BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/706 21. Wahlperiode 16.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 08.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Informationsveranstaltung zum Umbau des Klostersterns am 4. Juni in der Kirche St. Nikolai Der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer – LSBG – hat am 4. Juni 2015 in der Kirche St. Nikolai eine Informationsveranstaltung zum geplanten Umbau des Eppendorfer Weges sowie des Klostersterns durchgeführt . In dem Termin wurden drei Varianten zum Umbau des Klosternsterns sowie der Straße Eppendorfer Baum vorgetragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In der Infozeitung zum Projekt wurde für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei den Planungen geworben. Die Infozeitung wurde in rund 3.000 Haushalten und Geschäften im Gebiet verteilt (http://lsbg.hamburg.de/contentblob/4499330/data/ klosterstern-infozeitung.pdf): „Hamburg soll auch in Zukunft modern und lebenswert für alle sein. Deshalb investieren wir auch in die Infrastruktur. Dabei haben wir nicht nur in den Substanzerhalt der Straßen im Blick, sondern wollen gleichzeitig möglichst auch die Chance zur Verbesserung Situation für alle Verkehrsteilnehmer nutzen. Der Klosterstern ist vielen als der Verkehrsknotenpunkt in Harvestehude bekannt. Die stark in Mitleidenschaft genommenen Straßenbeläge müssen erneuert werden und auch die Verkehrsführung ist nicht mehr zeitgemäß. Auch der Eppendorfer Baum, nicht nur für Eppendorfer eine beliebte Einkaufsstraße, hat eine Verjüngungskur verdient . Bereits letztes Jahr hat sich die Hamburger Hochbahn AG mit den Planungen auf den Weg gemacht, die U-Bahnhaltestelle Klosterstern barrierefrei umzubauen. Die Baumaßnahmen beginnen bereits in Kürze. Das begrüßen wir sehr. Wir haben dies zum Anlass genommen, umliegende Abschnitte des Eppendorfer Baums und der Rothenbaumchaussee sowie den Klosterstern ebenfalls zu überplanen. Im Vordergrund stehen dabei neben der Erneuerung des Straßenbelags eine verbesserte Verkehrsführung für alle, die mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind und die Neuordnung des ruhenden (PKW- und Fahrrad-) Verkehrs. Bevor die Planerinnen und Planer jedoch ihre Köpfe rauchen lassen, wollen wir mit einer frühzeitigen und umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung erfahren, welche Vorstellungen , Ideen, Anliegen, Kritikpunkte und Vorschläge Sie für die Umgestaltung haben. Sie sind die Experten und Expertinnen vor Ort. Sie werden Meinungen und Ideen dazu haben, was wie und in welchem Umfang gemacht werden sollte. Diese wollen wir noch vor der Sommerpause zusammentragen und gemeinsam mit Ihnen erörtern. Auf dieser Basis sollen die Planerinnen und Planer Vorschläge für einen umgestalteten Straßenraum erarbeiten, die wir dann im Herbst vorstellen und abschließend diskutieren. Drucksache 21/706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bitte beteiligen Sie sich an den verschiedenen Veranstaltungen und Angeboten. Denn nur wenn viele mitmachen, kommen wir zu guten und gemeinsam getragenen Ergebnissen – für Sie und Ihre Nachbarschaft.“ Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie sind in den Alternativen eins bis drei die Interessen der Gewebetreibenden sowie die der parkenden Anwohner berücksichtigt worden und wie wurden diese jeweils in die Abwägung eingestellt? 2. Welche der in die Abwägung eingestellten Belange der Gewerbetreibenden sowie der parkenden Anwohner sind zugunsten der Belange des Radverkehrs zurück gestellt worden? Die Alternativen zeigen lediglich beispielhaft Möglichkeiten zur Umgestaltung des Klostersterns. Sowohl Gewerbetreibende als auch parkende Anwohner können und sollen ihre Interessen im Rahmen des Beteiligungsprozesses einbringen. Sie werden im weiteren Planungsprozess als Empfehlungen beteiligter Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden. Eine Abwägung gegebenenfalls kontroverser Vorschläge erfolgt erst am Ende des Planungsprozesses. 