BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7154 21. Wahlperiode 09.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 02.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg soll sauber werden: Aufkleber am Stadtmobiliar Der aufmerksame Beobachter seiner städtischen Umgebung muss nicht nur feststellen, dass der Müll durch die Straßen weht und jede freie Fläche mit Graffitis beschmiert wird; noch eine weitere Unsitte hat inzwischen das Stadtbild erobert: das „Verzieren“ öffentlicher Flächen mit Aufklebern. Man findet diese nicht nur an Laternenmasten und den zugehörigen Leuchtkörpern selbst, nein, auch vor Verkehrsampeln (Masten, Gehäuse, und Leuchtkörper ), Verkehrsschildern (Vorder- und Rückseite), Warntafeln, feuerpolizeilichen Fluchthinweisen, Pollern, Papierkörben, Fahrradbügeln, Stromkästen, und so weiter. Die Liste lässt weiter fortsetzen. Der Senat scheint derartigem Treiben machtlos gegenüberzustehen und der Bürger registriert dies als zunehmende Verwahrlosung des Stadtbildes. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH), wie folgt: 1. Teilt der Senat die Auffassung, dass nicht nur die zunehmende Vermüllung , sondern vor allem auch das oben beschriebene, sinnlose Verkleben von Aufklebern zur Verwahrlosung des Stadtbildes beiträgt? Wildplakatierung ist rechtswidrig und kann, je nach subjektivem Empfinden, als störend wahrgenommen werden. 2. In den bisherigen Begründungen zur Neueinführung der Stadtreinigungsgebühr vermisst man Aussagen zu diesem Thema – wurde das beschriebene Problem von den zuständigen Stellen zwischenzeitlich überhaupt erkannt? Ja. Siehe auch Antworten zu 4. bis zu 9. 3. Es ist festzustellen, dass diese Art von Verwahrlosung des Stadtbildes nicht in allen Stadtteilen stattfindet. Über welche Erkenntnisse verfügt der Senat diesbezüglich? In welchen Stadtteilen wird das Bekleben besonders intensiv betrieben? Nach bisherigen Erkenntnissen findet das Bekleben von Ampeln, Masten, Schildern und dergleichen vor allem in Stadtteilen mit hoher Publikumsdichte statt. Das gilt insbesondere für die Stadtteile St. Pauli, Sternschanze und Ottensen. 4. Gibt es Möglichkeiten, das sinnlose Bekleben fremden Eigentums mit Aufklebern zu sanktionieren? Wenn ja: welche? Wenn nein: warum nicht? Drucksache 21/7154 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es handelt sich dabei um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung gemäß § 19 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG). Eine entsprechende Erlaubnis wird jedoch nicht erteilt, da das Anbringen von „Werbeträgern“ am Wegekörper grundsätzlich nicht genehmigungsfähig ist. Durch Verstöße wird zum einen die unerlaubte Sondernutzung gebührenpflichtig und zum anderen der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nach § 72 (1) Nummer 2 HWG i.V.m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) erfüllt. Daneben besteht gegebenenfalls die Möglichkeit für den Eigentümer, gegen die Beeinträchtigung des Eigentums zivilrechtlich vorzugehen. 5. Werden die Möglichkeiten in der Praxis genutzt beziehungsweise sind diese von Bedeutung? Ja. Allerdings stellt sich die erfolgreiche Ermittlung eines Verursachers häufig als sehr schwierig dar. Es werden Sondernutzungsgebühren (mindestens 100,25 Euro) nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen von demjenigen erhoben, der Nutznießer der illegalen Werbung durch Aufkleber ist. Die im Bezirksamt HH-Nord eingerichtete Zentralstelle Wildplakatierung ist bezirksübergreifend ausschließlich für die Bekämpfung und Ahndung von Wildplakatierung einschließlich der illegalen Beklebung zuständig. 6. Welche öffentlichen Stellen sind jeweils für die angeführten Gegenstände zuständig? Zuständigkeit Gegenstände BWVI Konzessionsunternehmen (vertragliche Regelung mit BWVI) Lichtsignalanlagen (Verkehrsampeln), gesamte öffentliche Beleuchtung. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ist mit dem Betrieb und der Instandhaltung der v.g. Anlagen beauftragt. Wartung und Entstörung werden durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) wahrgenommen. Leitungsgesellschaften für Verteilerkästen im öffentlichen Raum (Post, Telekom, Stromnetze) Bezirke Verkehrsschilder, Straßennamenbeschilderung, Poller, Fahrradbügel im öffentlichen Raum sowie Ausstattungsgegenstände in Grün- und Erholungsanlagen, auf Spielplätzen, in Forst- und Naturschutzgebieten SRH Papierkörbe, Unterflurpapierkörbe, Depotcontainer, mobile Streustoffsilos (während der WD-Saison) 7. Was wird von diesen Stellen jeweils im Einzelnen unternommen, um die Aufkleber zeitnah zu entfernen? Zuständigkeit Gegenstände BWVI Konzessionsunternehmen Im Zuge des zyklisch zu erneuernden Korrosionsschutzes der Masten werden Aufkleber entfernt. Aufkleber auf Leuchten und Signalen werden im Zuge der Wartung entfernt. Bei Meldungen von Dritten (Polizei, Bürger/- innen etc.) wird im Einzelfall geprüft. Leitungsgesellschaften: Bedarfsorientierte Reinigung Bezirke Das fest installierte Mobiliar gewidmeter Wegeflächen wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen und nach Verschmutzungsgrad von Aufklebern gereinigt. Die Zentralstelle Wildplakatierung kann als Wegeaufsichtsbehörde (§ 60 HWG) im Rahmen der Wildplakatierung u.a. die Beseitigung der Aufkleber mit Fristsetzung und unter Androhung von Zwangsmitteln verfügen. SRH Einsatz von mehreren Mitarbeitern, die ständig und ausschließlich mit der Reinigung der SRH-Gegenstände im öffentlichen Raum betraut sind. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7154 3 8. Gibt es konzertierte Aktionen der verschiedenen Beteiligten, um das Stadtmobiliar wieder von den Verschmutzungen durch Aufkleber zu reinigen ? Im Rahmen einer gemeinsamen Sauberkeitsoffensive der zuständigen Akteure werden im Umfeld des Hauptbahnhofs aktuell unter anderem auch alle Verkehrsschilder von Aufklebern gereinigt. 9. Warum gelingt dies nicht fühlbar? Flächen, von denen Aufkleber entfernt werden, werden in vielen Fällen kurzfristig für neue Aufkleber genutzt. 10. Wie stellt sich der Senat vor – auch im Zusammenhang mit den Initiativen zur besseren Reinigung der Stadt – mit dem Problem Aufkleber weiterhin umzugehen? Über etwaige Ergänzungen zu den in den Antworten zu 4. bis 9. dargestellten Maßnahmen ist noch nicht abschließend entschieden.