BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/717 21. Wahlperiode 16.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 09.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Schneckenvernichtungsmittel Die vor rund 30 Jahren eingeschleppte Spanische Wegschnecke (Arion vulgaris , auch Arion lusitanicus) hat sich in den letzten Jahren in Deutschland stark ausgebreitet. Diese nicht endemische Tierart ist mittlerweile für viele Kleingärtner und Gartenbesitzer ein großes Ärgernis geworden, da die Spanische Wegschnecke Schäden an Pflanzen hinterlässt. Zur Bekämpfung von Arion vulgaris werden deshalb häufig sogenannte Molluskizide (unter anderem Schneckenkorn) zur Tötung verwendet. Obwohl bestimmte Wirkstoffe für Schneckenvernichtungsmittel seit 2014 nicht mehr zugelassen sind, kann Schneckenkorn Metaldehyd enthalten. Dieser Stoff ist unter anderem für Kinder, Haustiere und Igel schädlich, darüber hinaus kann Schneckenkorn bei unsachgemäßer Anwendung auch das Grundwasser verunreinigen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Werden in öffentlichen Parks, botanischen Gärten, öffentlichen Friedhöfen und anderen Grünanlagen in Hamburg Schneckenvernichtungsmittel auf Metaldehyd-Basis eingesetzt? Es wird lediglich im Bereich des Bezirks Bergedorf in den Grünanlagen Schlosspark und Glockenhausgarten Schneckenvernichtungsmittel auf Metaldehyd-Basis eingesetzt . 2. In welchem Umfang werden staatlicherseits andere Vernichtungsmittel zur Schneckenbekämpfung (zum Beispiel Eisen(III)-phosphat, ökologische Mittel wie Laufenten et cetera) eingesetzt? Wenn ja, auf welchen Flächen? Andere Pflanzenschutzmittel zur Schneckenbekämpfung werden lediglich im Bezirk Wandsbek eingesetzt. Im Botanischen Sondergarten (Walddörferstraße) werden, allerdings nur im Ausnahmefall, zum Beispiel in Jahren mit häufigen und deutlich erhöhten Niederschlägen vereinzelt auf Sommerblumenbeeten und bei einigen sehr empfindlichen Stauden gezielt mit Eisen-III-phosphat Schnecken bekämpft. Der Mitteleinsatz erfolgt grundsätzlich in geringstmöglicher Dosis und eng auf zuvor festgestellte Befallsstellen begrenzt. Im Jahr 2014 sowie im bisherigen Jahr 2015 war ein Einsatz bislang nicht nötig. 3. Beabsichtigt der Senat die Verwendung von Schneckenvernichtungsmitteln mit Metaldehyd in Hamburg für private Gärten zu verbieten? Nein. Drucksache 21/717 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Bestehen neben dem Pflanzenschutzdienst Hamburg andere Kommunikationskanäle , durch die Kleingärtner und Gartenbesitzer über Regulierungen von Molluskiziden informiert werden? Ja.