BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7165 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 05.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Passivraucherschutzgesetz Ich frage den Senat: 1. Wann trat die letzte Novelle des Passivraucherschutzgesetzes in Kraft? Siehe HmbGVBl. Nummer 28 vom 03.07.2012, S. 264. 2. Wie viele Genehmigungen zum Betrieb von Raucherräumen in Betrieben mit mehr als 75 m2 Fläche wurden seitdem beantragt? Wie wurden diese Anträge beschieden? Die Einrichtung eines Raucherraums ist nicht genehmigungspflichtig. Die Wirksamkeit der raumlufttechnischen Anlage ist spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen zu zertifizieren und von der Betreiberin beziehungsweise dem Betreiber der zuständigen Behörde nachzuweisen (§ 3 Absatz 3 Hamburgische Passivraucherschutzverordnung). Es werden aktuell zwölf zertifizierte Raucherräume betrieben. 3. Wie viele Betriebe wurden seitdem auf die Einhaltung der Vorschriften des Passivraucherschutzgesetzes kontrolliert? Die Kontrollen der Betriebe werden in der Regel im Rahmen von Lebensmittelkontrollen und anlassbezogen durchgeführt. Darüber, wie viele Betriebe insgesamt bezogen auf den Passivraucherschutz kontrolliert wurden, liegen in den Bezirken keine statistischen Erhebungen vor. Im Jahr 2016 wurden hamburgweit insgesamt 56 anlassbezogene Kontrollen durchgeführt, für die vergangenen Jahre siehe Drs. 21/760, 20/6948 und 21/5726. 4. In wie viel Prozent gab es Beanstandungen? Seit der Novellierung des Gesetzes gab es bei circa 65 Prozent der Kontrollen Beanstandungen , was vor dem Hintergrund der anlassbezogenen Kontrollen auf Grundlage von Beschwerden auch zu erwarten ist. 5. In wie vielen Fällen wurden welche Ordnungsmaßnahmen verhängt? Im Jahr 2016 wurden in insgesamt 48 Fällen Belehrungen, Abmahnungen oder auch Bußgelder beziehungsweise Verwarnungen als Ordnungsmaßnahmen verhängt. Für die vergangenen Jahre siehe Drs. 21/760, 20/9414, 20/6948 sowie 21/5726. 6. Gibt es belastbare Erkenntnisse, dass das Passivraucherschutzgesetz messbare Verbesserungen beim Gesundheitszustand der Bevölkerung erbracht hat? Nein. Drucksache 21/7165 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wann wird der Senat einen Evaluationsbericht vorlegen? Voraussichtlich im 1. Quartal 2017.