BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6938 21. Wahlperiode 09.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 01.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Container für Flüchtlingsunterbringung Gemäß der Drs. 21/5303 und 21/5511 war das Containercontrolling der Freien und Hansestadt Hamburg zum August 2016 noch immer nicht abgeschlossen . Ferner wurden Angebote für die Einlagerung nicht mehr benötigter Container geprüft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In allen Ländern, so auch in Hamburg, zeichnete sich bereits im Jahresverlauf 2015 zunächst eine langsame, ab der zweiten Jahreshälfte dann außerordentliche Steigerung der Zugänge von Flüchtlingen ab. Insgesamt kamen im Jahr 2015 rund 41.000 Asylbewerber nach Hamburg, von denen über 22.000 Personen nach Hamburg gemäß Königsteiner Schlüssel verteilt wurden. Für das laufende Jahr 2016 sind rund 14.400 Personen angekommen von denen circa 8.500 (Stand 31.10.2016) eine Verteilungsentscheidung nach Hamburg erhalten haben. In Hamburgs EA ist eine große Zahl von Personen untergebracht, deren Residenzzeit in einer EA bereits endete und die damit einen Anspruch auf einen Platz in einer öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung haben. Für die öffentlich-rechtliche Folgeunterbringung (örU) ergibt sich daraus weiterhin erheblicher Platzbedarf. Um diese Ansprüche zu decken, wurden vermehrt Flächen geprüft, die auch eine temporäre örU zulassen, auf denen geplant ist, bevorzugt Containermodule zu verwenden. Bundesweit kam es im Jahr 2015 zu erheblichen Engpässen bei der Verfügbarkeit geeigneter Wohn- und Funktionscontainer, Zelte und Ausstattungen, wie zum Beispiel Betten. Entsprechend waren die für die EA zuständigen Stellen gezwungen, für den Aufbau der erforderlichen Unterbringungskapazitäten überhaupt verfügbare Container, auch außerhalb der bestehenden Rahmenverträge, kurzfristig zu beschaffen. Siehe hierzu Drs. 21/5303. Aufgrund der nicht sicher vorhersehbaren Entwicklung der Zugangszahlen wurden für den Bereich der EA Lösungen gewählt, die eine weitestgehende Sicherheit von Verfügbarkeiten bei gleichzeitig möglichst hoher Flexibilität abhängig von der weiteren Entwicklung bieten. Dies gilt auch für die öffentlich-rechtliche Unterbringung. Da die Verfügbarkeit von Containern in ganz Europa extrem eingeschränkt war, mussten flexible Lösungen zur Deckung des hohen Unterbringungsbedarfes gefunden werden. Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind in die jeweiligen Preise dabei stets auch die insgesamt damit verbundenen Leistungen wie Lieferung, Aufbau, Drucksache 21/6938 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anschluss, Reparatur, Wartung, Ersatz, Umbau, Abbau, Rücknahme und Lagerung einzubeziehen. Im Ergebnis wurde im Bereich der Erstaufnahme grundsätzlich auf die Anmietung von Containern als sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung abgestellt. Für die örU wurde auf Vergleichspreise vorliegender Angebote vergleichbarer Container/Module zurückgegriffen . Siehe hierzu auch Drs. 21/5511. Alle Möglichkeiten die sich boten, winterfeste Unterkünfte in Form von Containern, Holzhäusern oder auch umgerüsteten Hallen zur Verfügung zu stellen, wurden geprüft und ausgeschöpft, um die Gefahr der Obdachlosigkeit abzuwenden. Siehe Drs. 21/3231. Inzwischen konnten alle Zelte abgebaut werden und die Nutzung von Hallen wurde bereits deutlich zurückgeführt. Die Beendigung der Nutzung von Hallen ist für das Jahr 2017 geplant. Aufgrund der geringeren monatlichen Zugangszahlen und trotz der Berücksichtigung von flexiblen Angeboten ist es inzwischen erforderlich, dass Container eingelagert werden. Um den Rückbau von Anlagen zu ermöglichen, obwohl Container noch Restlaufzeiten aufweisen, werden von den für EA gekauften Sanitärcontainern 39 Container , davon drei kostenpflichtig, eingelagert. Für die örU werden nach Aussage von f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f&w) 1.921 gekaufte Container kostenpflichtig eingelagert. An einem möglichst wirtschaftlichen Umgang mit derzeit nicht genutzten Containern wird kontinuierlich gearbeitet. Derzeit wird geprüft, inwieweit Container anderweitig genutzt, verkauft oder Verträge vorzeitig beendet werden können. In den EA sorgt derweil die geringere Belegung in den Containern bereits für eine Verbesserung der Unterbringungsqualität und Vertragsverhandlungen mit Lieferanten und Herstellern laufen an. