehen ausschließlich eine weiterführende Schule vor. Auch an den deutsch-französischen Gymnasien in Saarbrücken und Freiburg ist die Grundschule nicht Bestandteil des staatlichen deutschfranzösischen Gymnasiums. 8. Zu einem Großteil der Fragen aus Drs. 21/6199 stellt der Senat fest, dass die Überlegungen der zuständigen Behörden noch nicht abgeschlossen sind. Bis wann ist mit einem Abschluss der Überlegungen zu rechnen? Die Republik Frankreich und der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg haben verabredet, den Prozess des Übergangs des Lycée Français in das deutschfranzösische Gymnasium in einer gemischten deutsch-französischen Arbeitsgruppe zügig zu beraten und dabei themenorientierte Untergruppen zu etablieren, denen auch Eltern und Lehrkräfte angehören. Eine Terminierung für den Abschluss dieser Gespräche wurde zwischen den beiden Seiten bislang nicht verabredet. 9. In welcher Form wurden die Eltern und Schüler des „Lycée Antoine de Saint-Exupéry“ über die Pläne informiert und in welcher Form waren diese im bisherigen Findungsprozess beteiligt worden? Eltern beziehungsweise Elternvertreter wurden ebenso wie die „conseillers consulaires “ (von der französischen Gemeinde in Hamburg gewählte Vertreter) frühzeitig einbezogen. Am 31. August 2016 hat die französische Botschaft im Rahmen von Gesprächen am Lycée Français die Direktion der Schule, die Vertreter der Mitarbeiter und das „Comité de gestion“ (Vorstand des Trägervereins) über die Absicht informiert, das Lycée Français in ein deutsch-französisches Gymnasium zu überführen. Am 30. September 2016 hat der französische Botschafter in Deutschland, Monsieur Etienne, anlässlich seines Besuches in Hamburg mit der Schulleitung, den „conseillers consulaires “ und dem Trägerverein gesprochen. Am 12. Oktober 2016 hat der französische Generalkonsul in Hamburg, Monsieur Toulouse, den „conseil d’etablissement“ (Schulkonferenz) über das Projekt informiert. Die Präsidentin des „Comité de gestion“ hat an der zweiten Arbeitsgruppensitzung von Botschaft, Generalkonsulat, Schulleitung des Lycée Français und der für Bildung zuständigen Behörde am 3. November teilgenommen. Am 7. November 2016 haben Vertreter der französischen Botschaft sowie Vertreter der für Bildung zuständigen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6919 3 Behörde die Mitarbeiter und die Eltern in zwei Veranstaltungen über die Planungen informiert und über das weitere Verfahren diskutiert. Am 22. November 2016 hat die „Assemblée générale de l’association du Lycée“ (Mitgliederversammlung des Trägervereins) getagt. Die Sitzung wurde vom französischen Botschafter, Monsieur Etienne, eröffnet, der den Prozess des Übergangs erläutert hat. Am 24. November haben Elternvertreter an einer Baubesprechung teilgenommen. Sie werden auch zukünftig bei der Planung des Neubaus für das DFG am Standort Struenseestraße beteiligt. Im Übrigen siehe Drs. 21/6434. 10. In welcher Form werden Eltern und Schüler im weiteren Verfahren beteiligt und in die Überlegungen der zuständigen Behörden einbezogen? Im Rahmen der schulöffentlichen Veranstaltungen am 7. November 2016 hat die für Bildung zuständige Behörde die Bildung von Unterarbeitsgruppen angekündigt, die unter anderem über Bau-, Rechts- und Personalfragen sowie über das pädagogische Konzept beraten sollen. An allen Arbeitsgruppen werden Eltern- und Schülervertretungen teilnehmen. 11. Der Senat betont in seiner Einleitung zu Drs. 21/6199, dass er mit seinen Planungen die Erwartungen der französischen Gemeinschaft in Hamburg sowie den Wünschen vieler deutscher oder deutsch-französischer Familien entspricht. Wie viele entsprechende Eingaben beziehungsweise Anregungen liegen dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden vor und wann wurden diese jeweils gemacht? Seit wann planen Senat oder zuständige Behörde eine Verlagerung der Schule? Die Anregungen zur Weiterentwicklung des deutsch-französischen Bildungsangebotes in Hamburg und zur Verstärkung des deutschsprachigen Anteils im Rahmen der Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler wurden der für Bildung zuständigen Behörde in zahlreichen Gesprächen mit Eltern und mit Vertretern deutschfranzösischer Unternehmen vorgetragen. Bereits die Etablierung des Abibac-Zweiges zur Erreichung des deutsch-französischen Doppelabiturs am Lycée Français im Jahre 2000 war diesem Grund geschuldet. Konkrete Überlegungen des Senats, der Republik Frankreich eine Überführung des Lycée Français in ein deutsch-französisches Gymnasium vorzuschlagen, entstanden im Frühjahr 2016. 12. In welcher Form und mit welchem Inhalt haben sich Eltern und Schüler des „Lycée Antoine de Saint-Exupéry“ bis jetzt zum geplanten Verlagerungsprozess geäußert? 13. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Äußerungen der Eltern und Schüler? Der für Bildung zuständigen Behörde liegen bisher (Stand: 2. Dezember 2016) vier Briefe und die Äußerungen der Eltern und Schülerinnen und Schüler auf der Informationsveranstaltung am 7. November 2016 vor. Neben positiven Anmerkungen zur Schaffung eines staatlichen deutsch-französischen Gymnasiums und zur Neuausrichtung des Curriculums wurden Bedenken hinsichtlich des Standortes geäußert, da sich deutsch-französische oder rein französische Familien in Niendorf beziehungsweise Lokstedt angesiedelt hätten. Einige Eltern trugen ihre Befürchtung vor, dass der Schulweg in die Struenseestraße zu lang sei. Die für Bildung zuständige Behörde bewertet die positiven Rückmeldungen, die sich auf die Struktur des deutsch-französischen Gymnasiums beziehen, als Bestätigung für die neue Ausrichtung des deutsch-französischen Bildungsangebotes in Hamburg. Im Rahmen weiterer Gespräche wird die für Bildung zuständige Behörde mit den betroffenen Eltern über die Standortverlagerung beraten.