BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7178 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 06.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Neuordnung der Immobilienaktivitäten der Stadt – Was passiert mit dem Immobilienportfolio des Generalmietvertrages? (2) Aus den Angaben des Senats in der Drs. 21/6674 ergeben sich Nachfragen. Ich frage den Senat: 1. Für welche drei Spezialimmobilien wurde am 19. August 2016 aus welchen Gründen die Erstellung von Verkehrswertgutachten beauftragt? 2. Für welche acht Spezialimmobilien wurde am 21. August 2016 aus welchen Gründen die Erstellung von Verkehrswertgutachten beauftragt? Für die Immobilien Neuer Weg 54, Van-der-Smissen-Straße 2 – 4 und Sandwisch 66 am 19. August 2016 und für die Immobilien Harburger Poststraße 1, Falkensteiner Ufer 101, Ecke Neuer Kamp/Budapester Straße, Sternstraße 102 – 106, Spielbudenplatz 24 – 25, Vorsetzen 31, Vorsetzen o. Nummer und Billstraße 82 – 84 am 21. August 2016. Verkehrswertgutachten werden erstellt, um auf Grundlage des ermittelten Markwerts einen angemessenen Kaufpreis zu vereinbaren. Im Übrigen: siehe Drs. 20/14486. 3. Für welche weiteren Immobilien ist im Zusammenhang mit Veränderungen des Generalmietvertrages oder der geplanten Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums von Objekten an die Sprinkenhof GmbH die Erstellung von Verkehrswertgutachten geplant? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.