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Unterbringungsplätze in Erstaufnahmen und Folgeunterkünften gibt es für Flüchtlinge insgesamt in Containern? 2. Wie viele dieser Unterbringungsplätze werden aktuell an welchen Standorten genutzt? 3. Wie viele Container befinden sich aktuell im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg? 4. Wie viele der sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindlichen Container befinden sich aktuell in der Nutzung für Flüchtlingsunterbringung und wie viele stehen leer? 5. Wie viele der sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindlichen Container werden aktuell kostenpflichtig eingelagert? Siehe Anlage und Drs. 21/6814. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Für wie viele Container laufen aktuell Mietverträge? Für 6.831 Container (Stand: 02.12.2016). 7. Wie viele der gemieteten Container befinden sich aktuell in der Nutzung für Flüchtlingsunterbringung und wie viele stehen leer? Von den 6.831 gemieteten Containern befinden sich 6.426 an den Standorten der Erstaufnahme. 405 Container werden eingelagert. Es handelt sich um unterschiedliche Nutzungen wie Wohnen, Sanitär, Kantine, Schule/Kita, Verwaltung et cetera. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6938 3 8. Wie viele der gemieteten Container werden aktuell kostenpflichtig eingelagert ? 270 gemietete Container werden aktuell kostenpflichtig eingelagert, 135 werden kostenfrei eingelagert. Von den 1.239 gemieteten Containern der örU werden 432 eingelagert , davon sind jedoch 168 Container Standorten zugeordnet und sollen bis zum Sommer 2017 aufgebaut sein. 9. Welche Kosten entstanden der Freien und Hansestadt Hamburg für die Miete von Containern monatlich im Jahr 2016? Eine Auswertung der Zahlungen für 2016 nach dem Buchungsdatum ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Schwankungen ergeben sich aus unterschiedlichen Buchungsdaten. Monat Mietkosten (in Euro, brutto) Januar 2.174.866,39 Februar 3.255.781,81 März 2.148.432,65 April 3.139.351,46 Mai 3.193.010,90 Juni 4.248.277,56 Juli 3.108.387,76 August 4.038.064,28 September 3.227.467,12 Oktober 3.763.048,39 November 2.569.637,41 Dezember 443.350,34 (Stand: 05.12.2016) In 2016 sind f&w für Container in der Folgeunterbringung rund 4.044.000,00 Euro Mietkosten netto entstanden. 10. Welche Kosten entstanden der Freien und Hansestadt Hamburg für die monatliche Miete für ungenutzte Container? Das Merkmal „ungenutzte Container“ wird bei der Rechnungsbearbeitung nicht verwendet und somit statistisch nicht erfasst. Eine rückwirkende Auswertung, wie lange welche Container eingelagert waren, könnte somit nur händisch anhand der Unterlagen für jeden einzelnen der 6.831 Container erfolgen und ist daher in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die derzeitige monatliche Miete der aktuell eingelagerten Container beträgt 215.512,57 Euro. Eine rückwirkende Zuordnung erfolgte bislang nicht. Für die derzeit nicht belegten Container der örU sind in 2016 insgesamt Mietkosten in Höhe von 1.285.000,00 Euro netto entstanden. 11. Was ergab die Prüfung der Angebote zur Einlagerung von nicht weiter benötigten Containern? Im August 2016 konnte zwischen der BIS und der Hamburg Port Authority über eine ungenutzte Hafenfläche einvernehmlich ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden. Die Prüfung von privaten Lagerangeboten hat ergeben, dass diese über den üblichen Marktpreisen für Freiflächen lagen. 12. Wo werden derzeit Container eingelagert? Wo ist die Lagerung kostenpflichtig , wo nicht? Die Lagerung erfolgt vorrangig aktuell auf einer angemieteten Fläche im Hafengebiet. Hier fallen nur Mietkosten für die Fläche an. Einige Container werden zudem auf dem Betriebsgelände eines Herstellers eingelagert, der lediglich für die Lagerung von Fremdcontainern eine Gebühr verlangt. Mittelfristig wird angestrebt alle Container auf der Hafenfläche zu lagern. Die Container der örU werden kostenpflichtig bei den Lieferanten und auf der angemieteten Fläche im Hafengebiet eingelagert. Drucksache 21/6938 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 13. Welche Kosten entstanden der Freien und Hansestadt Hamburg monatlich im Jahr 2016 für die Einlagerung gemieteter ungenutzter Container? Die Einlagerung gemieteter Container auf dem Betriebsgelände kostet monatlich 3.213,00 Euro; zur Auflösung dieses Lagers gibt es entsprechende Verhandlungen. Für die zum 1. Oktober 2016 angemietete Lagerfläche wird bis zum 31. August 2017 ein Nutzungsentgelt von insgesamt 8.743,19 Euro fällig. Für die örU entstanden Kosten von rund 170.000,00 Euro netto monatlich. