BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6945 21. Wahlperiode 09.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 01.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Elbphilharmonie – Wie läuft der Mängel-Abbau? Insgesamt 12.309 Mängel waren zum Zeitpunkt der Übergabe der Elbphilharmonie von Hochtief an die Stadt am 31.10.2016 noch aufgelistet. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH wie folgt: 1. Wie viele der zum Zeitpunkt der Übergabe aufgelisteten Mängel sind seitdem behoben worden, und wie viele sind noch zu beheben? Mit Schreiben vom 30. November 2016 hat die Adamanta Grundstücks- Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG (Adamanta)/Hochtief die Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG (Bau KG) über den aktuellen Mängelstand unterrichtet. Dieser beläuft sich nach Darstellung Adamanta/Hochtief zum 25. November 2016 auf 7.219 Mängel. Die Bau KG muss nun überprüfen, ob die damit als beseitigt ausgewiesenen Mängel einvernehmlich so gewertet werden können . 2. Werden sämtliche bisher bekannte Mängel bis zum Zeitpunkt der Eröffnung behoben sein? Wenn nein, bei welchen Mängeln wird die Behebung längere Zeit in Anspruch nehmen? Nein, davon ist nach Angaben der Bau KG nicht auszugehen. Hochtief, die Hamburg Musik gGmbH und die Bau KG haben sich hinsichtlich der vorrangig zu beseitigenden Themenschwerpunkte geeinigt. 3. Ist die Verantwortlichkeit für die Beseitigung der bisher registrierten Mängel durch vertragliche Vereinbarungen abgedeckt oder gibt es Mängel durch die der Freien und Hansestadt Hamburg weitere Mehrkosten entstehen? Wenn ja, um welche Mängel handelt es sich und wie hoch ist der Mehrkostenbetrag ? Der Adamanta/Hochtief obliegt uneingeschränkt die vertragliche Pflicht zur Mängelbeseitigung . Es gibt keine Mängel, die auf Kosten der Bau KG beseitigt werden müssten. 4. Sind seit dem Zeitpunkt der Übergabe weitere Mängel registriert worden ? Wenn ja, wie viele, welche und wer ist für die Behebung verantwortlich? Der Leistungsvertrag verpflichtet die Adamanta sowohl zur baulichen Errichtung als auch zur baulichen Unterhaltung über zwanzig Jahre. Aus diesem Grunde differenziert Drucksache 21/6945 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die Bau KG seit der Abnahme nicht zwischen baulichen Mängeln und betrieblichen Störungen. Alle seit der Abnahme aufgetretenen Leistungsstörungen werden daher der Adamanta gemeldet, abhängig vom Eigentums- beziehungsweise Pachtbereich durch die HamburgMusik, Bau KG, den Hotel-, Gastronomie- oder Parkhauspächter.