BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6942 21. Wahlperiode 09.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 01.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Zuschüsse für die energetische Sanierung von Mietshäusern Auf der Website der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) finden sich Ausführungen zum Programm „Energetische Modernisierung (A)“ und zur „Umfassenden Modernisierung B“ nebst Angaben zu den Förderbedingungen für das Energieeffiziente Bauen sowie das Energieeffiziente Sanieren. Zuschüsse zur Steigerung der Energieeffizienz gewährt die IFB unter anderem dann, wenn bei Neubauten oder bei der Sanierung von Bestandsbauten energetische Standards überschritten werden. Damit sollen offenbar besonders energiebewusste private Bauherren und -damen von Einund Mehrfamilienhäusern belohnt werden. Dies ist insofern bemerkenswert, als die im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg vom Institut „Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt“ (F+B) erstellte und im September 2016 vorgelegte Studie „Analyse des Einflusses der energetischen Standards auf die Baukosten im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Hamburg“ zu dem Ergebnis kommt, dass der energetische Gebäudestandard „keinen wesentlichen Einfluss auf die Baukosten“ hat (Seite 34). Dann lässt sich allerdings problematisieren, wie die Verteilung der begrenzten Fördermittel aussieht: Wird Energieeinsparung in der Breite unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte gefördert oder eher die vereinzelte Unterstützung besonders anspruchsvoller Energieeffizienz-Maßnahmen? Wir fragen den Senat: 1. Treffen die in der eingangs angeführten Studie von F+B gemachten nachfolgenden Aussagen aus Sicht des Senats zu: a. Die „Gesamtenergieeffizienz der Gebäude beeinflusst nicht die Baukosten“ (Seite 33), b. „Auch die Energieeffizienz der Gebäudehülle beeinflusst nicht die Baukosten“ (Seite 34), c. „Auch der energetische Gebäudestandard hat keinen wesentlichen Einfluss (auf) die Baukosten“ (Seite 34)? d. Wenn nein, die Antwort bitte jeweils begründen. Damit hat sich der Senat nicht befasst. 2. Wie begründet der Senat die finanzielle Unterstützung von energetischen , über den geforderten Standard hinausgehenden Einzelmaßnahmen ? Drucksache 21/6942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die finanzielle Unterstützung von über den gesetzlichen Standard hinausgehenden energetischen Maßnahmen erfolgt für alle IFB-geförderten Gebäudearten zur Unterstützung der Erreichung der Klimaschutzziele des Senats. Bei Mietwohngebäuden ist zudem die Sicherstellung von langfristig bezahlbaren Warmmieten durch die mietpreisdämpfende Wirkung der Förderung wesentlicher Grund. 3. Für welche Gebäudearten werden Zuschüsse für energiesparende Maßnahmen beim Neubau beziehungsweise bei der Modernisierung von Bestandsbauten gewährt? 4. Gilt dies gleichermaßen a. im öffentlich geförderten Wohnungsbau, b. im frei finanzierten Mietwohnungsbau und c. im Eigentumswohnungsbau? Wenn nein, bitte die Unterschiede darstellen. 5. Wie hoch fallen regelhaft jeweils die Zuschüsse für die Umsetzung energetischer Standards aus? Gegebenenfalls bitte nach den einzelnen Gebäudearten (siehe Nummer 3.) auflisten. Siehe Drs. 20/14366 und 20/10492. Die vollständigen Förderkonditionen sind unter https://www.ifbhh.de/ abrufbar. 6. In welcher Höhe hat die IFB gegebenenfalls, das heißt unter welchen Bedingungen, Zuschüsse zur Realisierung energetischer Standards von 2013 bis 2016 für wie viele Wohneinheiten gewährt? Bitte nach den einzelnen Jahren und nach den Kategorien öffentlich, frei finanziert und Eigentumswohnungen auflisten. Zuschüsse energiesparendes Bauen (Bewilligungen bis einschließlich 10/2016) Mietwohnungsneubau 1.+2. Förderweg MW-Neubau gefördert 1.+2.FW Anzahl WE Subventionsbarwert EUR Standard Passivhaus Standard IFB-EH-40 Standard IFB-EH-70 12/2013 944 4.495.650 10 667 267 12/2014 470 2.079.437 69 401 0 12/2015 1.166 5.760.397 0 1.166 0 10/2016 480 2.667.171 0 480 0 Mietwohnungsneubau frei finanziert (IBA-Projekte) MW-Neubau freifinanziert Anzahl WE Subventionsbarwert EUR Standard Passivhaus Standard IFB-EH-40 Standard IFB-EH-70 12/2013 65 351.355 15 0 50 12/2014 11 62.590 0 0 11 12/2015 56 391.217 0 0 56 Eigentumswohnungen für Erwerber innerhalb der Einkommensgrenzen EH-Neubau gefördert Anzahl WE Subventionsbarwert EUR Standard Passivhaus Standard IFB-EH-40 Standard IFB-EH-70 12/2013 33 311.796 12 14 7 12/2014 4 38.146 0 4 0 12/2015 11 105.200 0 11 0 10/2016 9 85.702 0 9 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6942 3 Eigentumswohnungen freifinanziert (IBA-Projekte) EH-Neubau freifinanziert Anzahl WE Subventionsbarwert EUR Standard Passivhaus Standard IFB-EH-40 Standard IFB-EH-70 12/2013 74 537.184 8 5 61 12/2014 16 116.510 1 1 14 12/2015 20 143.598 1 7 12 7. Unter welchen Bedingungen werden Zuschüsse seitens der IFB für die Überschreitung der gesetzlichen energiesparenden Standards gezahlt? Gegebenenfalls bitte nach den einzelnen Finanzierungsarten aufführen. 8. Wie hoch fallen die Zuschüsse bei der Überschreitung der gesetzlichen energiesparenden Standards jeweils aus? Bitte nach den einzelnen Finanzierungsarten und energetischen Standards auflisten. Siehe Antwort zu 3. bis 5. 9. Wie viel Zuschüsse hat die IFB bei der Überschreitung der gesetzlichen energiesparenden Standards 2013 bis 2016 gewährt und wie viele Wohneinheiten waren davon betroffen? Bitte nach den einzelnen Jahren und den Kategorien öffentlich, frei finanziert und Eigentumswohnungen auflisten. Siehe Antwort zu 6. 10. In welchem Verhältnis stehen die Mittel für die Umsetzung energetischer Standardmaßnahmen zu den Fördermitteln, die bei der Überschreitung dieser Standards gezahlt werden? Bitte noch einmal nominal und prozentual für die Jahre 2013 bis 2016 aufführen. Es erfolgt eine pauschale Förderung. Entsprechende Teilkosten der Gesamtkosten eines Bauvorhabens lassen sich nicht genau bestimmen, da die Bauteile der Gebäudehülle (Wand, Dach, Boden, Fenster) in ihrer jeweiligen statischen beziehungsweise Schutzfunktion grundsätzlich erforderlich sind, gleichzeitig aber schon je nach Ausführung (zum Beispiel Beton, Kalksandstein, Holz) mehr oder weniger zur Erfüllung der gesetzlichen energetischen Anforderungen beitragen. Im Übrigen siehe Drs. 20/10492 und 20/14366. 11. Wie hoch fielen insgesamt die Fördermittel für die Modernisierung A in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 aus und wie viele Wohneinheiten wurden dabei jeweils gefördert? Jahr Wohneinheiten bewilligtes Nominalvolumen bis 10/2016 648 3.222.400 € Für die Jahre 2013 bis 2015 siehe Drs. 21/5758. 12. Wie hoch fielen insgesamt die Fördermittel für die Modernisierung B in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 aus und wie viele Wohneinheiten wurden dabei jeweils gefördert? Jahr Wohneinheiten bewilligtes Nominalvolumen bis 10/2016 268 5.887.100 € Für die Jahre 2013 bis 2015 siehe Drs. 21/5758. 13. Womit hängt es aus Sicht des Senats zusammen, dass die Zahl der Bewilligungen für Wohneinheiten im Programm „Modernisierung A“ von 2012 bis 2015 von 3.586 auf 1.796 zurückgegangen ist (Drs. 21/5758, Anlage 2), sich also nahezu halbiert hat? Hierüber liegen der zuständigen Behörde keine belastbaren Erkenntnisse vor. 14. Sind die Mittel der IFB für die Überschreitung energetischer Standardmaßnahmen insgesamt begrenzt? Wenn ja, in welcher Höhe? Siehe Drs. 20/14366.