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. 14. Welche Kosten entstanden der Freien und Hansestadt Hamburg monatlich im Jahr 2016 für die Einlagerung ungenutzter Container, die sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befinden? Die Einlagerung von im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindlichen Containern auf dem Betriebsgelände kostet monatlich 535,50 Euro. Im Zeitraum von Januar bis März 2016 sind für zusätzliche kurzfristige Einlagerungen weitere 7.272,24 Euro angefallen. Darüber hinaus siehe Antwort zu 13. 15. Welche Leistungsmerkmale führen, im Falle, dass ein Container diese nicht mehr erfüllt, zu einem Austausch des jeweiligen Containers im Betrieb? Ein Container ist Bestandteil eines komplexen Aufbaues mit diversen Abhängigkeiten, deshalb ist es sehr aufwendig einzelne Bauelemente herauszunehmen und zu ersetzen . Des Weiteren führt ein Austausch dazu, dass bereits erfolgte Prüfungen, zum Beispiel Trinkwasserqualität, Brandschutz, Prüfung der technischen Anlagen et cetera erneut durchgeführt werden müssen. Dies ist in der Regel aufwendiger und teurer als die Reparatur, sodass einzelne Container, soweit möglich, repariert werden und von einem Austausch abgesehen wird. Im Rahmen der örU erfolgt der Austausch von Containern ebenfalls nachrangig nach Prüfung der sich ergebenden Reparaturkosten und kann je nach System und betroffenem Container/Modul unterschiedlich ausfallen. Folgende Merkmale müssen erfüllt sein: • Nicht-Erfüllen der hygienischen Bedingungen • Nicht-Erfüllen der Brandschutz-technischen Vorgaben • Nicht-Erfüllen der Wärmeschutz Bedingungen • Nicht-Erfüllen des Schallschutzes • Nicht-Erfüllen der Funktionalität 16. Inwieweit ist die Inventarisierung der Container mittlerweile abgeschlossen ? Die Erfassung aller Container und Mietverträge ist abgeschlossen. 17. Welche Merkmale der einzelnen Container wurden im Rahmen der Inventarisierung erfasst? Die Erfassung der Container erfolgt standortgenau nach folgenden Kriterien: Containerart , Hersteller, Anzahl, Mietvertragsnummer, Beginn des Mietvertrags, Mietkosten, Mindestmietzeit und Kündigungsfrist. 18. Hat es im Zusammenhang mit der Inventarisierung Schwierigkeiten oder Ungereimtheiten bei der Zuordnung von Containern und deren Vermietern gegeben? Wenn ja, welche? Aufgrund der Situation im Jahr 2015 wurden Containerlieferungen vielfach direkt vom Werk an die Standorte vorgenommen. Die Container waren dabei nicht immer vollständig mit Containernummern versehen und vorhandene Containernummern waren nicht immer in den Mietverträgen aufgenommen. Darüber hinaus wurden zeitweise kurzfristige Verlagerungen von Containern erforderlich, um Standorte in Betrieb neh- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6938 5 men oder den Betrieb aufrechterhalten zu können, ohne dass dies immer sofort dokumentiert wurde. Dies konnte mittlerweile vollständig nachgearbeitet werden. Es liegt nunmehr eine vollständige Erfassung vor, die den Verträgen entspricht. 19. Sind bereits gemietete Container an Vermieter zurückgegeben worden? Wenn ja, wie viele und aus welchem Grund? Die zuständige Behörde führt eine tagesaktuelle Übersicht über die vorhandenen Container . Zurückgegebene Container sind in dieser Übersicht nicht mehr enthalten und werden auch statistisch nicht erfasst, da das Mietverhältnis beendet wurde. Auch in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Herstellern konnte in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit diese Information aus den vorhandenen Unterlagen nicht ermittelt werden. Insgesamt wurden 396 Container der örU an Vermieter zurückgegeben, weil der Standort aufgegeben wurde oder die Mietlaufzeit beendet war. 20. Hat es im Fall von auszutauschenden Containern oder zurückzugebenden Containern Schwierigkeiten in der Frage der Haftung von beschädigten beziehungsweise nicht