BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7169 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 05.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Elbvertiefung – Wie gut ist der Senat vorbereitet? Mit Spannung werden die letzten Verhandlungstage vor dem Bundesverwaltungsgericht ab dem 19. Dezember 2016 und das Urteil zur Fahrrinnenanpassung erwartet. Umso wichtiger ist es, dass der Senat gut vorbereitet ist. Bei einer positiven Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss die HPA in der Lage sein, umgehend mit den Ausschreibungsverfahren und anschließend mit den Baumaßnahmen zu beginnen. Entscheidend ist, dass die finanziellen Mittel dazu verfügbar sind und die Liquidität der HPA gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Gemäß Bilanz weist der Sonderposten aus Investitionszuschüssen der HPA zum 31.12.2015 ein Volumen von über 362 Millionen Euro aus. a. Wie viele Millionen Euro sind in dem Sonderposten aus Investitionszuschüssen mit Stand zum 30.09.2016 sowie zum 31.12.2015 für die Fahrrinnenanpassung vorgesehen? b. Wie viele Mittel aus dem Sonderposten aus Investitionszuschüssen stehen mit Stand zum 30.09.2016 sowie zum 31.12.2015 für welche sonstigen Projekte zur Verfügung? c. In welcher Höhe standen beziehungsweise stehen dem zum 30.09.2016 sowie 31.12.2015 noch Liquidität beziehungsweise Forderungen insbesondere gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, HGV und/oder sonstige Dritte gegenüber? Unter der Position Sonderposten auf der Passivseite einer Bilanz werden nur Werte abgebildet, die einen Bezug zu bereits getätigten Investitionen haben. 2. Wie viele Mittel sind im Wirtschafts- beziehungsweise Investitionsplan der HPA für die Fahrrinnenanpassung für das Jahr 2016 eingestellt? Wie sehen die Planungen für 2017 fortfolgende aus? (Bitte jahresweise auflisten .) In der gültigen mittelfristigen Finanzplanung der HPA für die Jahre 2016 bis 2020, sind für die Fahrrinnenanpassung folgende Volumen eingeplant: 2016: 3,7 Millionen Euro 2017: 84,7 Millionen Euro 2018: 68,7 Millionen Euro Drucksache 21/7169 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2019: 38,2 Millionen Euro 2020: 10,2 Millionen Euro 3. Welche Mittel in welcher Höhe sind im Haushaltsplan 2017/2018 beziehungsweise in der mittelfristigen Finanzplanung 2019/2020 für die Fahrrinnenanpassung vorgesehen (bitte jahresweise auflisten)? Mit welchem Mittelabfluss rechnet der Senat beziehungsweise die HPA jeweils für welches Jahr? Siehe Drs. 21/5000. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Wie hoch ist das gesamte Kosten- und Investitionsvolumen für die Fahrrinnenanpassung nach aktueller Planung der HPA? Wird für das nächste Jahr mit einer Anpassung geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Auswirkungen? Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach aktuellem Stand auf 219 Millionen Euro. Davon wurden bereits vor dem Jahre 2016 Mittel verbraucht. Nach Aufhebung des Baustopps und endgültiger Finalisierung aller Ausschreibungsunterlagen und Bauabläufe werden gegebenenfalls erforderliche Kostenanpassungen, die zum Beispiel durch zeitliche Verschiebungen (Inflation) entstehen, vorgenommen. 5. Wie viele Personen sind mit dem im April 2016 angekündigten Kostencontrolling von Infrastrukturprojekten bei der HPA befasst? Wie viele Personen sind mit dem Kostencontrolling beim Projekt Fahrrinnenanpassung beauftragt beziehungsweise perspektivisch vorgesehen? Die Projektrealisierung bei der HPA erfolgt auf der Grundlage wirtschaftlichen Handelns . Das nach Unternehmensbereichen organisierte Controlling umfasst insgesamt 16 Personen. Das heißt sämtliche Unternehmensbereiche der HPA haben fest zugeordnete Controllerinnen und Controller, die ein kontinuierliches Kostencontrolling sicherstellen, das sich in den quartalsweisen Hochrechnungen widerspiegelt. Das Controlling des Projektes Fahrrinnenanpassung wird durch zwei Controller für den Unternehmensbereich Wasser erfolgen. 6. Was hat sich seit dem angekündigten Kostencontrolling konkret verändert ? Welche Änderungen wurden gegebenenfalls eingeführt? Welche Auswirkungen hat dies auf die Kostenplanungen der Projekte? Die HPA wendet die Regularien des kostenstabilen Bauens kontinuierlich an. Das im Wirtschaftsausschuss am 7. April 2016 angekündigte Baumonitoring ist ein zusätzlicher Berichtsservice. Ein Bericht an den Wirtschaftsausschuss wird nach Fertigstellung voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres erfolgen. 7. Inwieweit werden die Grundsätze des „Kostenstabilen Bauens“ in den jeweiligen Projekten der HPA eingehalten? Für welche Projekte findet das entsprechende Konzept bereits Anwendung, für welche aus welchen Gründen noch nicht? Bis wann soll dies nachgeholt werden? Die HPA-internen Regeln decken die Anforderungen des kostenstabilen Bauens ab.