BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7179 21. Wahlperiode 13.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 06.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Zusätzliche Millionen für die Sanierung von Schulen – Profitiert auch Hamburg? Viele Schulen in Deutschland sind in einem maroden Zustand. Dies betrifft auch Hamburger Schulen. Deshalb plant die Bundesregierung Medienberichten zufolge eine Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Sanierung von Schulgebäuden. In Anbetracht des nach wie vor bestehenden massiven Investitionsrückstandes bei der Schulsanierung wäre dies auch für Hamburg eine willkommene Finanzspritze. Es stellt sich die Frage, ob auch Hamburgs Schulen davon profitieren werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Am 14. Oktober 2016 haben sich die Regierungschefinnen und -chefs des Bundes und der Länder auf eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie weitere Maßnahmen für die Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat geeinigt. Die konkrete Umsetzung hinsichtlich der Frage der Verteilung der vom Bund zugesagten Mittel unter den Ländern sowie der Voraussetzungen und Verfahren einer Bewilligung steht noch nicht fest. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wird auch Hamburg von dem Förderprogramm profitieren? Falls ja, a. in welcher Höhe wird Hamburg voraussichtlich Fördermittel erhalten ? b. ab welchem Zeitpunkt sind diese Fördermittel verfügbar? c. welche Schulen werden dann von den zusätzlichen Mitteln profitieren und nach welchen Kriterien werden diese ausgesucht? (Bitte unter Angabe des Standortes und der Schulform nennen). Inwieweit spielt die Gebäudezustandsklasse, die Schulform sowie der Sozialindex der Schulen bei diesen Überlegungen eine Rolle? d. werden auch Schulen in freier Trägerschaft bei der Verteilung derartiger Mittel bedacht? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/6634. 2. Profitiert Hamburg bereits von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds ? Drucksache 21/7179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls ja, in welcher Höhe? Ja, siehe Drs. 21/5805 und 21/6634. Darüber hinaus sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 3. Existieren darüber hinaus noch weitere Förderprogramme des Bundes zur Sanierung oder zum Bau von Schulgebäuden, die der Freien und Hansestadt Hamburg derzeit zugutekommen? Wenn ja, welche sind dies? Bitte auflisten unter Angabe der Höhe der Fördermittel und der jeweiligen Laufzeit. Ja, Mittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gemäß Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative : Seit 2014 werden Fördermittel für LED-Beleuchtung beantragt und bewilligt. 2014 lag die Förderantragssumme bei 203.000 Euro und 2015 bei 158.000 Euro. 2016 wurden Fördermittel in Höhe von 460.000 Euro beantragt. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr.