BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7150 21. Wahlperiode 09.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt und Stephan Gamm (CDU) vom 02.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Woher nehmen, wenn nicht stehlen – Woher sollen die 400 Stadtreiniger für die „Sauberkeitsgebühr“ kommen? (II) In der dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage vorangehenden Antwort des Senats (Drs. 21/6825) heißt es: „Die Planungen zu dem aus der Straßenreinigungsgebühr zu finanzierenden Personal sind jedoch noch nicht abgeschlossen . Insofern steht auch die Anzahl der geplanten neuen Reinigungskräfte noch nicht fest.“ Ungeachtet dessen hantiert der Senat unbeeindruckt mit der Aussage, die Anzahl der Mitarbeiter bei der Stadtreinigung Hamburg (SRH) werden um 400 erhöht. Für diese Zahl gibt es anscheinend keine Bemessungsgrundlage und sie ist offenkundig aus der Luft gegriffen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Planungen zu dem aus der Straßenreinigungsgebühr zu finanzierenden Personal sind noch nicht abgeschlossen. Insofern steht auch die Anzahl der geplanten neuen Reinigungskräfte noch nicht abschließend fest. Im Übrigen siehe dazu auch Drs. 21/6825. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der SRH, wie folgt: 1. Wurde im Zuge der beabsichtigten Neustrukturierung der Reinigungsdienstleistungen der Stadt Hamburg eine Ist-Analyse durchgeführt, um den tatsächlichen Reinigungsbedarf zu ermitteln und zu quantifizieren? Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Ist- Analyse zur Ermittlung des Reinigungsbedarfes durchgeführt? Wenn nein, wer hat sie – unter Einbindung welcher Beteiligter – durchgeführt ? 2. Wenn eine Ist-Analyse zur Ermittlung des Reinigungsbedarfes durchgeführt worden ist, a. wann beziehungsweise in welchem Zeitraum wurde diese Bedarfsanalyse durchgeführt? b. mit welchem Aufwand (Budget, Zeitaufwand) wurde die Bedarfsermittlung erarbeitet? c. welche qualitativen und quantitativen Erkenntnissen konnten aus der Untersuchung hergleitet werden? d. Wenn keine Ist-Analyse zur Ermittlung des Reinigungsbedarfes durchgeführt worden ist: Warum ist dies nicht geschehen? Drucksache 21/7150 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Bedarf für verstärkte Reinigungsleistungen ergibt sich aus den Feststellungen der zuständigen Stellen, namentlich der BUE, der SRH, der Bezirksämter und anderer für Sauberkeit zuständigen Stellen. Bei der Bedarfsermittlung wurden insbesondere laufend erhobene und ausgewertete Daten aus den Qualitätssicherungssystemen (DSQS, DSQH) der SRH und den Hotline -Meldungen „Saubere Stadt“ herangezogen. Ergänzend wurden Erkenntnisse aller zuständigen Stellen sowie Einzelfälle wie Bürgerbriefe, Eingaben zu Sauberkeitsthemen sowie entsprechende Beschlüsse der Bezirksversammlungen berücksichtigt. Im Ergebnis konnten so als Voraussetzung für eine spürbare Verbesserung der Sauberkeit des öffentlichen Raums verschiedene Handlungsfelder beziehungsweise Bedarfe an verstärkten Reinigungsleistungen identifiziert werden: intensivere Reinigung der öffentlichen Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen von Nebenstraßen Intensivierung der Reinigung auch in den Randbereichen öffentlicher Wege (straßen - und gehwegbegleitende Grünflächen) verstärkte Reinigung der Grün- und Erholungsanlagen. Entlastung der Bezirksämter und Reduzierung von Zuständigkeitsschnittstellen durch Ausweitung der Reinigungszuständigkeit der SRH auf Grün- und Erholungsanlagen Verdichtung des Netzes an öffentlichen Papierkörben sowohl auf öffentlichen Wegen als auch in Grün- und Erholungsanlagen (auch zur Erleichterung der sachgerechten Entsorgung von „Gassibeuteln“) Verstärkung der zuständigkeitsübergreifenden Sofortmaßnahmen bei besonderen Verschmutzungssituationen/ wilden Müllablagerungen verstärkte Präventionsarbeit im öffentlichen Raum in Form von Beratung und Ansprache, aber gegebenenfalls auch durch normverdeutlichende und sanktionierende Maßnahmen bei entsprechenden Verstößen 3. Wenn der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde keine Ist- Analyse des Reinigungsbedarfes in Hamburg vorgenommen hat, welche Bemessungsgrundlage wird verwendet, um die zukünftige Soll-Stärke der Reinigungskräfte bei der SRH beziffern zu können? Entfällt. 4. Gibt es neben einer möglichen Ist-Analyse einen konzeptionellen Ansatz, mit dem sich strukturell herleiten lässt, warum die SRH 400 neue Mitarbeiter mehr benötigt? Wenn ja, wie sieht dieser aus? Wenn nein, welcher Entscheidungsbasis liegt die Einstellung von 400 neuen Mitarbeitern zugrunde? Für den Bedarf an zusätzlichen Reinigungskräften werden eigene Erfahrungswerte der SRH zugrunde gelegt, die hinsichtlich der Reinigungsleistung in Grünanlagen um Erfahrungen der Bezirksämter ergänzt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/6825. 5. Wie sollen die 400 neuen Mitarbeiter finanziert werden? a. Auf Grundlage welcher tarifrechtlichen Grundlage soll die Entlohnung der neuen Mitarbeiter stattfinden? Auf Grundlage des Tarifvertrages der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b. Wie hoch ist der finanzielle Anteil, den die SRH mittels Eigenbeitrag beisteuern soll? Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7150 3 c. Wie hoch ist der finanzielle Anteil, der durch die neue Sauberkeits- Gebühr beigesteuert werden soll? Das Aufkommen aus der neuen Sauberkeitsgebühr wird auf etwa 25.000.000 – 30.000.000 Euro geschätzt. d. Sollen zukünftig auch die durch die Stadt eingenommenen Bußgelder zur Finanzierung der zusätzlichen Reinigungskräfte hinzugezogen werden? Es sind keine Mittel aus Bußgeldern zur Finanzierung der zusätzlichen Reinigungskräfte eingeplant. 6. Sollen alle 400 neuen Mitarbeiter zum Stichtag 1. Januar 18 eingestellt werden oder finden bereits jetzt entsprechende Neu-Einstellungen statt? 7. Gibt es einen Zeitplan, wann die zusätzlichen Personalkapazitäten sukzessiv aufgebaut werden sollen? Wenn ja, wie stellt sich dieser Zeitplan zum Aufbau der Personalkapazitäten im Detail dar und welche Meilensteine liegen diesem bis Anfang 2018 zugrunde? 8. Hat die SRH einen sogenannten Plan B, wenn die 400 Mitarbeiter nicht zum anvisierten Zeitpunkt vollständig zur Verfügung stehen, wenn ja, wie sieht dieser aus? Es sollen bereits im Vorfeld des 1. Januar 2018 Einstellungen erfolgen. Ein entsprechender Zeitplan wird zurzeit entwickelt. Die SRH geht davon aus, die erforderliche Zahl von Arbeitskräften am Arbeitsmarkt rekrutieren zu können. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/6825.