BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6929 21. Wahlperiode 09.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 01.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Diebstahl aus Alters- und Pflegeeinrichtungen in Hamburg – Schutzlos und ohne Unterstützung der Polizei? Wie einige Bürger berichten, werden ihre Angehörigen in Hamburger Altersund Pflegeeinrichtungen immer wieder Opfer von Personen, die ihre machtlose Situation ausnutzen und Wertgegenstände aus den Zimmern entwenden . Etliche dieser Straftaten geraten nicht zur Anzeige, weil die Betroffenen den Diebstahl nicht bewusst wahrnehmen oder sich den Verlust nicht erklären können. Im Falle einer polizeilichen Anzeige verlaufen die Ermittlungen meist vollständig ergebnislos. Auch die Versicherungen sind mangels Einbruchspuren nicht bereit, Schäden zu begleichen. Fraglich ist, inwieweit die Polizei Hamburg diese Art von Diebstahl bekämpft, aufklärt und präventiv verhindert. Die Betroffenen fühlen sich oftmals nicht geholfen, sodass letztlich der Eindruck besteht, dass keine Priorität in diese Fälle gesetzt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Schutz von Personen, deren Hilflosigkeit zur Begehung von Straftaten zu deren Nachteil ausgenutzt wird, ist aus dem Selbstverständnis der Polizei ein eigenes Anliegen . Es bedarf jedoch zur Aufklärung einer Straftat in diesen wie in allen anderen Fällen stets geeigneter Ermittlungsansätze, die nicht immer vorhanden sind. Die räumliche Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Nach Art der Tatörtlichkeit wird nicht differenziert . Daher sind die in Alters- und Pflegeeinrichtungen begangenen Straftaten mit der PKS nicht auswertbar. Zur Beantwortung der Frage wäre deshalb eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Polizei notwendig. Die Auswertung mehrerer Hunderttausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Diebstähle aus Alters- und Pflegeeinrichtungen wurden 2015 und 2016 (Stichtag 30.11.2016) jeweils bei der Hamburger Polizei angezeigt ? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 2. Wie viele dieser Fälle konnten entsprechend jährlich prozentual aufgeklärt werden? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 3. Wie erklärt sich diese Aufklärungsquote? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/6929 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie hoch wird die entsprechende Dunkelziffer geschätzt? Dunkelfelduntersuchungen basieren in der Regel auf Befragungsergebnissen potenzieller Opfer beziehungsweise Opfergruppen. Befragungsdaten zu Opfererfahrungen von Bewohnern in Alters- und Pflegeeinrichtungen liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Eine Einschätzung der Dunkelziffer ist daher nicht möglich. 5. Auf welche Weise bekämpft oder verhindert die Hamburger Polizei derartige Delikte und inwieweit wird an welcher Stelle Aufklärungs- und Präventivarbeit betrieben? Bitte um Auflistung, wo nachweisbare Aufklärungs - und Präventivarbeit in Alters- und Pflegeeinrichtungen geleistet wurde. 6. Inwieweit haben derartige Delikte eine geringe Priorität bei der Arbeit der Hamburger Polizei und was folgt daraus für die oftmals hilflosen Betroffenen? Die Polizei richtet ihre Maßnahmen stets lageangepasst aus. Die ermittlungsführenden Dienststellen werden darüber hinaus durch Beamte des Besonderen Fußstreifendienstes (BFS) unterstützt, die in ihrem jeweiligen Betreuungsgebiet im ständigen Kontakt zu Seniorenheimen und anderen Einrichtungen stehen . Dieses geschieht auch in Form von Präventionsangeboten, die im Rahmen von Vorträgen, aber auch als Einzelgespräche mit Bewohnern stattfinden können. Diese Maßnahmen erfolgen im Rahmen des täglichen Dienstes oder auf gesonderte Anforderung der Einrichtungen. Auch seitens der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle werden unter anderem in Alters- und Pflegeeinrichtungen Vorträge zum Thema „Sicheres Wohnen im Alter“ angeboten. Zudem wird ein spezielles Aufklärungsmerkblatt „Diebstahl und Einbrüche in Seniorenanlagen“ ausgehändigt. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt.