BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7166 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 05.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Windenergieprüfstand am Energiecampus in Bergedorf Mit der Drs. 21/6449 bittet der Senat um Zustimmung zu einer Finanzierung von rund 8,3 Millionen Euro für ein Gebäude für einen Großprüfstand betreffend Windenergie. Es dürfte unstreitig sein, dass die Ansiedlung einer solchen Anlage in Hamburg grundsätzlich zu begrüßen ist. Jedoch enthält die Drucksache viele offenbar nicht belastbare Versprechen und es bleiben auch sonst Fragen offen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Fraunhofer- Gesellschaft und der Sprinkenhof GmbH, wie folgt: 1. Wie sicher ist es, dass „ein noch größerer Verbund aus 500 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aufgebaut wird“? 2. Wann wird diese Größe erreicht werden? Der Forschungsverbund Windenergie umfasst bereits heute mehr als 600 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. 3. Wie viele dieser Arbeitsplätze werden in Hamburg bestehen? Siehe Drs. 21/6449. 4. Welche Gesamtkosten entstehen für den „Pitchlagerprüfstand“? Sofern diese nicht durch die 12 Millionen Euro des Bundesministeriums abgedeckt sind: Wer trägt den Rest? Inwiefern wurde Vorsorge für eventuelle Mehrkosten getroffen? Die kalkulierten Gesamtkosten für die Konzeption, die Beschaffung und den Aufbau des Prüfstandes sowie für die Personalkosten, die während der Projektlaufzeit anfallen , betragen 12 Millionen Euro. Etwaige Mehrkosten sowie die Kosten für die Ersteinrichtung des Gebäudes und dessen Betrieb und Unterhalt trägt die Fraunhofer- Gesellschaft. 5. Welche Prüfstände werden für den „Pitchlagerprüfstand“ demontiert? Wie können diese trotz Demontage weiter genutzt werden? Keine. 6. Welche „Gebäudeinfrastruktur“ muss bis August 2017, „jedoch spätestens Anfang 2018“ zur Verfügung stehen? Was passiert, wenn diese bis dahin nicht zur Verfügung steht? Der Aufbau des Prüfstandes kann beginnen sobald Rohbau, Fundamente und Krananlage fertiggestellt sowie die Gebäudehülle dicht gegen Wind und Wetter erstellt wurde. Im Übrigen siehe Drs. 21/6449. Drucksache 21/7166 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Hat die in Abschnitt 3. der Drs. 21/6449 beschriebene „Perspektive“ irgendeine juristische Bindungswirkung? Die in der Drs. 21/6449 beschriebene Perspektive wurde mit der Fraunhofer-Gesellschaft unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hamburger Bürgerschaft vereinbart. 8. Wieso kostet der Bau einer Nutzfläche von 1.380 m2 rund 8 Millionen Euro, also fast 6.000 Euro/m2? Welche besonderen Baumaßnahmen sind erforderlich? Bitte für jede besondere Baumaßnahme die dadurch entstehenden Mehrkosten beziffern. Die Baukosten ergeben sich aus den speziellen Anforderungen des Gebäudes. Diese ergeben sich aus der besonderen Höhe der Halle, die mit ihrem Flächenanteil einen wesentlichen Teil ausmacht. Mehrkosten entstehen nicht. 9. Wieso werden nur rund 11 Prozent für Kostenvarianz, Preissteigerungen und besondere Kostenrisiken angesetzt? Wie wahrscheinlich sind weitere Mehrkosten? Wer trägt diese? Der Realisierungsträger errichtet die Halle nach Maßgabe der Grundsätze des kostenstabilen Bauens. Die Sprinkenhof GmbH erhält von der Freien und Hansestadt Hamburg eine Zuwendung für die Realisierung der Maßnahmen nach geltendem Zuwendungsrecht. Im Übrigen siehe Drs. 21/6449. 10. Wie hoch wird das Gebäude sein? Die Halle wird etwa 14 Meter, der Büroteil etwa 10 Meter hoch sein. 11. Wie hoch wird der Prüfstand sein? Der Prüfstand wird eine Höhe von maximal 10 Metern haben. 12. Welche Lärmbelastung entsteht durch den Prüfstand? Die Schallimmissionen unterschreiten die Immissionsrichtwerte zum Bundes-Immissionsschutzgesetz tags und nachts um mindestens 10 Dezibel. Die auf der DIN 45691 basierenden Vorgaben des geltenden Bebauungsplans werden hinsichtlich der Schallimmissionen ebenfalls eingehalten.