BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6920 21. Wahlperiode 06.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 30.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Umgang mit Kritik und Sanktionen auf den öffentlichen Hilferuf zur Lage der Hamburger Kinderschutzhäuser Anfang November 2016 berichteten mehrere Hamburger Medien über den Hilferuf von Mitarbeitern/-innen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst, die für kurzfristige Inobhutnahmen zur Verfügung stehenden Plätze in den Hamburger Kinderschutzhäusern wären nicht ausreichend und es käme dadurch zu großer Not sowohl bei den Sozialarbeitern/-innen, als auch bei den betroffenen Kindern. Dieser Vorgang wurde dann durch Selbstbefassung auf die Tagesordnung der Familienausschusssitzung vom 22.11.16 genommen und ausgiebig diskutiert . Dabei antwortete der Senatsdirektor, Herr Rietz, auf die Frage, ob die zuständige Behörde bereits vor diesem öffentlich gewordenen Hilferuf aus den Jugendämtern Kenntnis über mögliche Engpässe bei der Versorgung von Kindern erhalten hätte, die in Obhut genommen werden müssen, sinngemäß , dass es aus keinem Bezirk derlei Hinweise gegeben hätte. Er erinnerte sich aber an ein Treffen in der Behörde mit den Fachamtsleitungen zu diesem Ereignis, das „zufällig“ unmittelbar nach der Berichterstattung stattfand , und erzählte, ein Jugendamtsleiter hätte sich dahin gehend geäußert, dass er sich vorstellen könne, aus welcher ASD-Abteilung dieser anonyme Hinweis an die Presse gekommen sein könne und dieser hätte dann angekündigt , dass „mit den betroffenen ASD-Mitarbeitern personell umgegangen werde“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was genau bedeutet in der konkreten Konsequenz diese vom Senatsdirektor Rietz im Familienausschuss getroffene Bemerkung? 2. Hat die zuständige Behörde diejenigen ASD-Mitarbeiter/-innen, die sich anonym an die Presse gewandt haben, identifizieren können? Wenn ja, durch welchen Umstand? 3. Wenn ja, welche Reaktionen durch die jeweiligen Leitungsebenen – und zwar welche im Einzelnen – sind daraufhin erfolgt? Gespräche? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Umsetzung? Wenn ja, von welcher Position auf welche neu? Drucksache 21/6920 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Abmahnung? Wenn ja, welchen Inhalts? Andere Sanktionierungen? Wenn ja, welche im Einzelnen? Die in den Medien genannten ASD-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen, die sich anonym an die Presse gewandt haben sollen, sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. Im Übrigen: entfällt. 4. Hat die Sozialbehörde generelle Vorgaben beziehungsweise Richtlinien, wie in solchen Fällen von Kritik von Mitarbeitern/-innen umgegangen wird? Wenn ja, in welcher Art und Weise wird in solchen Fällen vorgegangen? Falls es eine Richtlinie in Schriftform gibt, bitte als Anlage beifügen. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration ist für die dienstrechtlichen Belange der Bezirke nicht zuständig. Für die eigenen Mitarbeiter der Behörde gelten die Regelungen des TV-L beziehungsweise des Beamtenrechts. Das zuständige Bezirksamt handelt nach Nummer 3.1.3 der Geschäftsordnung für die Bezirksämter (Grundlage für Beamtinnen und Beamte wäre § 101 HmbBG). Gemäß Nummer 6.4 ist allein der Bezirksamtsleiter berechtigt, Informationen an die Medien weiterzugeben. Weitere gesonderte Regularien gibt es im Bezirk nicht. 5. Wie findet in solchen Fällen, wie oben beschrieben, regelhaft ein Austausch von Jugendämtern untereinander und der Sozialbehörde statt? Bitte darlegen in welcher Weise. Zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und den Bezirksämtern findet zu allen relevanten Fragen ein regelmäßiger Austausch in der Fachbesprechung Jugendhilfe, der D3-Runde und in der Steuerungsgruppe Jugendhilfe statt. An der Fachbesprechung Jugendhilfe nehmen die Leitungen der bezirklichen Jugendämter , des Familieninterventionsteams und der Fachbehörde teil. Sie tagt zweimonatlich . An der D3-Runde nehmen die Dezernatsleitungen und die Amtsleitung der Fachbehörde teil. An der Steuerungsgruppe Jugendhilfe nehmen die Bezirksamtsleitungen, die Staatsrätin für Bezirke und der Staatsrat der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration teil. Diese beiden Runden tagen in der Regel quartalsweise. In allen Gremien können bei Bedarf derartige Fragen erörtert werden. Darüber hinaus lädt die Behördenleitung die ASD-Abteilungsleitungen circa alle sechs Monate zu einem Treffen zu übergeordneten Fragestellungen ein.