mehr nutzbaren Containern gegeben? Wenn ja, welche? Wie wird in diesen Fällen verfahren? Welche Kosten sind der Freien und Hansestadt Hamburg hierfür entstanden? Sofern Container bei der Rückgabe Beschädigungen (zum Beispiel durch einen Brandschaden) aufweisen, hat die zuständige Behörde als Vertragspartner die erforderlichen Reparaturkosten zu tragen. Eine Prüfung, ob Schäden vorliegen, erfolgt beim Abbau der Container. Erstattet werden nur nach Prüfung anerkannte Schäden. Eine Prüfung, ob Schadenersatzforderungen gegenüber anderen Beteiligten geltend gemacht werden können, erfolgt im Einzelfall. Reparaturkosten zurückgegebener Container werden – neben einer Vielzahl anderer handwerklicher Tätigkeiten – auf das Sachkonto „Montage“ gebucht. Eine Zuordnung zu zurückgegebenen Containern ist im Nachhinein jedoch nicht möglich. Eine händische Auswertung aller Rechnungsunterlagen ist zudem in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 21. Haben sich Vermieter von Containern geweigert, Container zurückzunehmen ? Wenn ja, aus welchem Grund? Wie wird in diesen Fällen verfahren und welche Kosten sind der Freien und Hansestadt Hamburg dafür entstanden ? Nach Ablauf der Mindestmietzeit und regulärer Kündigung hat sich kein Vermieter geweigert, seine Container zurückzunehmen. In einem Fall wurde aus Wirtschaftlichkeitsgründen in gegenseitigem Einvernehmen das Mietverhältnis vor Ablauf der Mindestmietzeit gegen eine vereinbarte Abschlagszahlung von 65.000 Euro beendet. Es handelte sich um sechs Sanitärcontainer, die am Rugenbarg standen und nicht mehr benötigt wurden. 22. Wie wird sichergestellt, dass Container, die sich nicht mehr in Nutzung befinden, keine Schäden beziehungsweise Mängel aufgrund der Nichtnutzung bekommen? Die eingelagerten Container werden regelmäßig von einem Wachdienst bestreift. Für vorübergehend nicht belegte Container an den Standorten der Erstaufnahme sind der dortige Betreiber und dessen Wachdienst verantwortlich. Container- oder Modulunterkünfte der örU werden nach Ablauf der Baugenehmigung für den jeweiligen Standort zurück gebaut. Im Bereich der örU gibt es keine Leerstände über einen längeren Zeitraum. Freie Plätze werden für die Unterbringung von Überresidenten aus den Erstaufnahmeeinrichtungen genutzt. Drucksache 21/6938 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 23. Wie, wogegen und durch wen sind eingelagerte Container versichert? Welche Kosten fallen hierfür an? (Bitte für die Jahre 2012 – 2015 jährlich und für 2016 monatlich aufschlüsseln.) Einige Hersteller bieten einen Versicherungsschutz gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Diebstahl ganzer Einheiten, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Hochwasser sowie Be- und Entladeschäden an. Die Kosten für Versicherungen nach Buchungsdatum sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Zeitraum Versicherungskosten (in Euro) 2012 69,02 2013 1.282,81 2014 2.994,09 2015 2.613,24 Januar 2016 1.017,45 Februar 2016 1.182,86 März 2016 1.182,86 April 2016 1.172,15 Mai 2016 1.172,15 Juni 2016 1.172,15 Juli 2016 1.172,15 August 2016 1.117,41 September 2016 1.110,27 Oktober 2016 981,75 November 2016 1.110,27 Dezember 2016 ./. (Stand: 05.12.2016) Eine Zuordnung der Versicherungsbeträge zu den eingelagerten Containern ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Für die im Eigentum der Stadt befindlichen Container der örU bestehen Gebäudeversicherungen . Die händische Auswertung konkreter Angaben zu den Kosten und den Versicherern ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Er st au fn ah m e ei n ri ch tu n g B e le gu n gs ka p az it ät in C o n ta in er n D ra te ln st ra ß e 1 5 6 8 0 Fi er sb ar g 4 5 2 Fl ag en tw ie t 6 0 0 G eu te n sw e g 2 5 2 G re llk am p 4 0 3 3 6 H ar b u rg er P o st ra ß e 1 9 5 H o ls te n h o fw e g 2 0 0 N eu la n d 1 4 0 0 N ie n d o rf er S tr aß e 2 4 0 O st er ra d e 5 1 1 2 0 P ap en re ye 1 a 3 0 0 R ah ls te d te r G re n zw e g 1 6 5 6 0 Sc h m ie d ek o p p el 5 5 0 Sc h n ac ke n b u rg al le e 1 .3 0 0 Sc h w ar ze n b er g- Fe st p la tz 4 0 0 Sp o rt al le e 7 0 in kl . H es el st ü ck en 1 5 5 0 0 V o gt -K ö lln -S tr aß e 3 5 0 * in kl u si ve d re i S äu gl in ge Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6938 7 Anlage 6938ska_text 6938ska_Antwort_Anlage1