3. Warum wurde dem ADFC und nicht auch dem Bürgerverein „Vor dem Dammtor/Pöseldorf“ sowie den Gewerbetreibenden vor Ort die Möglichkeit eröffnet, einen Vortrag zu halten? Die Möglichkeit, vorzutragen, bestand. Es wurden jedoch keine weiteren Vorträge angemeldet. Neben einer Einführung durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zum Anlass der Planung wurden kurze Statements aus der Sicht der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und des Allgemeinen Deutschen Fahrrad -Club e.V. (ADFC) zu den Anforderungen einzelner Verkehrsteilnehmer abgegeben . Die Verkehrsdirektion hat über die Unfalllage im Klosterstern und dem Eppendorfer Baum informiert und es wurde ein Zwischenbericht zu den durch das Büro Birzer geführten Interviews und Hintergrundgesprächen geliefert. Weit ausführlicheren Raum nahm die Vorstellung der möglichen Varianten ein und vor allem die Möglichkeit für Nachfragen, Anregungen und Wünsche der Anwesenden (Gewerbetreibende, Anwohner, interessierte Bürger et cetera) sowie ihre Erörterung. 4. Wann wurde dem Präses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Ablauf der Veranstaltung vorgetragen? Die Behördenleitung der zuständigen Behörde war über die Durchführung des Beteiligungsverfahrens informiert (siehe Vorbemerkung), die Veranstaltungsplanung und -durchführung lag in der Verantwortung des LSBG. Eine mündliche Information des LSBG an die Behördenleitung erfolgte am 10. Juni 2015. 5. Wann hat sich der Präses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation für die Förderung des Einzelhandels im Eppendorfer Baum mit welchen Argumenten ausgesprochen? 6. Was wird die BWVI zukünftig zur Förderung des Einzelhandels im Eppendorfer Baum unternehmen? Der zuständigen Behörde ist bewusst, dass der Einzelhandel – auch in Eppendorf – ein wesentlicher Bestandteil der Attraktivität Hamburgs für Einwohner und Besucher ist. Daher setzt diese sich in unterschiedlichen Formen für dessen Belange ein. Zur konkreten Förderung des Einzelhandels im Eppendorfer Baum hat sich der Präses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nicht geäußert. Nach Kenntnis der zuständigen Behörde ist der Einzelhandel im Eppendorfer Baum – anders als in anderen Stadtteilzentren – in einer guten Wettbewerbssituation. Der zuständigen Behörde sind in der Vergangenheit von den dortigen Händlern keine anderslautenden Informationen übermittelt worden. Auch wurden von dort zu keinem Zeitpunkt entsprechende Förderanträge gestellt oder Förderanfragen an die BWVI gerichtet. Insofern gab es keinen Anlass für die Behördenleitung der zuständigen Behörde, sich zu äußern. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/706 3 7. Wann wird eine Verkehrsuntersuchung zur Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Eppendorfer Baums sowie des Klostersterns vorliegen? Im April 2015 haben Verkehrszählungen stattgefunden. Die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Verkehrsführung in den bisher vorgeschlagenen Varianten werden derzeit analysiert. Sie werden in Abhängigkeit weiterer Varianten beziehungsweise Untervarianten ergänzt werden und zusammen mit dem Planungsergebnis endgültig zur Ergebnispräsentation vorliegen. 8. Welcher Abschnitt des Eppendorfer Baums ist in die Untersuchung eingesetzt worden? Der Eppendorfer Baum wird von der Einmündung Klosterstern bis zur Isestraße berücksichtigt. 9. Welche Abschnitte der Rothenbaumchaussee sind in die Untersuchung eingesetzt worden? Der Einmündungsbereich in den Klosterstern. 10. Was sind die Zielsetzungen in der erweiterten Überplanung? Siehe Vorbemerkung.