BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7145 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 05.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Digitaler Nachlass – Eine neue Facette des Rechts Zum digitalen Nachlass zählt die Gesamtheit digitaler Hinterlassenschaften eines Verstorbenen. Die immer weiter voranschreitende Digitalisierung unserer Lebenswelt macht es nötig, auch schon bestehende Rechtsnormen und Rechtsauslegungen erneut zu überdenken. Vor allem in Bereichen des Erbund Persönlichkeitsrechts ist es daher wichtig, neue Grundsätze in Bezug auf Aspekte des Datenschutzes zu formulieren. Bislang hat dieses Thema in der gesamten Bundesrepublik, auf allen Ebenen , eine untergeordnete Rolle gespielt, sodass diesbezüglich noch keine Grundsatzentscheidungen gefallen sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat sich der Senat mit dem Thema „digitaler Nachlass“ schon beschäftigt ? 2. Welche Gesetzeslücken sieht der Senat im Bereich des „digitalen Nachlasses “ nach geltender Rechtslage? 3. Welche Schritte können umgesetzt werden, um diese Lücken zu schließen ? 4. Gibt es zu diesem Thema schon einen länderübergreifenden Austausch zur Klärung dieser Fragen? Die Konferenz der Justizministerrinnen und Justizminister (JuMiKo) der Länder hat im Juni 2015 die Einrichtung einer Länder-Arbeitsgruppe mit dem Arbeitstitel „Digitaler Neustart“ beschlossen (vergleiche TOP I.8 der Frühjahrs-JuMiKo 2015). Die Arbeitsgruppe soll insbesondere überprüfen, ob aufgrund der zunehmenden Digitalisierung diverser Lebensbereiche Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen notwendig sind. Im Rahmen dieser Überlegungen wird auch geprüft, ob in Bezug auf den sogenannten digitalen Nachlass Gesetzesänderungen, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch, erforderlich sind. Ein Vertreter der zuständigen Behörde ist Mitglied der Arbeitsgruppe, deren Arbeit noch nicht abgeschlossen ist. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder im Juni dieses Jahres wurde ein Zwischenbericht vorgelegt und die Arbeitsgruppe um Fortsetzung ihrer Arbeit gebeten.