BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7146 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 05.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Verluste von denkmalgeschützten Gebäuden in Hamburg – Wie vorbildlich geht der Senat mit eigenen Denkmälern um? In der Beratung des Kulturausschusses am 22.11.2016 zur Stellungnahme des Senats zur Novelle des Denkmalschutzgesetzes (Drs. 21/2656) wurde deutlich, dass der Senat auf drängende Fragen zum Umgang mit dem Denkmalschutz keine genauen Antworten geben konnte. Unter anderem betraf dies die Frage nach dem Abriss von Denkmälern und Objekten, die unter Denkmalschutz stehen. Aufgrund prominenter öffentlicher Fälle besteht der Eindruck, dass die Stadt bei eigenen wirtschaftlichen Interessen über die Belange des Denkmalschutzes bei eigenen Immobilien hinweggeht (unter anderem das Beispiel der City-Hochhäuser am Klosterwall). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Löschung von Denkmälern aus der Denkmalliste erfolgt aus unterschiedlichen Anlässen. Auslöser sind dabei nicht unbedingt Abrissanträge. In der Praxis erfolgt diese Maßnahme insbesondere dann, wenn der Denkmalwert durch zwischenzeitliche Veränderungen, namentlich unter dem damaligen Status als „erkanntes Denkmal“ nach altem Denkmalschutzgesetz, entfallen ist. Im Einzelfall verlieren Gebäude auch zum Beispiel durch Brand eine besondere Qualität und müssen dann aus der Denkmalliste gelöscht werden. Genehmigte Abrissanträge werden nicht selten verzögert umgesetzt. So waren vor der Gesetzesnovelle im Jahr 2013 Abrissanträge von „erkannten“, aber eben noch nicht eingetragenen Denkmälern von den Bezirksämtern zu genehmigen, die erst nach der Novellierung (und damit der Eintragung der Gebäude) vollzogen wurden oder gar bis heute noch nicht vollzogen sind. Die Löschung von Objekten aus der Liste erfolgt im Zusammenhang mit Abrissanträgen erst nach Vollzug beziehungsweise nach Unterrichtung des Denkmalamtes über den Abriss. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. a) Wie viele Denkmäler wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils aus der Denkmalliste gestrichen beziehungsweise verloren ihren Denkmalstatus? 2014 wurden 18, 2015 17 und 2016 elf Denkmäler aus der Denkmalliste gelöscht. b) Wie viele davon gingen auf Abrissanträge beziehungsweise Anträge zur Genehmigung eines Abrisses zurück? 19 Gebäude wurden aufgrund eines genehmigten Abrisses gelöscht. Drucksache 21/7146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c) Wie viele blieben zwar als Gebäude erhalten, verloren aber aus anderen Gründen ihren Denkmalstatus? 27 Gebäude wurden gelöscht, weil bei ihnen kein Denkmalwert mehr festzustellen war. Bei vier dieser Gebäude war die Zerstörung durch einen Brand Ursache der Streichung aus der Denkmalliste. Ob die anderen Gebäude nach der Löschung aus der Denkmalliste erhalten blieben, entzieht sich der Kenntnis des Denkmalschutzamtes , da nach der Löschung aus der Denkmalliste die Objekte nicht weiter überwacht werden. d) Wie viele der unter a) – c) genannten Denkmale waren jeweils Objekte in öffentlicher Hand beziehungsweise im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg? Fünf, darunter zwei Brücken und eine Schleuse. e) Wie viele der oben genannten Denkmale waren jeweils Objekte im Eigentum öffentlicher Unternehmen? Vier, darunter zwei Brücken. f) Wie viele der oben genannten Denkmale waren jeweils Objekte in privatem Eigentum? 37. 2. a) Wie viele Anträge auf Abriss denkmalgeschützter Gebäude wurden in den drei Jahren jeweils insgesamt gestellt? b) Wie viele davon wurden genehmigt und wie viele wurden abgelehnt ? c) Wie viele der in a) und b) genannten Denkmale waren jeweils waren Objekte in öffentlicher Hand beziehungsweise im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg? d) Wie viele der oben genannten Denkmale waren jeweils Objekte im Eigentum öffentlicher Unternehmen? e) Wie viele der oben genannten Denkmale waren jeweils Objekte in privatem Eigentum? Statistische Daten zu Abrissanträgen werden nicht getrennt von anderen Anträgen erhoben, die genehmigungspflichtige Maßnahmen an Denkmälern betreffen. Weder die Zahl der Abrissanträge noch die jeweiligen Gründe (schlechter Bauzustand, wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung, überwiegende öffentliche Interessen) noch die Eigentümerkategorien (Eigentum der Stadt/öffentliche Unternehmen/privat) werden gesondert erfasst. Für die Beantwortung müssten deshalb circa 12.000 Akten durchgesehen und ausgewertet werden. Im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine solche Erhebung nicht möglich.